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Ob Familien, Paare oder Alleinstehende: Bei der Bewältigung von verschiedenen Aufgaben im Alltag setzen Pflegebedürftige häufig auf die Unterstützung von Angehörigen oder Bekannten. Häufig, wenn dies nicht der Fall ist, übernimmt eine Pflegekraft die Aufgaben.

In den vergangenen Jahren hatten viele Menschen auf die Hilfe einer polnischen Pflegekraft gesetzt, weil in erster Linie der Stundenlohn sehr niedrig war. Aber ist das immer noch so? Handelt man illegal, wenn man eine polnische Pflegekraft einstellt? Wie findet man eine geeignete Hilfe? Diese und viele weitere Fragen zur polnischen Pflegekraft beantworten wir Ihnen in diesem Artikel.

Übersicht:

  • Pflegekraft beschäftigen
  • Polnische Pflegekräfte in Deutschland
  • Arbeitnehmerfreizügigkeit
  • Beschäftigungsmöglichkeiten
  • Kosten der polnischen Pflegekraft
  • Schwarze Schafe erkennen

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Warum eine Pflegekraft beschäftigen?

Zwar wird die Pflegebedürftigkeit in Deutschland in drei unterschiedliche Pflegestufe zuzüglich der Härtefallregelung unterteilt, doch ist die alltägliche Hilfe selbstverständlich vielseitiger als diese Kategorisierung es vorsieht.

So kann längst nicht jede pflegebedürftige Person auf die Unterstützung von Familienangehörigen, Bekannten oder freiwilligen Helfern zurückgreifen, gleichwohl diese Art der häuslichen Pflege vom Staat geschätzt und durch steuerliche Entlastung für Pflegebedürftige und pflegende Person belohnt wird.

Vielleicht möchte man seiner Familie nicht zur Last fallen, vielleicht besteht kein Kontakt zu Angehörigen, vielleicht ist es eine gemeinsame Entscheidung der Angehörigen: In jedem Fall muss ein „Ersatz“ gefunden werden, den viele Menschen in einer außenstehenden Pflegekraft sehen.

Für ihre Arbeiten, die – möchte man das finanzielle Risiko der Pflegebedürftigkeit durch Pflegegeld reduzieren – mindestens 90 Minuten pro Tag umfassen müssen (Minimum bei Pflegestufe 1), wird die Pflegekraft natürlich entlohnt. In den nachfolgenden Absätzen wird auf das Thema Bezahlung, Kosten und Finanzierung der polnischen Pflegekraft näher eingegangen.

Polnische Pflegekraft in Deutschland

Wie kommt es aber, dass so viele Deutsche eine Pflegekraft aus Osteuropa, speziell aus Polen, beschäftigen und im allgemeinen Sprachgebrauch eine Pflegekraft nahezu selbstverständlich polnischer Herkunft ist?

Tatsächlich kommen die meisten ausländischen Pflegekräfte, die in Deutschen Einrichtungen, Krankenhäusern, beim Rettungsdienst oder in der Geburtshilfe arbeiten, aus Polen. Für 2013 ermittelte das Statistische Bundesamt, dass 76.000 Pflegekräfte mit polnischer Herkunft in Deutschland arbeiteten.

Damit machen sie rund 20 % aller ausländischen Pflegekräfte aus. Zum einen liegt der hohe Anteil polnischer Pflegekräfte an der Nähe der beiden Staaten. Viele ungelernte Frauen, die in den 80er Jahren kaum Aussicht auf Ausbildung oder einen gut bezahlten Job hatten, konnten nicht weit von ihrer Heimat einen Job finden, für den ihre häuslichen und mütterlichen Fähigkeiten ausreichten.

Zum anderen kämpft Deutschland mit dem demographischen Wandel und einem Mangel an fachlich ausgebildeten Pflegekräfte. Zu wenig Gehalt bei anstrengender Arbeit, die nicht zwingend jeder Mensch übernehmen will: Der Job im IT-Unternehmen ist schlichtweg attraktiver als die Körperpflege und das Füttern von bedürftigen Menschen.

Arbeitnehmerfreizügigkeit: Legale Beschäftigung

Polen gehörte 2004 zu jenen Ländern Osteuropas, die in die Europäische Union aufgenommen wurden. Die große Osterweiterung führte allerdings bei vielen Menschen in Gesellschaft und Politik zu der Besorgnis, die Bürger der neuen Mitgliedsstaaten könnten auf die bisherigen Arbeitsmärkte billig unterwandern.

