BehinderungVersicherung am

Ob jemand im Alter lange gesund und rüstig bleiben oder pflegebedürftig werden wird, lässt sich nicht zuverlässig vorhersagen. Selbst persönliche Vorsorgemaßnahmen wie Sport und gesunde Ernährung bieten keinen hundertprozentigen Schutz vor späterer Pflegebedürftigkeit. Außerdem ist ein erhöhter Pflegebedarf nicht allein auf Personen im Seniorenalter begrenzt.
Wie bei anderen unkalkulierbaren Risiken gibt es auch für möglicherweise eines Tages erforderliche Pflegeleistungen spezielle Versicherungen, die eine Pflegebedürftigkeit zwar nicht verhindern, aber einen großen Teil der dadurch entstehenden Pflegekosten übernehmen.

Übersicht:

  • Warum die Pflegekostenversicherung so wichtig ist
  • Gesetzliche Pflegeversicherung
  • Beitragssatz
  • Leistungen
  • Pflegegeld beantragen
  • Pflegestufen
  • Härtefallregelung
  • Alter
  • In Planung
  • Pflegeversicherungslücke schließen
  • Pflege-Bahr / Pflege-Riester
  • Pflegetagegeldversicherung
  • Pflegekostenversicherung
  • Resümee

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Warum die Pflegekostenversicherung so wichtig ist

Die Lebenserfahrung zeigt, dass viele Menschen für sie unangenehme Themen wie eigene schwere Erkrankung oder Pflegebedürftigkeit verdrängen und keine finanziellen Vorsorgemaßnahmen treffen.

Geraten sie tatsächlich irgendwann in eine Pflegesituation, müssen sie erleben, dass Krankenkassenleistungen typische Pflegeleistungen nicht oder nur teilweise auffangen und Pflegekosten in der Regel persönliche Ersparnisse rasch aufbrauchen.

Bevor dann Kommunen einspringen, werden enge Familienangehörige zur Finanzierung der Pflegekosten herangezogen. Menschliche Tragödien sind so vorprogrammiert.

Aus diesem Grund wurde schließlich zusätzlich zu den freiwillig abschließbaren Pflegeversicherungen die gesetzliche Pflegeversicherung eingeführt.

Gesetzliche Pflegeversicherung

Die gesetzliche Pflegeversicherung wurde als so genannte Pflegepflichtversicherung im Jahr 1995 nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) XI in Deutschland eingeführt. Hiernach ist jede Person mit einem Wohnsitz in Deutschland dazu verpflichtet, neben eigenem Krankheitsrisiko auch das persönliche Pflegerisiko über eine separate Versicherung abzudecken.

Die gesetzliche Pflegeversicherung ist vollständig oder teilweise für Geld- oder Sachleistungen zuständig. Dabei beziehen sich ihre Leistungen auf die stationäre und häusliche Pflege.

Beitragssatz

Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung liegt aktuell (2015) bei 2,35 % des versicherungspflichtigen Einkommens. Hiervon übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte. Wie bei den Sozialversicherungsabgaben für Rentenversicherung und Krankenversicherung gilt auch bei den Pflegeversicherungsbeiträgen die Beitragsbemessungsgrenze von aktuell 4125 Euro im Monat.

Daraus folgt, dass die Beitragshöhe für Angestellte maximal 96,94 Euro pro Monat beträgt, wovon sie einen Eigenanteil von 48,47 Euro selbst tragen.

Für Kinderlose wird ein Aufschlag von 0,25 % erhoben, so dass sich für sie ein Beitrag von 2,6 % statt 2,35 % ergibt.

Leistungen

Leistungen der Pflegeversicherung kommen pflegebedürftigen Menschen zugute. Als pflegebedürftig gelten Personen, die ihren Alltag nicht mehr selbstständig bewältigen können und auf Hilfe von Anderen – Angehörige oder professionelles Pflegepersonal – angewiesen sind.

Um Missbrauch vorzubeugen, wird die Pflegebedürftigkeit durch den MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) festgestellt. Den individuellen Umfang der Pflege regelt ein Pflegestufen-System. Die Einteilung in eine bestimmte Pflegestufe erfolgt entsprechend der Zeit, die für die Grundpflege der pflegebedürftigen Person aufzuwenden ist.

Die Grundpflege umfasst:

  • Körperpflege: Waschen, Baden, Duschen, Zahnpflege, Kämmen, Rasieren sowie Blasen- und Darmentleerung
  • Ernährung: Nahrungsaufnahme beziehungsweise mundgerechte Zubereitung
  • Mobilität: selbstständiges Aufstehen und Schlafengehen, An- und Auskleiden, Stehen, Gehen, gemeinsames Verlassen und Wiederaufsuchen von Haus oder Wohnung (zum Beispiel für Arztbesuche oder Behördengänge, nicht allerdings für Spaziergänge)

Auch Hilfe bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten ist in der Pflegeversicherung enthalten, wird aber weniger stark gewichtet als die Grundpflege. Zu diesen Tätigkeiten zählen Kochen, Einkaufen, Geschirr spülen, Wohnung putzen sowie das Wechseln und Waschen von Wäsche.
In den Leistungen der Pflegeversicherung ist auch die finanzielle Unterstützung bei der Unterbringung im Pflegeheim enthalten.

