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Immer beliebter: Wenn Sie ein Zimmer oder sogar die komplette Wohnung für einige Tage und Nächte zur Verfügung haben, können Sie diese unter bestimmten Umständen für ziemlich gutes Geld untervermieten. Hier erfahren Sie, wie und vor allem wo Sie ein Mietangebot am besten inserieren können und was es auf der steuerlichen Seite zu beachten gibt. Das Redaktionsteam von Heimarbeit.de wünscht Ihnen viel Spaß beim Lesen!

Das alles finden Sie in diesem Artikel:

  • Ein äußerst interessanter Nebenerwerb
  • Zimmer und Wohnungen äußerst begehrt – auch vorübergehend!
  • Wohnung oder Zimmer online vermieten: So geht’s!
  • Sehr wichtiger Hinweis
  • Steuerliche Aspekte bei kurzfristiger Untervermietung beachten

Möchten Sie von Zuhause aus Geld verdienen?

Ein äußerst interessanter Nebenerwerb

Viele verschiedene Situationen können dazu führen, dass man ein Zimmer für einen längeren oder kürzeren Zeitraum zur Verfügung hat und dieses selbst nicht oder zumindest weniger nutzt… So kann es beispielsweise sein, dass man von vornherein ein Gästezimmer eingeplant hatte, das nun leider die meiste Zeit leer steht. Oder aber man befindet sich vorübergehend im Urlaub beziehungsweise auf Geschäftsreise, sodass ein Zimmer oder gar die ganze Wohnung im Prinzip frei steht.

Natürlich gibt es noch viele andere, ähnliche Situationen, in denen es ebenfalls schade wäre, ein Zimmer oder die Wohnung nicht zu nutzen und dennoch Miete hierfür zu bezahlen. Aus diesem Grund ist es nicht verkehrt, sich nach einem gelegentlichen Untermieter umzuschauen. So kann die entsprechende Mietfläche genutzt und zusätzlich noch etwas Geld verdien werden. Ein äußerst interessanter Nebenerwerb also, den viele schon regelmäßig zu ihren Einkünften zählen…

Unglaublich: Nach Recherchen von Focus Online übernachten allein in Deutschland täglich mehr als 6.000 Gäste in einer durch das Internetportal „AirBnB“ vermieteten Privatunterkunft.

Zimmer und Wohnungen äußerst begehrt – auch vorübergehend!

Der entscheidende Vorteil liegt zur Zeit darin, dass viele Personen auf der Suche nach einem verhältnismäßig kostengünstigen Zimmer sind. Eine Alternative also zu den sonst häufig eher teuren Unterbringungen in Hotels oder Herbergen.

Verschiedene Gründe für das kurzfristige Mieten

Welche Grunde gibt es, dass man sich nach privaten Unterkünften umschaut? Im Grunde genommen kennen die Möglichkeiten hier keine Grenzen. Besonders häufig ist natürlich als Beweggrund der Urlaub in einer anderen Stand. Da private Unterkünfte mittlerweile nicht nur günstiger sondern auch deutlich attraktiver sind als Hotelzimmer oder Pensionen, ist die Nachfrage hier natürlich gut gestiegen.

Genau so gut kann jemand auf der Suche nach einem vorübergehenden Zimmer sein, wenn er sich allgemein auf Wohnungssuche befindet. Für die Übergangszeit werden hier nämlich auch relativ häufig private Inserate bevorzugt.

Mehr Vertrauen

Ein besonders wichtiger Aspekt, der das „private“ Vermieten allerdings überhaupt möglich macht, ist das Vertrauen. Mittlerweile ist es beinahe völlig normal, sich von Privatperson zu Privatperson Zimmer oder Wohnungen zu vermieten. Selbst dann, wenn die Personen einem völlig fremd ist oder sogar eine andere Sprache spricht. Alles ist möglich.

Zu verdanken haben wir diese Entwicklung vor allem den Internetportale für Wohnungsinserate, die einen besonders guten Job gemacht haben. Dank ausgeklügelter Bewertungssysteme kann man dem Gastgeber schnell sein vorläufiges Vertrauen aussprechen, genauso wie umgekehrt dieser einem vorläufiges Vertrauen ausspricht. Bessere und sicherere Bezahlsysteme machen zudem den finanzielle Teil der Sache deutlich angenehmer und vertrauenswürdiger.

Wohnung oder Zimmer online vermieten: So geht’s!

Wenn auch Sie ein Zimmer für einen längeren Zeitraum oder zumindest kurzfristig frei haben und die Mietfläche nicht dem Staub überlasse möchten, dann können Sie dieses ebenfalls vermieten. Das gleiche gilt natürlich auch für die komplette Wohnung. Damit Sie hierauf bestens vorbereitet sind, möchten wir Ihnen in diesem Abschnitt die wichtigsten Tipps mit auf den Weg geben:

So präsentieren Sie Ihre Räumlichkeiten richtig

Das wichtigste ist natürlich, dass die Räumlichkeiten, die Sie zur Vermietung anbieten möchten, repräsentativ darstellen. Online ergeben sich hier natürlich mehrere interessante Möglichkeiten. Damit aber nicht nur das Interesse eines potenziellen Untermieters geweckt wird, sondern auch seine Kauf- beziehungsweise Mietentscheidung bei Ihrem Inserat liegt, sollten Sie unbedingt Ihr Bestes geben!

