Ohne sorgeberechtigten Elternteil wenn das Kind allein verreist
Familie am

Ein Kind, das auf Reisen geht, benötigt die passenden Unterlagen, wenn kein sorgeberechtigter Elternteil mitfährt. Damit Oma und Opa oder die Freunde an der Grenze mit ihrem Nachwuchs keine Probleme bekommen, sorgen Sie rechtzeitig für einen reibungslosen Start in den Urlaub.

Übersicht

  • Irgendwann kommt die Frage
  • Die Reisevollmacht
  • Was enthält die Reisevollmacht?
  • Was Sie noch beachten müssen

Irgendwann kommt die Frage

„Kann ich mit dem Paul und seinen Eltern in den Urlaub fahren? Er hat mich gefragt!“ So oder ähnlich kommt irgendwann immer die Frage bevor dann ihr Kind allein mit Freunden oder den Großeltern auf Reisen geht.

Doch da die Begleitpersonen ihres Kindes kein Sorgerecht haben, benötigen sie passende Unterlagen, die aussagen, dass diese Reise im Sinne der Erziehungsberechtigten ist.

Die Reisevollmacht

Mit der Reisevollmacht bestätigen Sie schriftlich, dass Sie Ihr Einverständnis für die Reise ihres Kindes mit der entsprechenden Begleitperson geben. Ergänzen können sie die Vollmacht mit der Übertragung der Personensorge.

Das gilt für alle Reisen in das Ausland, die Ihr Nachwuchs ohne Sorgeberechtigten antritt. Selbst auf innerdeutschen Reisen verhindert das Probleme. Da ist es egal, ob Oma und Opa mit zu Familie gehören.

Auch sie benötigen eine Reisevollmacht, wenn das Kind minderjährig ist. Die Vollmacht muss zusätzlich zu dem gültigen Reisedokument, das von dem Reiseziel gefordert wird, mitgegeben werden.

Passende Vordrucke gibt es im Internet.

Was enthält die Reisevollmacht?

Die Reisevollmacht muss die Personalien ihres Kindes enthalten. Das heißt der vollständige Name, die Wohnadresse und das Geburtsdatum mit dem Geburtsort müssen angegeben werden.

Die Daten des gültigen Reisedokumentes, mit denen Ihr Kind verreist, gehören zusätzlich in die Vollmacht. Also, die Passnummer, den Ausstellungsort und das Ausstellungsdatum mit in der Vollmacht aufnehmen.

Geben Sie die Eckdaten in Ihrer Reise mit in der Vollmacht mit an. Von wann bis wann findet die Reise statt und wohin soll die Reise gehen. Also, den Reisezeitraum und das Reiseziel sind Bestandteile der Vollmacht.

Jetzt noch die Erreichbarkeit mit der Handynummer belegen und die Vollmacht mit Angabe der Personalausweisnummer unterzeichnen. Die Unterschriften und die Daten müssen von beiden sorgeberechtigten Elternteilen angegeben werden. Das gilt auch für Alleinerziehende. Wenn Sie nicht das alleinige Sorgerecht haben, muss auch die Unterschrift des getrennten Elternteiles unter dem Dokument stehen.

Was Sie noch beachten müssen

Die Kontrolleure müssen die Möglichkeit haben, die Echtheit der Vollmacht zu überprüfen. Das können Sie, wenn Sie Ihren Personalausweis beidseitig in Kopie der Vollmacht anfügen.

Bei Auslandsreisen empfiehlt es sich, die Vollmacht zusätzlich in der Landessprache oder in Englisch mitzugeben.

Wenn Sie Alleinerziehend sind oder ihr Kind einen anderen Nachnamen hat, ist es von Vorteil, zu der Reisevollmacht die Geburtsurkunde mitzugeben. Sie verhindern damit, dass die Reisenden unnötige Probleme beim Check-in auf dem Flughafen haben und ungetrübt und ungehindert die Reise antreten können.

Bildquelle: © Tropical studio – Fotolia.com

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