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Nicht nur für die Pflegeversicherung ist ein Pflegetagebuch wichtig, sondern auch für den oder die Pflegebedürftige. Mithilfe eines sauber und ordentlich geführten Pflegetagebuchs lässt sich die Pflegestufe besser bestimmen, was sowohl im Sinne der Pflegeversicherung als auch im Sinne der pflegebedürftigen Person ist. In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, was Sie beim Führung eines Pflegetagebuchs unbedingt beachten sollten. heimarbeit.de wünscht Ihnen viel Spaß beim Lesen!

In diesem Artikel:

  • Was ist ein Pflegetagebuch?
  • Wie führt man ein Pflegetagebuch?

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Was ist ein Pflegetagebuch?

Immer öfter fordert die Pflegeversicherung von ihren Versicherten ein Pflegetagebuch, das sauber geführt wird. Schon wird klar, dass das Pflegetagebuch eine Art Tagebuch ist, welches vom Pflegepatienten selbst geführt werden soll.

Allerdings hat das Pflegetagebuch nicht nur Vorteile für die Pflegeversicherung – ganz im Gegenteil, auch für die zu pflegende Person sowie deren Angehörige kann ein Pflegetagebuch eine gute Möglichkeit sein, um sich Klarheit in seinen Gedanken zu verschaffen.

Genau aus diesem Grund empfiehlt es sich auch für jede Person, die zum Pflegefall wird, ein solches Büchlein zu führen. Egal ob eine Prüfung durch einen Gutachter ansteht, oder nicht. Ein Pflegetagebuch kann die Prüfung und Beurteilung der Pflegebedürftigkeit um ein Vielfaches vereinfachen. Allerdings werden durch das Pflegetagebuch auch einige Stolpersteine bei der Einstufung der Pflegestufe gelegt…

Wie führt man ein Pflegetagebuch?

In den folgenden Abschnitten möchten wir Ihnen zeigen, wie Sie ein Pflegetagebuch richtig und korrekt führen. Dabei sollten Sie bitte besonders viel Wert auf unsere Ausführungen legen, da ein Pflegebuch sehr genau und korrekt geführt werden muss.

Nur so kann das Pflegetagebuch ein nützliches Instrument für die Einstufung der richtigen Pflegestufe für Sie sein.

Tipp: Damit das Pflegetagebuch für Sie eine Unterstützung zur Bewilligung der entsprechenden Pflegeleitungen wird, sollten Sie sich eine Mustervorlage zulegen. Diese erhalten Sie ebenfalls bei vielen verschiedene Anbietern kostenfrei im Internet.

Art der Pflege, Zeit und Dauer

Wenn Sie zum ersten Mal mit dem Thema Pflege in Kontakt gekommen sind, kann es sein, dass viele Dinge neu für Sie sein werden. Die Pflege einer pflegebedürftigen Person setzt sich aus vielen verschiedenen Tätigkeiten zusammen. Diese werden als „Verrichtungen“ bezeichnet.

Damit die Einstufung in eine richtige Pflegestufe vorgenommen werden kann, müssen alle Verrichtungen der Pflege sorgfältig beachtet und natürlich auch dokumentiert werden.

Wichtig: Jede einziehe Verrichtung, sei sie auch noch so uninteressant oder gering, muss wirklich schriftlich dokumentiert werden. Am Ende werden nämlich alle Verrichtungen summiert und bei der Beurteilung der Pflegestufe berücksichtigt.

Der Grund für die Berücksichtigung ist, dass geprüft werden muss, wie viel Zeit die Pflege tatsächlich in Anspruch nimmt. Auch kleine Verrichtungen können daher wertvolle Minuten liefern, die am Ende eine höhere Pflegestufe ergeben.

Sie sollten daher stets akribisch vorgehen und wirklich jede einzelne Verrichtung notieren, die anfällt.

Normalerweise muss der MDK.Gutachter einen individuellen Hilfe- und Zeitaufwand für eine pflegebedürftige Person beurteilen. Allerdings gibt es bestimmte Zeitorientierungswerte, nach denen sich der MDK-Gutachter richtet.

Diese werden auch als „Zeitkorridore“ bezeichnet. Wenn er Hilfebedarf besonders hoch ist, kann von diesen auch abgewichen werden. Auch das sollte man beachten, wenn man sein Pflegetagebuch führt.

In einem solchen Fall sollte man unbedingt die steigenden Aufwandszeiten im Pflegetagebuch vermerken, damit der Pflegegutachter bei seiner Entscheidung zur Pflegestufe eine bessere Orientierung erhält.

Fachliche Begründung jeder einzelnen Verrichtung

Ebenfalls wichtig ist, dass Sie jede einzelne Verrichtung auch fachlich begründen. Hierzu sollten Sie in Ihrem Pflegetagebuch unter „Begründung aller Hilfeleistungen“ alle relevanten Diagnosen, ärztlichen Berichte, Atteste, etc. notieren und zudem in eigenen Worten verfassen, weshalb Sie bei den entsprechenden Handlungen auf eine Unterstützung durch eine Pflegeperson angewiesen sind.

Verschiedene Formen der Hilfe

Nun gibt es verschiedene Formen der Hilfe. Auch hier sollte man möglichst detailliert und genau bleiben. Aber Achtung, die Dokumentation der verschiedenen Formen der Hilfe ist nicht immer einfach. Letztendlich entscheidet die Form der Hilfe über die Höhe des jeweiligen Zeitwertes, an den die Pflegekasse anknüpfen wird.

