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Wird ein Angehöriger pflegebedürftig ist es wichtig, sich gut und gründlich mit dem Thema auseinander zu setzen. Ein bedeutsames Kriterium in diesem Fall ist die Pflegestufe, die dann festgestellt werden muss. Was Sie über die Pflegestufe alles wissen sollten und wie wichtig ein Pflegestufenrechner sein kann, erfahren Sie hier in diesem Artikel.

Übersicht:

  • Der Pflegestufenrechner
  • Die einzelnen Einstufungen
  • Der Antrag auf eine Pflegestufe
  • Wer legt die Einstufung der Pflegestufen fest?
  • Wann kann eine Änderung der Pflegestufe beantragt werden?
  • Die Eilbegutachtung
  • Der Widerspruch
  • Die Pflege des Angehörigen
  • Was Sie unbedingt noch wissen sollten

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Pflegestufenrechner


Der Pflegestufenrechner

Mit einem Pflegestufenrechner können Sie anhand eines Fragenkataloges den für Sie speziellen Pflegebedarf ermitteln. Sie müssen die Ergebnisse in die dafür vorgesehenen Felder eingeben und erhalten dann kostenlos das Ergebnis der Einstufung. Die Anwendung ist für den Nutzer kostenfrei. Die Portale sind gut strukturiert und übersichtlich gestaltet.

Die Themen rund um die Fragen, die zu Pflegeeinstufung auftreten, sind gut verständlich und informativ gestaltet. Eine hervorragende Hilfe, sich eine Orientierung in diesem wichtigen Thema zu verschaffen. Der Pflegestufenrechner bietet lediglich eine Hilfestellung bei der Ermittlung und übernimmt keine Haftung für Ihr Ergebnis.

Die einzelnen Einstufungen

Die Grundlage zur Einstufung im Pflegefall liefert die Begutachtungsrichtlinie. Aufgrund dieser Richtlinie werden alle Entscheidungen getroffen, die den Umfang des Pflegebedarfs betreffen. Sie können, bei Erfüllung der entsprechenden Voraussetzungen, dann die Leistungen aus der Pflegegeldversicherung für die Pflegestufe 0, Ⅰ, Ⅱ oder Ⅲ erhalten.

Das bedeutendste Kriterium zur Pflegestufenbestimmung ist der Zeitaufwand, die einer Laienkraft für die Durchführung von Pflegeverrichtungen entstehen. Damit Sie sich ein genaues Bild machen können, nutzen Sie hierbei einen Pflegestufenrechner und die nötigen Informationen.

Der Antrag auf eine Pflegestufe

Sie haben den Eindruck, dass Sie oder ein Angehöriger eine Pflegestufe beantragen sollte? Dann müssen Sie einen Antrag bei der Pflegekasse einreichen, die Sie über Ihre Krankenkasse erreichen können. Der Antrag kann formfrei, schriftlich gestellt werden. Sie benötigen also auch keine speziellen oder vorgefertigten Formulare zur Beantragung Ihrer Pflegestufe.

Es geht dann darum festzustellen, wie die individuelle Pflegesituation einzuschätzen ist. Einen Einblick vorab gewährt Ihnen der Pflegestufenrechner. Die aufwendige Einschätzung übernimmt dann der Medizinische Dienst. Dieser Ablauf wird mit Beantragung in die Wege geleitet und Sie erhalten dann einen Termin für die Begutachtung.

Wer legt die Einstufung der Pflegestufen fest?

Der Antrag zu Einstufung der einzelnen Pflegestufen wird bei der Krankenkasse beantragt und an die Pflegeversicherung weitergeleitet. Sie können sich im Vorfeld einen guten Überblick mit einem Pflegestufenrechner verschaffen, um eine Orientierung in dem Procedere der Beantragung zu haben.

Die Pflegeversicherung Ihrerseits vergibt den Auftrag der Begutachtung an den Medizinischen Dienst. Der Medizinische Dienst ist ein formell unabhängiger Dienst und berät die Kranken- und Pflegekassen mit dem nötigen Sachverstand. Die Begutachtung des Patienten findet dann in dessen Räumlichkeiten statt und unterliegt festgelegten Richtlinien.

