Behinderung am

Wenn Hilfe bei den alltäglichen Verrichtungen nötig wird, kann eine Pflegestufe bei der Kasse beantragt werden. Wenn Sie einen Antrag auf Pflegeleistungen stellen wollen oder er sich bereits in Bearbeitung befindet, ist es unbedingt zu empfehlen ein Pflegetagebuch zu führen.

Denn um zu ermitteln, wie viel Pflege jemand braucht und welche Pflegestufe er erhält, kommt ein Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung nach Hause. Mit einem Pflegetagebuch lässt sich der Hilfebedarf exakt dokumentieren. Das ist wichtig, damit die Pflegekasse bei der Einstufung die nötige Hilfe auch bewilligt.

Wie man ein Pflegetagebuch richtig führt, erfahren Sie hier!

Übersicht:

  • Warum ein Pflegetagebuch führen
  • Ab wann ein Pflegetagebuch führen
  • Wie ein Pflegetagebuch führen
  • Welche Angaben kommen ins Pflegetagebuch
  • Zeitaufwand
  • Art der Hilfeleistung
  • Muster und Vordrucke im Internet

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Warum ein Pflegetagebuch führen

Wenn Hilfe bei den alltäglichen Verrichtungen wie etwa dem Waschen nötig wird, kann eine Pflegestufe bei der Kasse beantragt werden. Um zu ermitteln, wie viel Pflege jemand braucht und welche Pflegestufe er erhält, kommt ein Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) nach Hause.

Er schaut genau, welche Alltagseinschränkungen es aufgrund von Alter, Erkrankung oder Behinderung gibt und wie viel Zeit jemand für die Pflege braucht.

Wenn Sie einen Antrag auf Pflegeleistungen stellen wollen oder er sich bereits in Bearbeitung befindet, ist es unbedingt zu empfehlen ein Pflegetagebuch zu führen. Der Grund: Das Pflegetagebuch ist eine der wenigen Chancen und ein plausibles Argument gegenüber dem MDK, den tatsächlichen Pflegeaufwand über einen längeren Zeitraum darzulegen.

Ab wann ein Pflegetagebuch führen

Hilfreich ist ein Pflegetagebuch, das pflegende Verwandte oder Pflegekräfte für mindestens zwei Wochen vor dem Termin zum Pflegegutachten durch den MDK (Begutachtungstermin) führen sollten. Grundsätzlich ist es ratsam, so früh wie möglich mit dem Führen eines Pflegetagebuches anzufangen.

Wie ein Pflegetagebuch führen

Wichtig ist, dass im Pflegetagebuch nicht nur aufgeführt wird, dass die Person Probleme beim An- und Ausziehen oder Kochen hat, sondern welche Art von Schwierigkeiten genau vorliegen: Man kommt nicht allein in eine Hose, man kann nur den Knopf nicht alleine schließen oder man schafft es überhaupt nicht Kleidung aus dem Schrank zu nehmen. Kleinigkeiten sind im Zusammenhang mit der Bewilligung der Pflegestufe von hoher Bedeutung.

Deswegen sollten in einem Pflegetagebuch alle Punkte aufgelistet werden, mit Zeitpunkt und Umfang, die der pflegebedürftigen Person im Alltag schwer fallen. Achten Sie auch auf scheinbar unwichtige Dinge wie das Anreichen eines Wasserglases oder das Zuschneiden von Speisen.

Welche Angaben kommen ins Pflegetagebuch

Grundsätzlich muss in einem Pflegetagebuch immer der Zeitaufwand in Minuten und die Art der Hilfeleistung dokumentiert werden.

