Behinderung am

Wenn eine Person nicht in der Lage ist, ihren Alltag dauerhaft selbst zu bewältigen, dann ist sie pflegebedürftig. Um berechnen zu können, welche finanzielle Hilfe ein Pflegebedürftiger braucht, wurden 3 Pflegestufen eingeführt.

Damit Sie für Pflegestufe 2 Voraussetzungen und Zuschüsse kennen, haben wir Ihnen hier die wichtigsten Informationen zusammengestellt.

Überblick:

  • Pflegebedürftigkeit
  • Die Pflegestufen
  • Pflegestufe 2
  • Pflegebedürftige in Pflegestufe 2
  • Finanzielle Unterstützung
  • Versicherung
  • Eingeschränkte Alltagskompetenz
  • Beratung und Hilfe
  • Zusatzangebote
  • Pflegebedürftigkeitsbegriff
  • Pflegestufen überprüfen

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Pflegebedürftigkeit

Durch eine hervorragende medizinische Versorgung werden die Menschen hierzulande immer älter und müssen bei vielen Krankheiten nicht mehr stationär im Krankenhaus oder in einem Pflegeheim versorgt werden.

Um Familienangehörige zu unterstützen, die sich zu Hause um ihre pflegebedürftigen Verwandten kümmern, gibt es Geld vom Staat. Wie viel das ist, hängt davon ab, wie viel Aufwand die Pflege bereitet. Und das wiederum wird in drei Pflegestufen eingeteilt.

Die Pflegestufen

Das Gesundheitssystem sieht 3 Pflegestufen vor. Daneben gibt es noch eine halboffizielle Pflegestufe 0 und eine Regelung für Härtefälle. Demenzkranke nehmen in diesem System eine Sonderstellung ein, weil Sie oftmals rein körperlich dazu in der Lage wären, sich selbst zu versorgen, die geistigen Einschränkungen aber nicht gewertet werden.

Das wichtigste Kriterium für die Einstufung in die verschiedenen Pflegestufen ist wie häufig, wie lange und zu welchen Tageszeiten Hilfe im Haushalt und bei den einfachen Verrichtungen des täglichen Lebens nötig ist. Wichtige Beispiele sind die täglichen Mahlzeiten oder die Körperpflege. Mehr erfahren

Pflegestufe 2

Die Pflegestufe 2 Voraussetzungen liegen bei einer schweren Pflegebedürftigkeit vor.

Das bedeutet, dass mindestens drei Mal am Tag (aber nicht rund um die Uhr) Hilfe vonnöten ist und die Grundpflege mindestens 120 Minuten in Anspruch nimmt. Die Pflegekraft ist bei dieser Pflegestufe insgesamt mindestens 180 Minuten gefordert.

Pflegebedürftige in Pflegestufe 2

In Deutschland erfüllen weit über 800.000 Menschen die Pflegestufe 2 Voraussetzungen. Etwa 330.000 von ihnen werden von den eigenen Angehörige zu Hause gepflegt, weitere 188.000 zusammen mit einem professionellem Pflegedienst und der Rest vollstationär in Heimen. Insgesamt werden bis ins Jahr 2020 in allen Pflegestufen zusammen etwa 2,9 Millionen Pflegebedürftige prognostiziert.

Finanzielle Unterstützung

Um diesen gewaltigen Pflegebedarf zu decken, haben Angehörige Anspruch auf finanzielle Unterstützung vom Staat. Wer eine außergewöhnliche Belastung hat, weil er jemanden pflegt, kann das steuerlich geltend machen. Noch wichtiger ist allerdings die Möglichkeit eine monatliche Zahlung zu beantragen.

Für die Pflegestufe 2 bekommen Sie bei häuslicher Pflege Sachleistungsmittel von 1.144 Euro, Pflegegeld von 458 Euro und weitere Beträge für die Tages-/Nachtpflege (1.144 Euro) und die vollstationäre Pflege (1.330 Euro).

Seit 1. Januar 2015 haben Sie darüber hinaus die Möglichkeit, einen Zuschuss von 104 Euro für zusätzliche Betreuungsleistungen zu beantragen.