Vorteil: Wenn Sie das Inserat einmal richtig mit viel Mühe aufgesetzt haben, können Sie es immer wieder verwenden. Das bedeutet im Klartext: Investieren Sie ruhig etwas Zeit.

Das Internet und die Vermietungsplattformen bieten Ihnen zum Beispiel die Möglichkeit, Bilder der Räumlichkeiten zu machen und diese mit dem Inserat in Verbindung zu bringen. Dadurch kann ein Interessent auf einen Blick sehen, was Sie zu bieten haben. Er kann sich einen ersten Eindruck verschaffen und weiß sozusagen, was ihn erwartet.

Da die Bilder Ihrer Wohnung oder des Zimmers gewissermaßen den ersten Eindruck Ihres Angebots erwecken, sollten Sie sich hier auch besonders viel Mühe geben. Räumen Sie auf, verwenden Sie eine hochwertige Kamera und zeigen Sie Ihr Mietangebot von seiner besten Seite

Auch die Beschreibung sollte präzise und vor allem verlockend sein. Wenn sich besondere Cafés oder Sehenswürdigkeiten in Ihrer Nähe befinden, dann schreiben Sie es in das Angebot mit hinein. Zeigen Sie ruhig alles, was Sie zu bieten haben.

Die richtige Plattform finden

Nun geht es darum, dass Sie die richtige Plattform für Ihr Angebot finden. Hier gibt es eine Grundregel, an der Sie sich orientieren sollten:

Je mehr Personen Ihr Angebot sehen, desto besser sind die Chancen auf eine Vermietung.

Das bedeutet, dass Sie eine Plattform wählen sollten, die gut besucht ist. Manchmal ist es auch besser, den einen oder anderen Euro an Vermittlungsprovision in Kauf zu nehmen, wenn dadurch die Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen Vermietung steigt. Es lohnt sich allemal mehr, als wenn Sie keine Provision bei einer Vermietung zahlen, das Inserat allerdings auch keinen Mieter findet.

Diese Plattformen eigenen sich besonders gut:

  • AirBnB
  • Immobilienscout24
  • Immowelt

Sehr wichtiger Hinweis

Sofern es sich nicht um Ihre Eigentumswohnung oder Ihr Eigentumshaus handelt, sollten Sie unbedingt in Ihrem Mietvertrag nachprüfen, ob eine kurzfristige Untervermietung überhaupt zulässig ist. Sollte eine Untervermietung (selbst für wenige Tage) deutlich untersagt sein, so können Ihnen bei Missachtung dieser Vertragsaussage schlimme Konsequenzen drohen.

Beispiel:

Erst kürzlich musste eine Studentin Ihre Mietwohnung innerhalb von zwei Wochen räumen, weil sie fristlos gekündigt wurde. Das Studentenwohnheim, in dem sie lebte, ging äußerst streng mit der Missachtung des Vertrags um.

Steuerliche Aspekte bei kurzfristiger Untervermietung beachten

Immer mehr Personen vermieten ihre Wohnungen oder Zimmer für einen kurzen Zeitraum an andere weiter. Obwohl sich dieser Trend rasant herumgesprochen hat, weiß kaum jemand darüber Bescheid, wie man steuerlich mit den Einnahmen hieraus umgehen sollte.

Die meisten Einnahmen aus der Vermietung werden von den Privat-Vermietern nicht versteuert. Zumindest gehen Experten davon aus. Die Untervermietungen im Bereich der Privatwohnung lassen sich nämlich äußerst einfach verschleiern.

Wenn Sie Räume oder Zimmer Ihrer selbstgenutzten Wohnung oder Ihres selbstgenutzten Hauses an andere Personen untervermieten, dann zählen die Einnahmen hieraus (wenn diese regelmäßig sind) zu den sogenannten Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (nach § 21 EStG). Allerdings können auch gewerbliche Einkünfte anzunehmen sein. Zum Beispiel dann, wenn der Wohnungsvermieter noch weitere Leistungen in das Angebot der Vermietung mit einbringt. Zum Beispiel die Versorgung der Gäste (ähnlich wie bei Hotels oder Herbergen).

Allerdings wird die Grenze zur Gewerblichkeit nur dann überschritten, wenn die Vermietung in einem größeren Rahmen ausfällt. Beispielsweise dann, wenn mehrere Wohnungen angemietet worden sind, um diese wiederum zu vermieten.

Einnahmen aus der vorübergehenden (Unter-)Vermietung

Die Einnahmen aus der vorübergehenden Vermietung oder Untervermietung von selbst genutzten Immobilen dürfen eine Grenze von 520 Euro pro Veranlagungszeitraum nicht überschreiten, damit diese unversteuert bleiben. Die Grenze sollte allerdings nicht als ein Freibetrag angesehen werden. Bei höheren Einnahmen wird der Betrag also nicht pauschal in Abzug gebracht.

Bildquelle: © 2mmedia – Fotolia.com

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