Selbstständigkeit am

Eine Partnerschaftsgesellschaft gibt Angehörigen der freien Berufe die Möglichkeit sich für die Ausübung ihres Berufes zusammenzuschließen. Hier erfahren Sie, was das für Vorteile bringt und was Sie dabei beachten müssen.

Überblick

  • Rechtsgrundlage
  • Partnerschaft oder Firma?
  • Partnerschaftsvertrag
  • Kapitaleinlage
  • Partnerschaftsregister
  • Geschäftsführung
  • Gewinnanteile
  • Rechtsfähigkeit
  • Haftung
  • Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung
  • Auflösung
  • Rechnungsabschluss
  • Die richtige Rechtsform wählen
  • Versicherung

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Rechtsgrundlage

Wie eine Partnerschaftsgesellschaft aufgebaut ist und welche Grundsätze bei ihr gelten, ist im Partnerschaftsgesellschaftsgesetz geregelt. Darin wird zum Beispiel festgelegt, dass nur natürliche Personen einer Partnerschaft angehören können. Es ist also nicht zulässig, sich mit Kapital zu beteiligen, um einen Gewinnanteil zu bekommen.

Ist eine Partnerschaft eine Firma?

Da eine Partnerschaft nicht als Handelsgewerbebetrieb zu verstehen ist, ist die Bezeichnung als Firma nicht zutreffend. Es kann aber zu Verwirrungen kommen, weil eine Partnerschaft wie eine Firma einen Namen als Geschäftsbezeichnung führt.

Darin muss mindestens einer der Beteiligten namentlich genannt werden. Außerdem muss es den Zusatz „und Partner“ oder „Partnerschaft“ geben und es muss jeweils die Berufsbezeichnung der beteiligten Partner genannt werden. Außerdem gelten einige weitere Regelungen, wie zum Beispiel, dass das Hinzufügen von Phantasienamen erlaubt ist, aber keine fremden Namen hinzugefügt werden dürfen.

Partnerschaftsvertrag

Es ist immer eine gute Idee vertragliche Regelungen schriftlich festzuhalten. Aber für bestimmte Verträge wie den Partnerschaftsvertrag ist die schriftliche Form sogar vorgeschrieben.

Darin müssen folgende Bestandteile enthalten sein:

  • die Namen und den Sitz der Partnerschaft
  • die Partner jeweils mit Name, Vorname, Wohnort und ausgeübtem Beruf
  • der Gegenstand der Partnerschaft

Kapitaleinlage

Im Gegensatz zu anderen Gesellschaftsformen brauchen Sie für die Partnerschaft kein Stammkapital oder eine andere Kapitaleinlage. Das erleichtert die Gründung, ist aber auch mit einem gewissen Risiko verbunden. Denn das finanzielle Risiko aus Haftungsansprüchen oder anderem muss dann von den beteiligten Partnern getragen werden.

Partnerschaftsregister

Die Partnerschaft muss von den Partnern im Partnerschaftsregister eingetragen werden. Der Eintrag muss auf dem aktuellen Stand gehalten werden. Das heißt, dass Austritte, Namensänderungen und andere Neuigkeiten vermerkt werden müssen.

Das Partnerschaftsregister wird beim Amtsgericht geführt und ist öffentlich zugänglich. Im gemeinsamen Registerportal der Länder im Internet finden Sie online alle eingetragenen Partnerschaften nach Städten aufgeführt.

Geschäftsführung

Grundsätzlich kann und muss jeder Partner in einer Partnerschaftsgesellschaft die Geschäfte der Partnerschaft führen. Dieser Grundsatz kann allerdings im Partnerschaftsvertrag eingeschränkt werden.

Die Regelungen haben aber keinen Einfluss auf den Status der Geschäftsführergehälter. Sie sind steuerlich nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig und werden als Vorwegvergütung behandelt.

Gewinnanteile

Im Partnerschaftsvertrag sollte detailliert geregelt werden, wie Gewinn und Verlust in einer Partnerschaftsgesellschaft verteilt werden. Das gilt für sämtliche Einnahmen und Einbußen, die durch die Tätigkeiten in der Partnerschaft entstehen.