Versicherung

Wer einen Angehörigen pflegt, der die Pflegestufe II Voraussetzungen erfüllt und damit mehr als 14 Stunden in der Woche mit der Pflege beschäftigt ist, fällt automatisch unter den Schutz der Renten- und Unfallversicherung.

Sie müssen sich auch keine Gedanken darüber machen, was passiert, wenn Sie selbst krank werden oder in den Urlaub fahren wollen. Bis zu 1.612 Euro stehen Ihnen im Jahr für die so genannte Verhinderungspflege zu, also für eine Pflegekraft, die für Sie einspringt.

Eingeschränkte Alltagskompetenz

Der Medizinische Dienst der Krankenkassen beurteilt die Alltagskompetenz, wenn es sich um pflegebedürftige Personen mit Demenz handelt. Die Begutachtungs-Richtlinien enthalten Kriterien wie die Frage, ob die betreffende Person dazu tendiert, unkontrolliert die Wohnung zu verlassen, Gefahren zu missachten, die eigenen Bedürfnisse nicht zu erkennen oder unfähig ist, den Tagesablauf zu planen.

Wenn die Pflegestufe 2 Voraussetzungen erfüllt sind und Demenz vorliegt, dann haben pflegende Angehörige Anrecht auf ein Pflegegeld von 545 Euro für die häusliche Pflege.

Beratung und Hilfe

Wird ein Angehöriger pflegebedürftig, dann kommt es zu einer Mehrfachbelastung, die oft nur schwer zu verkraften ist. Zu den eigentlichen Pflegeaufgaben kommt die anfängliche Unsicherheit, welche Hilfe einem zusteht und an wen man sich wenden kann.

Außerdem nimmt die Pflege so viel Zeit in Anspruch, dass darunter der Beruf und das Privatleben leiden können.

Scheuen Sie sich also nicht, sich beraten zu lassen und Hilfe einzuholen. Die ersten Ansprechpartner, die Ihnen weiterhelfen können, finden Sie in Ihrem Arzt und bei Ihrer Krankenkasse. In vielen größeren Städten gibt es Selbsthilfegruppen und andere Organisationen, die Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen können.

Zusatzangebote

Diese Organisationen bieten neben der Möglichkeit zum Austausch und zur Beratung auch ganz praktische Hilfen an. In manchen Städten gibt es Wohngruppen oder gemeinsame Veranstaltungen von und für Pflegebedürftige. Vor allem für Menschen mit Demenz ist es wichtig, sich regelmäßig mit anderen auszutauschen und zu kommunizieren.

Pflegebedürftigkeitsbegriff

Die Definition, wer pflegebedürftig ist und in welchem Ausmaß er das ist, wird schon seit längerem kritisiert. Bis 2017 soll deshalb der Pflegebedürftigkeitsbegriff neu definiert werden. Statt der drei Stufen (mit Stufe 0 und der Härtefallregelung) soll es dann fünf Pflegegrade geben.

Durch sie soll es möglich werden, besser auf den individuellen Bedarf einzugehen. In Zukunft sollen die geistigen Einschränkungen, die bei Demenz häufig vorkommen, ebenso berücksichtigt werden wie die körperlichen Einschränkungen.

Pflegestufen überprüfen

Die Pflege wird in die Grundpflege und die Behandlungspflege eingeteilt. Im besten Fall ist die Behandlungspflege so erfolgreich, dass der Grad der Pflegebedürftigkeit sinkt. In der Realität läuft es aber meist anders herum. Die Pflegebedürftigen werden älter, Krankheiten verschlimmern sich und die Pflegebedürftigkeit steigt.

Damit Sie als pflegender Angehöriger dadurch nicht mehr Nachteile erleiden als unbedingt notwendig, sollten Sie daran denken die Pflegestufe bei Bedarf neu festlegen zu lassen.

Das kommt Ihnen selbst und den Angehörigen, die Sie pflegen, zu Gute.

Bildquelle: © fotohansel – Fotolia.com

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