Während einige Pflegebedürftige noch viele Dinge selbst können, haben andere schon Probleme bei den einfachsten Tätigkeiten. Teilweise sind sie auf die komplette Übernahme der Tätigkeiten durch eine Pflegeperson angewiesen. Damit man nun die Form der Unterstützung richtig dokumentiert, kreist man diese auf der jeweiligen Seite im Pflegebuch an.

Diese Formen der Hilfe gibt es:

  • 1. Unterstützung (U): Die Pflegebedürftigen können eine Tätigkeit zwar grundsätzlich selbst erledigen, müssen aber bei der Vor- oder Nachbereitung noch zusätzlich von einer Pflegeperson unterstützt werden.
  • 2. Teilweise Übernahme (TÜ): Bei dieser Form der Hilfe kann die pflegebedürftige Person die Aufgaben des täglichen Lebens teilweise nicht mehr alleine übernehmen und benötigt daher die ab und zu die Übernahme dieser Aufgaben durch eine Pflegekraft. Der Pflegebedürftige ist also nicht mehr in der Lage, einige Aufgaben des täglichen Lebens alleine zu bewältigen.
  • 3. Vollständige Übernahme (VÜ): Hier kann die pflegebedürftige Person die Aufgaben des täglichen Lebens nicht mehr alleine bewältigen. Ihr muss vollständig von einer Pflegeperson bei diesen Aufgaben geholfen werden.
  • 4. Anleitung oder Beaufsichtigung (A/B): Diese ist die vierte Form der Hilfe. Hier umfasst die Hilfe durch die Pflegeperson lediglich die Anleitung beziehungsweise die Beaufsichtigung bei den gewöhnlichen Tätigkeiten. Insbesondere ist diese Art der Hilfe bei geistig und seelisch Behinderten, bei psychisch Kranken oder auch bei geistig verwirrten Menschen notwendig. Unter Anleitung und Beaufsichtigt versteht man:

* die Förderung und Erhaltung von psychischen, physischen und geistigen Fähigkeiten wie zum Beispiel die Orientierung zur eigenen Person in der Umgebung

  • die Vermeidung von Eigen- und Fremdgefährdung, beispielsweise durch äußere Einflüsse wie den Umgang mit Strom, Wasser oder offenem Feuer
  • den Abbau von Ängsten, von Aggressionen oder von allgemeiner Reizbarkeit

Verrichtungen des täglichen Lebens

Bei der Bewertung und Beurteilung der Pflegeklasse spielen die Verrichtungen des täglichen Lebens eine enorm wichtige Rolle.

Sie werden in zwei große Themenbereiche aufgeteilt:

Die Aufmerksamkeit sollte insbesondere auf die Grundpflege gerichtet werden, da hier später die Beurteilung und Einstufung in die Pflegestufe die alles entscheidende Rolle einnimmt. Je weniger ein Pflegefall in dieser Kategorie ohne eigenes Bewirken erledigen kann, desto höher ist auch in der Regel die Pflegestufe des Pflegefalls.

Unter der Grundpflege gibt es nun drei wichtige Themenbereiche:

  • 1. die Körperpflege
  • 3. die Mobilität
  • 4. die Ernährung

Nun möchten wir Ihnen im Detail noch erläutern, was diese drei Themenbereiche eigentlich ausmacht.

Körperpflege – Wasche, Duschen, Baden: Die Körperpflege besteht aus mehreren Tätigkeiten, die zum Erhalt der Körperhygiene dienen. Tätigkeiten, die über nicht nur der Hygiene dienen, sondern eher das Wohlbefinden steigern, sind bei der Einstufung der Pflegestufe nur selten relevant.

Zu den Tätigkeiten der Körperpflege zählen beispielsweise das Waschen am Waschbecken, das Föhnen der Haare, das Zurechtlegen der Waschutensilien, das Waschen in der Dusche oder in der Badewanne.

Und so können die Tätigkeiten in einem Handbuch notiert werden:

  • Ganzkörperwäsche 20 bis 25 Minuten
  • Waschen Oberkörper 8 bis 10 Minuten
  • Waschen Unterkörper 12 bis 15 Minuten
  • Waschen Hände und Gesicht 1 bis 2 Minuten
  • Duschen 15 bis 20 Minuten
  • Baden 20 bis 25 Minuten

Zahnpflege: Hier spielen beispielsweise die Vorbereitung, das Zähneputzen, das Reinigen des Mundraumes sowie des Zahnersatzes eine Rolle.

  • Zahnpflege bis zu 5 Minuten

Kämmen: Hier werden Haare gekämmt und gebürstet oder das Toupet gerichtet. Zeitaufwendige Frisuren werden nicht berücksichtigt.

  • Haarkämmen 1 bis 3 Minuten

Rasieren und Gesichtspflege: Eine Nass- und Trockenrasur kann ebenfalls für viele Pflegefälle eine unüberwindbare Aufgabe darstellen. Schminken hingegen wird nicht als Gesichtspflege gewertet. Darum sollte das Schminken im Pflegetagebuch auch nicht notiert werden.

  • Rasieren 5 bis 10 Minuten

Weitere Tätigkeiten, die im Pflegetagebuch berücksichtigt werden sollten:

  • Darm- und Blasenentleerung
  • Mobilität
  • Aufstehen und Zubettgehen
  • An- und Auskleiden
  • Gehen und Treppensteigen
  • Ernährung
  • Mundgerechte Zubereitung
  • Hauswirtschaftliche Versorgung

Bildquelle: © fotohansel – Fotolia.com

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