Zeitaufwand

In das Tagebuch tragen alle an der Pflege beteiligten Personen ihre Pflegezeiten, bezogen auf den Zeitaufwand im Tagesverlauf ein. Dabei wird minutengenau festgehalten, wieviel Zeit die einzelnen Verrichtungen (Grundpflege, Hauswirtschaft) einnehmen. Diese sind im Detail:

Körperpflege: Waschen, Duschen, Baden, Rasieren, Kämmen, Mund- und Zahnpflege, Blasenentleerung, Darmentleerung, Intimpflege, Wechsel von Inkontinenzartikeln

Mobilität: Aufstehen vom Bett, Zubettbringen, Ankleiden, Auskleiden, Gehen oder Bewegen in der Wohnung, Stehen, Treppensteigen, Begleitung zum Arzt

Ernährung: mundgerechte Nahrungszubereitung, Nahrungsaufnahme

Hauswirtschaftliche Versorgung: Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung, Spülen, Wechseln der Wäsche, Waschen, Bügeln, Beheizen der Wohnung

Entscheidend bei der Ein- und Höherstufung ist, die Zeiten zu dokumentieren, die eine helfende Person benötigt, nicht die Zeit einer Pflegefachkraft. Damit bei der Einstufung nichts schiefgeht, ist es wichtig, die Zeiten genau aufzuschreiben, die benötigt werden.

Hier schleichen sich oft Fehler ein. Der Gang zur Toilette wird beispielsweise oft als ein Arbeitsgang unter „Blasen- und Darmentleerung“ gesehen.

Im Pflegetagebuch muss diese Tätigkeit jedoch in Einzelteile zerlegt und eingetragen werden: Der Gang zur Toilette wird dann unter „Gehen“ eingerechnet, Hinstellen unter „Stehen“ und Anziehen unter „Richten der Kleidung“.

Gleiches gilt beim Duschen für das Umsetzen des Duschstuhls. Das gehört zur Mobilität.

Art der Hilfestellung

Für die Darlegung des Pflegeaufwandes sollte neben dem Zeitaufwand in Minuten auch unbedingt die Art der Hilfeleistung dokumentiert werden. Das ist insofern wichtig, als diesbezüglich bei der Pflegeeinstufung streng unterschieden wird.

Folgende Formen der Hilfeleistung gibt es:

1. Anleitung
Anleitung bedeutet, dass die Pflegeperson bei einer konkreten Verrichtung den Ablauf der einzelnen Handlungsschritte oder den ganzen Handlungsablauf anregen, lenken oder demonstrieren muss. 

2. Beaufsichtigung
Hier steht die Sicherheit beim konkreten Handlungsablauf der Verrichtungen im Vordergrund. Zum Beispiel ist Beaufsichtigung beim Rasieren erforderlich, wenn durch unsachgemäße Benutzung der Klinge oder des Stroms eine Selbstgefährdung gegeben ist. Es darf nur die Beaufsichtigung berücksichtigt werden, bei der die Pflegeperson in zeitlicher und örtlicher Hinsicht in gleicher Weise gebunden ist, wie bei unmittelbarer personeller Hilfe. 

3. Unterstützung
Unterstützung bedeutet, den Antragsteller durch die Bereitstellung sächlicher Hilfen in die Lage zu versetzen, eine Verrichtung selbständig durchzuführen.

Dazu gehört z. B.:

  • beim Gehen die Bereitstellung eines Rollators
  • beim Waschen das Bereitstellen des Waschwassers und des Waschlappens, sowie die Beseitigung des Wassers nach dem Waschen,
  • beim An- und Auskleiden das Bereitlegen geeigneter Kleidungsstücke.

 4. Teilweise Übernahme

Eine teilweise Übernahme bedeutet, dass die Pflegeperson den Teil der Verrichtungen des täglichen Lebens übernimmt, den der Pflegebedürftige selbst nicht ausführen kann.

Eine teilweise Übernahme des Waschens liegt z. B. dann vor, wenn Gesicht und Teile des Körpers selbständig gewaschen werden, für das Waschen der Füße und Beine aber die Hilfe einer Pflegeperson benötigt wird. Auch wenn eine selbständige Verrichtung begonnen, aber z. B. wegen Erschöpfung abgebrochen wird, liegt eine teilweise Übernahme vor.

5. Vollständige Übernahme
Das bedeutet, dass die Pflegeperson alle Verrichtungen ausführt, die der Pflegebedürftige selbst nicht ausführen kann und er auch keinen eigenen Beitrag dazu leisten kann.

Muster und Vordrucke im Internet

Wer ein Pflegetagebuch führen möchte, wird viele Muster und Vordrucke im Internet finden. Der Download ist in der Regel kostenlos und die Muster berücksichtigen alle relevanten Angaben.

Bildquelle: © fotohansel – Fotolia.com

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