Ab dem 01. Januar 2018 ändert sich in Deutschland die Gesetzeslage. Wir haben für Sie die wichtigsten Änderungen in einem Überblick zusammengefasst:

Mutterschutz für Schülerinnen/Studentinnen

Mit Beginn des Jahres 2018 ist es nun auch Schülerinnen und Studentinnen erlaubt, Mutterschutz in Anspruch zu nehmen und einen entsprechenden Antrag zu stellen. Auch hier gelten die bestehenden Rahmenbedingungen: Sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt des Kindes haben Mütter eine rechtlich geregelte Pause einzulegen.

Hartz-IV wird erhöht

Von aktuell 409 auf 416 Euro wird der Hartz-IV-Regelsatz erhöht. Diese Änderung gilt für Alleinstehende. Der Satz für Paare steigt von 368 auf 374 Euro. Kinder (0-6 Jahre) erhalten künftig 240, statt wie zuvor 237 Euro, während 6-14-Jährigen 296 Euro (291 Euro) gezahlt wird. 14-18-Jährige erhalten ab dem 1. Januar 216 und Erwachsene im Alter von 18 bis 25 Jahren einen Satz von 332 Euro.

Neuer Grundfreibetrag

Auch im Bereich Steuern ändert sich etwas. So erhöht sich der Grundfreibetrag von bisher 8820 auf 9000 Euro für Alleinstehende. Bei verheirateten Paaren gar auf 18.000 Euro. Dies ist mit Blick auf die einzureichende Steuererklärung eine gewichtige Erhöhung.

Änderung in der Rentenversicherung

Gesetzlich rentenversicherte Arbeitnehmer zahlen künftig statt eines bisherigen Satzes von 18,7 nun noch 18,6 Prozent ein. Keine bedeutsame, aber dennoch eine erwähnenswerte Änderung.

Arbeitslosengeld an Supermarktkassen

Standen bisher für absolute Notfälle akuter Geldnot entsprechende Automaten in Arbeitsagenturen und Jobcentern zur Verfügung, so ist es Beziehern von Arbeitslosengeld künftig möglich, sich einen Vorschuss der Leistungen an den Kassen der Supermärkte Penny, Real und Rewe sowie der Drogerieketten Rossmann und dm auszahlen zu lassen.

Kindergeld und -steuerfreibeträge

Zum neuen Jahr wurde eine Erhöhung des Kinderfreibetrages bezüglich der Steuerabgaben beschlossen. So liegt dieser nun bei 7428 Euro. Dies bedeutet eine Steigerung von 72 Euro. Auch das Kindergeld wurde angehoben – um zwei Euro. Monatlich wird für die ersten beiden Kinder nun entsprechend 194 Euro gezahlt. Beim dritten sind es gar 200 Euro pro Monat.

Mindestlohnerhöhung

Für Pflegekräfte im Westen der Republik sowie in der Hauptstadt Berlin wird ab dem 01. Januar ein Mindestlohn von 10,55, statt der bisherigen 10,20 Euro/Stunde gezahlt. Die neuen Bundesländer erhalten in diesem beruflichen Bereich eine Erhöhung von 9, 50 auf 10,05 Euro. Eine deutschlandweite Steigerung wurde im Elektrohandwerk-Bereich festgelegt. Der stündliche Lohn beträgt dort nun mindestens 10,95 Euro.

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