Kritisch wird es dann, wenn einer der Partner auch außerhalb der Partnerschaft tätig ist und sich nicht ganz klar trennen lässt, was noch dazugehört und was nicht. Hier sollte man im Zweifelsfall frühzeitig eine Lösung finden und den Vertrag entsprechend erweitern.

Rechtsfähigkeit

Eine Partnerschaft kann Verbindlichkeiten eingehen, Eigentum erwerben und juristisch tätig werden. Diese Tätigkeiten sind zunächst einmal unabhängig von den Partnern. Wenn ein Partner aus der Partnerschaft aussteigt oder durch einen anderen ersetzt wird, ändert das nichts am Besitz der Partnerschaft an sich, außer es wurde etwas anderes vereinbart.

Haftung

Die Partner haften gemeinschaftlich für Verbindlichkeiten, solange sie nicht gesetzeswidrig eingegangen wurden. Für berufliche Fehler haften nur die Gesellschafter, die den jeweiligen Fall oder Auftrag auch tatsächlich bearbeitet haben. Es ist nicht möglich die Verbindlichkeiten auf die anderen Partner abzuwälzen, indem man aus der Partnerschaft ausscheidet. Die Verbindlichkeiten bleiben dann weiterhin bestehen.

Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung

Hierbei handelt es sich um eine Variante der üblichen Partnerschaft, die im Jahr 2013 eingeführt wurde. Der Sinn dahinter ist, dass man auch im deutschen Recht ähnlich wie in der Limited Liability Partnership ein juristisches Konstrukt schaffen wollte, in dem Vertreter der freien Berufe eine Möglichkeit haben die Haftung mit dem Privatvermögen zu beschränken, ohne dass eine Kapitalgesellschaft gegründet werden muss. Bisher steht diese Form aber nur Anwälten, Beratenden Ingenieuren, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern offen.

Auflösung

Eine Partnerschaft kann aus einer Reihe von Gründen aufgelöst werden. Eine Form ist die Partnerschaft auf Zeit, die nach Ablauf einer Frist aufhört zu existieren. Natürlich können die Partner auch die Auflösung beschließen.
Von außen kann eine Partnerschaft durch ein Insolvenzverfahren oder durch eine gerichtliche Entscheidung aufgelöst werden.

Rechnungsabschluss

Für Partnerschaftsgesellschaften gilt die Rechnungslegungspflicht zum Schluss jedes Geschäftsjahres. Als Gewinn kann dabei der Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben angegeben werden. Dabei können wie bei anderen freien Tätigkeiten Absetzungen für die Abnutzung von Investitionen geltend gemacht werden.

Wenn Wirtschaftsgüter vorhanden sind, die nicht zu den abnutzbaren Gütern zählen, dann werden diese erst als Betriebsausgaben berücksichtigt, wenn sie aus der Partnerschaftsgesellschaft entnommen werden.

Die richtige Rechtsform wählen

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie eine Partnerschaftsgesellschaft, eine Limited oder eine andere Rechtsform zur Gründung wählen sollten, dann können Sie zunächst einmal mit einem Online-Test die wichtigsten Vor- und Nachteile vergleichen.

Objektiv Aufschluss geben darüber, was sinnvoll ist und womit Sie den größten finanziellen Nutzen, das kleinste Risiko und den geringsten Verwaltungsaufwand haben, kann Ihnen aber nur ein Experte auf diesem Gebiet. Informieren Sie sich, ob in Ihrer Nähe eine Gründungsberatung angeboten wird. In vielen Fällen ist diese kostenlos.

Versicherung

Bevor Sie eine Partnerschaftsgesellschaft gründen, sollten Sie sich darüber informieren, welche Versicherungen notwendig sind. Für bestimmte Berufe müssen Sie so oder so eine Versicherung abschließen, aber in einer Partnerschaftsgesellschaft steht Ihnen unter Umständen ein anderer Tarif zur Verfügung als allein.

Bildquelle: © drubig-photo – Fotolia.com

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