So beschloss man unter anderem für Polen die Einschränkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit, die eigentlich jedem Bürger der Europäischen Union zustand. Sie berechtigt den Unionsbürger in jedem Land der EU Beschäftigung aufzunehmen, unter den gleichen Bedingungen wie ein Staatsangehöriger. Zusammen mit der Niederlassungsfreiheit und der Personenfreizügigkeit bildet die Arbeitnehmerfreizügigkeit einen wichtigen Grundstein der Europäischen Union.

Von der Beschränkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit wollte man sich auf beiden Seiten – polnische Pflegekräfte und deutsche Arbeitgeber – nicht behindern lassen und beschäftigte auf illegale Weise.

Auch die langen Vermittlungszeiten durch die Bundesagentur für Arbeit, bei deren Zentraler Auslands- und Fachvermittlungsstelle die polnischen Pflegekräfte angemeldet werden mussten, führte zu vermehrter Schwarzarbeit. Bis zu sieben Wochen musste man auf eine Vermittlung einer ausländischen Pflegekraft warten. Für viele Betroffene und Familien zu lang.

Ab dem 1. Mai 2011 änderte sich die Lage mit der Schwarzarbeit, denn Deutschland gewährte die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit für alle Staaten der Osterweiterung von 2004, also auch Polen. Für polnische Pflegekräfte ist es demnach uneingeschränkt möglich Beschäftigung in Deutschland aufzunehmen und Deutsche können sie auf legale Weise beschäftigen.

Mögliche Beschäftigungsmodelle der polnischen Pflegekraft

Selbstverständlich ist auch nach der Aufhebung der eingeschränkten Arbeitnehmerfreizügigkeit eine illegale Beschäftigung von polnischen Pflegekräften möglich. Es sei aber jedem geraten, der im Alltag Unterstützung für sich oder ein Familienmitglied sucht, eine legale Beschäftigung einzugehen.

Schwarzarbeit ist ein Verstoß gegen geltendes deutsches Recht und wird nach § 111 Abs. 1 Nr. 2a SGB IV (im Falle geringfühiger Beschäftigung in Privathaushalten) mit bis zu 5.000 Euro Bußgeld geahndet. Dies gilt für die Nichtanmeldung zur Sozialversicherung, handelt es sich um die Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen nach § 266a StGB wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren bestraft.

Übrigens: Eine legale Beschäftigung ist nicht nur in Ihrem Sinne, als Anspruchsnehmer der Leistung, sondern auch im Sinne der polnischen Pflegekraft, die dadurch Anspruch auf Sozialleistungen erhält.

Vermittlung durch Arbeitsagentur

Wer eine polnische Pflegekraft sucht, findet in der Bundesagentur für Arbeit eine erste Anlaufstelle. Die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung vermittelt auf Anfrage ausländische Arbeitskräfte, also auch polnische Pflegekräfte.

Die Anstellung erfolgt direkt beim deutschen Arbeitgeber, der pflegebedürftigen Person oder Familie, die Bundesagentur für Arbeit stellt allerdings sicher, dass dies nach deutschem Arbeitsrecht geschieht. Damit hat die polnische Pflegekraft also Anspruch auf Freizeit und Urlaub. In der Regel dauert die Vermittlung mehrere Wochen, was bei vielen Familien weniger positiv aufgenommen wird.

Wichtig: Die pflegebedürftige Person gilt nach deutschem Recht als Arbeitgeber mit allen Rechten und Pflichten und ist folglich zur Anmeldung der Pflegekraft und zur Abgabe von Sozialleistungen verpflichtet.

Das gilt ebenfalls für Pflegekräfte, die auf privatem Wege über Anzeigen gesucht werden. Allerdings sollte man sich nicht abschrecken lassen: Auch wenn die Vermittlung lange Zeit dauert und bürokratischer Aufwand erforderlich ist, die Anmeldung der polnischen Pflegekraft ist auch kein Hexenwerk.

Das Entsendemodell

Beim Entsendemodell wird eine polnische Pflegekraft über eine Firma oder eine Agentur in ihrem Heimatland angestellt und nach Deutschland vermittelt. In diesem Fall zahlt der heimische Arbeitgeber das Gehalt für die polnische Pflegekraft, zwischen ihr und dem Pflegebedürftigen besteht kein Arbeitsverhältnis. Man muss sich daher auch nicht mit den Rechten und Pflichten als Arbeitgeber auseinander setzen.