Der Medizinische Dienst ist ähnlich der Bundesländer strukturiert. An dessen Spitze steht der Medizinische Dienst der Spitzenverbände mit Sitz in Essen.

Die Eilbegutachtung

Selbst wenn Sie sich mit einem Pflegestufenrechner einen ersten Einblick verschafft können, ist in besonderen Fällen Eile geboten.

Die Einstufung von Patienten in einer (Reha-)Klinik hat hohe Priorität. Hier kann bei Pflegebedürftigkeit ein Eilantrag gestellt werden. Der Medizinische Dienst begutachtet dann unverzüglich. Sie können in dieser Situation die Hilfe des Sozialdienstes der Klinik in Anspruch nehmen.

Wann kann eine Änderung der Pflegestufe beantragt werden?

Im Normalfall werden die meisten Versicherten von der Pflegekasse nach etwa zwei Jahren angeschrieben. Der Medizinische Dienst nimmt dann eine Wiederholungsbegutachtung vor, in dessen Verlauf sich auch eine Höherstufung feststellen ließe.

Genau wie die Beantragung kann auch eine Änderung beantragt werden und vorab mit einem Pflegestufenrechner abgeglichen werden. Die genehmigte Pflegestufe ist für den zu betreibenden Aufwand des Pflegenden nicht mehr gerechtfertigt? In diesem Fall sind Sie gefordert, diese Änderung der Pflegestufe in Gang zu setzen.

Diese Beantragungsverfahren ist dasselbe, wie bei der Ersteinstufung. Viele Seniorenheime sind in Ihrem Ablauf darauf angewiesen, einen höheren Pflegebedarf zeitnah zu erkennen. Diese Einrichtungen überprüfen regelmäßig, ob eine Höherstufung angemessen ist und bitten die Versicherten dann auch um die Beantragung.

Der Widerspruch

Oftmals sind die Patienten oder die Angehörigen mit der Einstufung der Pflegestufe nicht einverstanden. Die Pflegestufe wird aufgrund des Gutachtens des Medizinischen Dienstes von der Pflegekasse festgelegt und Ihnen schriftlich mitgeteilt. Ihnen obliegt, gegen die Einstufung Widerspruch einzulegen. Dieser Widerspruch muss in schriftlicher Form und fristgerecht bei der Pflegekasse eingehen.

Sie müssen Ihren Widerspruch begründen. Hierzu sollten Sie rechtzeitig eine Kopie des Gutachten anfordern, auf dem sich die Pflegestufe begründet. Ihre Begründung muss genau die Unzulänglichkeiten dieses Gutachtens aufzeigen und den Hilfebedarf nach Begutachtungsrichtlinie darstellen.

Verweise auf die Richtlinien können Sie bei manchen Pflegestufenrechner finden oder im Internet.

Die Pflege des Angehörigen

Die Pflege des Angehörigen kann durch den Pflegedienst geschehen oder Sie kümmern sich um diese Pflege. Die Ausgaben, die bei der Pflege entstehen, sollen über die Pflegestufe und die damit verbundenen Pauschalbeträge bezahlt werden.

Die über diesen Pauschalbetrag hinaus entstehenden Kosten müssen aus eigener Tasche finanziert werden. Deshalb ist eine reelle Einstufung eine wichtige Grundlage, wenigstens einen Teil der Kosten erstattet zu wissen. Die Leistungen umfassen Pflegegeld und Sachleistungen. Informieren Sie sich ausreichend auf den Seiten der Pflegestufenrechner, wenn Sie einen Antrag stellen. Hier kann Ihr Wissen bares Geld wert sein.

Was Sie unbedingt noch wissen sollten

Das Regelwerk der Pflegeversicherung ist eine umfangreiche Bestimmung und selbst geübte Pflegekräfte finden sich nur schwer darin zurecht. Der Pflegestufenrechner bietet Ihnen eine gute Orientierung, doch in speziellen Fällen, sind Sie mit einem Profi gut beraten.

Nehmen Sie professionelle Hilfe in Anspruch und zur Unterstützung für beispielsweise bei einem Widerspruch. Für einen geringen Jahresbeitrag können Sie einem Sozialverband beitreten und haben dort fachmännische Hilfe an Ihrer Seite.

Bildquelle: © Marco2811 – Fotolia.com

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