Ohne Hortplatz droht Hartz-IV
FamilieHartz 4News am

Oftmals haben Menschen den passenden Arbeitsplatz mit der entsprechenden Qualifizierung und trotzdem droht ihnen Hartz-IV. Der Grund dafür, sind die mangelnden Hortplätze. Wenn Alleinerziehende ihre Kinder nicht in der Nachmittagsbetreuung in einem Hort unterbekommen, müssen sie in Teilzeit arbeiten. Ein Schritt, der gezwungenermaßen fast immer mit dem Leistungsbezug von Hartz-IV verbunden ist.

Übersicht

  • Alleinerziehend und berufstätig
  • Ein Fall, wie viele anderen auch
  • Die Probleme beginnen
  • Die ungeschönte Wirklichkeit
  • Ohne Hortplatz droht Hartz IV
  • Zukunft ungewiss

Alleinerziehend und berufstätig

Alleinerziehende, die berufstätig sind, müssen mit vielen Problemen klar kommen. Sie machen täglich den Spagat zwischen privater und beruflicher Notwendigkeit.

Wer einen Vollzeitjob hat, steht schon auf der Gewinnerseite. Doch hierzu muss die Kinderbetreuung funktionieren. Eine Nachmittagsbetreuung für Schüler ist die unerlässliche Grundlage, um ganztags erwerbstätig sein zu können.

Ein Fall, wie viel andere auch

Eine Mutter aus Frankfurt hat viel Zeit aufgewendet, für eine bezahlbare Wohnung in der Nähe ihrer Eltern und ihrer Arbeitsstelle. Dort wohnt die alleinerziehende Mutter jetzt mit ihrem Sohn.

Jetzt muss sie die nächste Hürde nehmen: sie muss einen Betreuungsplatz nach der Schule für ihren Sohn finden, damit sie ihren Vollzeitjob als hochspezialisierte Fachkraft im Bereich ambulanter Leistungsabrechnung nachgehen kann.

Die Probleme beginnen

Die alleinerziehende Mutter Sabrina Alt hat sich bei der Suche nach einen Betreuungsplatz auf die Empfehlung der Schule verlassen. Sie meldet sich über die zentrale Vermittlungsstelle für einen Hortplatz im Internet an.

Doch die Anmeldung im „Kindernet“ wird bei der Vergabe der Plätze als letztes berücksichtigt. Vorrangig gehen die freien Plätze, die rar gesät sind, erst einmal an die Geschwisterkinder.

Die Warteliste ist lang. Wer sein Kind nicht noch persönlich bei den Betreuungsstellen auf die Liste setzen lassen hat, hat das Nachsehen, erfährt die Alleinerziehende.

Die ungeschönte Wirklichkeit

Offensichtlich werden die Vergaberichtlinien von den Betreuungseinrichtungen nicht gewahrt, sonst reichte die angeratene Anmeldung über „Kindernet“ aus.

Die erneute Vorsprache beim Stadtschulamt endet nicht nur mit der Abweisung, sondern auch mit einem vernichtenden Ratschlag. Die Mitarbeiterin rät der Alleinerziehenden als Lösung für ihre Sorgen um den fehlenden Hortplatz den Umstieg auf Teilzeit.

Ohne Hortplatz droht Hartz IV

Die alleinerziehende Mutter ist entsetzt. Sie kann mit ihrem Job den Lebensunterhalt für sich und ihren Sohn bestreiten. Hortplätze gehen vornehmlich an Geschwisterkinder, somit steht die Alleinerziehende ganz hinten an. Die Sorge, dass sie ohne Hortplatz aufstockend auf Hartz IV angewiesen ist, wartet dort gemeinsam mit ihr.

Auch die zuständige Referentin aus dem Stadtschulamt geht mit der Mutter konform. Alleinerziehende sollten bei der Vergabe der Hortplätze Priorität haben.

Zukunft ungewiss

Die Zukunft für Sabrina Alt ist ungewiss. Ohne den dringend benötigten Hortplatz droht ihr Hartz IV. Alternativen in der Betreuung gibt es kaum, da auch Tagesmütter selten Teilzeitplätze anbieten.

Bildquelle: © Andrey Kuzmin – Fotolia.com

4 Bewertungen
4.75 / 55 4