Die pflegebedürftige Person zahlt direkt an den Arbeitgeber in Polen. Möglich ist, dass deutsche Vermittlungsagenturen mit polnischen Arbeitgebern kooperieren, sodass man sich nicht mit fremdsprachigen Unternehmen beschäftigen muss.

Wichtig: Die sogenannte A1-Bescheinigung (Entsendung eines Arbeitnehmers in einen anderen Mitgliedstaat) bestätigt, dass der Arbeitgeber den Lohn sowie Steuern und Sozialabgaben zahlt.

Beachten Sie: Wenn sich die Anforderungen an die Pflege ändern, besprechen Sie alles mit dem polnischen Arbeitgeber, denn der hat das Weisungsrecht. Üben Sie das Weisungsrecht aus, gelten Sie auch als Arbeitgeber und müssen Steuern sowie Sozialabgaben zahlen.

Selbstständigkeit der Pflegekraft

Es besteht die Möglichkeit, dass Sie eine polnische Pflegekraft finden, die ihre Arbeit auf selbstständiger Basis anbietet. Damit wären Absprachen nur zwischen Ihnen und der Pflegekraft notwendig, keine Arbeitsagentur, kein Vermittler.

Wichtig: Lassen Sie sich die Anmeldung des Gewerbes bestätigen, um sicher zu gehen, dass kein Betrug vorliegt. Weiterhin sollte darauf geachtet werden, dass die Pflegekraft für mehrere Arbeitgeber tätig wird. Andernfalls liegt Scheinselbstständigkeit vor. Wird eine Pflegekraft als 24-Stunden-Betreuung eingestellt, sodass sie in den Räumlichkeiten selber lebt, wird die Vermeidung der Scheinselbstständigkeit schwierig.

Kosten der polnischen Pflegekraft

Zu guter Letzt gilt es noch eine für viele Menschen sehr wichtige Frage zu klären: Was kostet eine polnische Pflegekraft? Zunächst gilt der Mindestlohn in Deutschland auch für Beschäftige aus Polen. Das betrifft in erster Linie jene Personen, die eine polnische Pflegekraft über das Entsendemodell oder die Arbeitsagentur suchen.

Der Tariflohn liegt etwa zwischen 1.400 und 1.600 Euro pro Monat für eine 24-Stunden-Hilfe. Bei einer Einstellung im Privathaushalt, also zum Beispiel bei Selbstständigkeit, liegen die Kosten niedriger. Mit ein Grund, warum sich viele Menschen für diese Beschäftigungsart entscheiden. Allerdings darf der Lohn in keinem Fall sittenwidrig sein.

Konkret bedeutet dies: Der Lohn für die polnische Pflegekraft darf nicht mehr als ein Drittel niedriger sein als der branchenübliche Lohn.

Übrigens: Die Kosten der polnischen Pflegekraft werden von Krankenkasse oder Pflegekasse nicht erstattet, allerdings kann das Pflegegeld – sofern eine Pflegestufe festgestellt wurde – verwendet werden.

So sortieren Sie schwarze Schafe aus!

Die Kosten für eine polnische Pflegekraft können variieren und durchaus die oben genannten 1.600 Euro überschreiten. Damit Sie bei der Einstellung über eine polnische Vermittlungsagentur keinen unseriösen Unternehmen aufsitzen, legen wir Ihnen folgende Tipps nahe:

  • Grundsätzlich sollten Sie auf die entsprechenden Leistungen achten, die für die Kosten übernommen werden. Achten Sie in diesem Zusammenhang auf die Auflistung der Kosten und Leistungen. Besonders interessant: Wie hoch ist die Vermittlungsgebühr und wie hoch das Gehalt?
  • Lassen Sie sich einen Vorabvertrag zu schicken. Seriöse Unternehmen bieten in der Regel immer einen Mustervertrag, der vor Unterzeichnung eingesehen werden kann. Darüber hinaus: Prüfen Sie den Vertrag gründlich, bevor Sie ihn unterschreiben.
  • Achten Sie auf Hinweise zum Weisungsrecht und benötigte Bescheinigungen (A1).
  • Informieren Sie sich über mögliche Kooperationspartner in Deutschland und Polen. Welche Agentur arbeiten mit welchem Unternehmen zusammen? Gibt es Erfahrungsberichte von anderen Personen?

Sollten Sie sich unsicher sein, eine polnische Agentur zu beauftragen oder eine selbstständige Pflegekraft einzustellen, dann gehen Sie lieber den Weg über die Agentur für Arbeit oder ein deutsches Unternehmen.

Bildquelle: © jd-photodesign – Fotolia.com

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