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Ab 2017 gilt die neue Berechnungsgrundlage für Kindesunterhalt. Hier erfahren Sie alles, was Sie über die neue Düsseldorfer Tabelle wissen müssen. Informieren Sie sich jetzt, damit Sie Ihr Kind optimal mit dem Geld, das ihm zusteht, fördern können!

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Grundlagen für Unterhalt und Grundsicherung

Regelmäßig zum Jahresbeginn gelten für einige finanzielle Regelungen neue Werte. Die Bundesregierung legt zum Beispiel fest, wie viel Geld Hartz IV-Empfänger bekommen um ihren Lebensunterhalt zu sichern. Auch andere Leistungen wie zum Beispiel der Unterhalt werden immer wieder neu festgelegt. Deshalb gelten ab dem 1. Januar 2017 auch neue Regelungen für den Unterhalt von Trennungskindern in Deutschland.

Steigender Unterhalt 2017

Der niedrigste Unterhaltssatz für Kinder bis zum fünften Lebensjahr steigt um 7 Euro auf 342 Euro monatlich. In der nächsten Altersstufe bis 11 Jahre gibt es 11 Euro mehr, also insgesamt 393 Euro. Bis 17 Jahre erhalten Kinder einen Unterhaltsbetrag von 460 Euro im Monat (10 Euro mehr). Volljährige Kinder bekommen 527 Euro, also 11 Euro mehr.

Was sich auch 2017 nicht ändert, ist der Selbstbehalt der Unterhaltspflichtigen. Das bedeutet, dass sie immer einen bestimmten Teil ihres Einkommens behalten können, egal wie viel Unterhalt sie schuldig sind. Dafür gibt es spezielle Regelungen, zum Beispiel für den Fall, dass das Vermögen dafür wichtig ist, weiterhin Geld zu verdienen.

Steigendes Kindergeld 2017

Auch der Betrag, den Eltern als Kindergeld erhalten, soll im Jahr 2017 angehoben werden. Wie viel mehr Geld die Eltern dann bekommen, soll Mitte Dezember 2016 bekannt gegeben werden. Durch die Änderungen beim Kindergeld kann es aber auch zu einer weiteren Veränderung bei der Düsseldorfer Tabelle kommen.

Was ist die Düsseldorfer Tabelle?

Die Düsseldorfer Tabelle für den Kindesunterhalt gibt es seit 1962. Sie wurde vom Landgericht Düsseldorf entwickelt um als Berechnungsgrundlage für den Kinderunterhalt und den Ehegattenunterhalt zu dienen. Obwohl sich die Düsseldorfer Tabelle schnell in fast ganz Deutschland durchgesetzt hat, ist sie nicht rechtsverbindlich. In Ländern wie Berlin gelten zum Beispiel andere Berechnungsgrundlagen. Ziel der Düsseldorfer Tabelle ist es die Unterhaltsforderungen zu vereinheitlichen.

Ergänzungen zur Düsseldorfer Tabelle

Die Düsseldorfer Tabelle wird durch vier Arten von Unterhaltsleitlinien ergänzt:

  • Ehegattenunterhalt
  • Kindesunterhalt
  • Verwandtenunterhalt
  • Mangelfallberechnung

Außerdem spielen weitere Einflüsse wie die Höhe des Kindergelds eine Rolle, um berechnen zu können, wie viel Unterhalt tatsächlich ausgezahlt werden sollte.

Arten von Unterhalt

Wenn man von Unterhalt spricht, dann meint man in der Regel den Barunterhalt, also das Geld, das überwiesen wird. Daneben spielen für den Unterhalt aber auch materielle Güter wie Essen und Kleidung eine Rolle, sowie die Bereitstellung von Wohnraum.

Die Unterhaltspflicht kann durch diese Leistungen teilweise oder ganz abgegolten werden.

Bildquelle: © BirgitKorber – Fotolia.com

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