Pflegegeld beantragen

Erster Ansprechpartner für das Beantragen von Pflegegeld ist die Krankenkasse des Pflegebedürftigen. Ein Anruf dort genügt und die Pflegekasse sendet den Antrag auf Pflegegeld zu.

Pflegestufen

Folgende Aufstellung zeigt die Pflegestufen mit ihren Definitionen:

  • Pflegestufe I – erhebliche Pflegebedürftigkeit
  • Pflegestufe II – Schwerpflegebedürftigkeit
  • Pflegestufe III – Schwerstpflegebedürftigkeit
  • Pflegestufe 0 – eingeschränkte Alltagskompetenz

Leistungen der Pflegestufe 0 sind auch ohne festgestellte Pflegebedürftigkeit möglich. Voraussetzung hierfür ist eine „eingeschränkte Alltagskompetenz“.

Die Bedingungen der einzelnen Pflegestufen sowie die Erstattungssätze in den einzelnen Pflegestufen, verschiedene Ausnahmeregelungen und viele weitere Details sind auf der Webseite pflegestufen.org/die-pflegereform-2015-das-sind-die-neuen-leistungen/ einsehbar. Mehr erfahren

Härtefallregelung:

Zusätzlich zu den erwähnten Pflegestufen gibt es noch die Härtefallregelung bei schwerster Pflegebedürftigkeit.
Hier besteht noch stärkerer Pflegebedarf als in der Pflegestufe III einschließlich mindestens dreimaliger nächtlicher Hilfeleistungen. Es können auch mehrere Pflegepersonen als nur eine Person erforderlich sein.

Alter

Die Zahlung von Pflegegeld nehmen zwar überwiegend Senioren in Anspruch, aber sie ist an kein Alter gebunden. Wer schon als junger Erwachsener pflegebedürftig wird, hat ebenso einen Anspruch darauf wie die Eltern pflegebedürftiger kleiner Kinder.

In Planung

Bisher bezogen sich die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung vor allem auf körperliche Einschränkungen. Künftig soll der ebenfalls sehr umfangreiche Pflegeaufwand bei Demenzerkrankungen angemessen berücksichtigt werden.
In dem in Planung befindlichen Pflegestärkungsgesetz 2 wird der bisherige Pflegebedürftigkeitsbegriff überarbeitet und die Pflegestufen auf 5 Pflegegrade mit feineren Differenzierungen erhöht.

Pflegeversicherungslücke schließen

Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt die Kosten für den Grundbedarf. Erfahrungsgemäß bleiben oft Beträge für die Pflege übrig, die den Rahmen der Pflegekostenversicherung überschreiten. Je nach Individualfall können diese durchaus mehr als das Doppelte des Pflegekostenversicherungssatzes einer Pflegestufe ausmachen.

Wer hier das Vermögen des Pflegebedürftigen und seiner Angehörigen schützen möchte, ist gut beraten mit dem Abschluss einer ergänzenden privaten Pflegeversicherung.

Personen mit einer privaten Pflegeversicherung sollten ebenfalls unbedingt den darin enthaltenen Versicherungsumfang überprüfen und gegebenenfalls eine ergänzende Zusatzversicherung abschließen.

Pflege-Bahr / Pflege-Riester

Der Pflege-Bahr wird auch als Pflege-Riester bezeichnet, denn er greift das bekannte Prinzip der Riester-Rente auf. Mit diesem nach dem Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr benannten Zuschuss von derzeit monatlich 5 Euro je Police belohnt der Staat den vorausschauenden Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung.

Pflegetagegeldversicherung

Die Pflegetagegeldversicherung sichert insbesondere das hohe finanzielle Risiko ab, das durch die Unterbringung in einem Pflegeheim droht.

Pflegekostenversicherung

Über eine der privaten Pflegekostenversicherungen lassen sich die von der gesetzlichen Pflegekostenversicherung nicht übernommenen Beträge ganz oder zumindest teilweise ausgleichen. Anders als bei der Pflegetagegeldversicherung beteiligt sich die Pflegekosten Versicherung an den insgesamt angefallenen Pflegekosten.

Hier gibt es verschiedene Versicherungsmodelle. Zum Beispiel ergänzt die private Pflegekostenversicherung die gesetzliche Pflegeversicherung um einen gewissen Prozentsatz. Es ist aber auch möglich, übriggebliebene Posten aus der gesetzlichen Pflegeversicherung von der privaten Pflegeversicherung ganz oder teilweise finanzieren zu lassen, wofür allerdings eine Jahresobergrenze gilt.

Resümee

Pflegebedürftigkeit wird nicht jeden treffen, aber sie stellt ein realistisch zu betrachtendes Lebensrisiko dar. Daher sollte sich jeder spätestens im mittleren Lebensalter, am besten schon früher, mit diesem Thema auseinandersetzen.

Es ist wichtig zu wissen, welche Leistungen die gesetzliche Pflegekostenversicherung enthält. Hiernach ist kritisch abzuwägen, ob es bei dieser Grundversorgung inklusive der damit verbundenen finanziellen privaten Risiken bleiben soll oder der Versicherungsschutz besser durch eine oder mehrere der privaten Pflegekostenversicherungen ergänzt wird.

Bildquelle: © Wolfisch – Fotolia.com

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