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Um die Chancen auf dem Arbeitsmarkt für geringqualifizierte Beschäftigte zu verbessern, hat sich die Bundesregierung zum 1. August 2016 etwas Besonderes einfallen lassen. Neben diversen gesetzlichen Neuerungen bringt der Augustbeginn Anreize zur Weiterbildung. Für einen nachgeholten Berufsabschluss, bestandene Prüfungen oder Weiterbildungen außerhalb der Arbeitszeit winken finanzielle Belohnungen.

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Ohne Abschluss schlechte Karten

Der wirtschaftliche und technische Strukturwandel prägte einen Begriff ganz besonders: Den Fachkräftemangel. Während die Unternehmen händeringend nach spezifischen Berufsgruppen sucht, geht an den Geringqualifizierten der Beschäftigungsaufschwung vorbei. Für Langzeitarbeitslose und Beschäftigte ohne Berufsabschluss sieht es schlecht aus auf dem deutschen Arbeitsmarkt. Der Beweis: rund 20 Prozent der Geringqualifizierten sind arbeitslos, einen Berufsabschluss haben dagegen nur fünf Prozent. Wer demnach in Zukunft mit den Veränderungen am Arbeitsmarkt mithalten will, für den ist eine Qualifizierung entscheidend. Bisher können sich nur wenige Geringqualifizierte dafür begeistern. Auf der anderen Seite wollen sich inzwischen immer mehr jüngere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in kleinen und mittleren Betrieben weiterqualifizieren.

Bevor geringqualifizierte Beschäftigte eine Weiterbildung mit Abschluss absolvieren, ist es manchmal wichtiger, sich erst der Verbesserung bestimmter Grundkompetenzen wie Lesen, Schreiben, Mathematik oder IT- Kenntnisse zu widmen. Das können die Arbeitsagenturen jetzt fördern.

Verbesserung der Berufschancen für Geringqualifizierte

Eine Neuregelung zum 1. August 2016 sieht vor, geringqualifizierte Beschäftigte zu fördern, indem diese für den bestandene Zwischen- und Abschlussprüfungen eine Prämie erhalten. Holen sie ihren Berufsabschluss nach, erhalten sie eine finanzielle Belohnung von 1.000 Euro für bestandene Zwischenprüfungen und 1.500 Euro für die Abschlussprüfung. Für alle Weiterbildungen, die bis zum 21. Dezember 2020 begonnen werden, schüttet der Staat diese Prämie aus. Eine andere Art der Motivation.

Zuschuss von Weiterbildungsmöglichkeiten außerhalb der Arbeitszeit

Zudem können sich Beschäftigte über Zuschüsse für Weiterbildungen freuen, welche außerhalb der Arbeitszeit stattfinden. Bisher wurden Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen nur dann bezuschusst, „wenn der Arbeitgeber während der Weiterbildung das Arbeitsentgelt zahlt“, so die Bundesregierung. Nun hat der Bundesrat hat dem Gesetz zugestimmt.

Außerdem: Hartz IV wird länger bewilligt

Neu zum 1. August 2016 ist zudem, dass das Arbeitslosengeld II nun für zwölf statt nur für sechs Monate bewilligt werden kann. Eine Reihe weiterer Neuregelungen die aus der aktuellen Hartz-IV-Reform herausgeht, treten ab dem 01. August 2016 ein. Dieses sollen „die Arbeit der Jobcenter nachhaltig erleichtert“, so Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD).

Weitere Informationen erhalten Sie in dem Artikel: Hartz IV: Das kommt ab August 2016 auf Sie zu >>.

BAföG, Hartz IV, Mindestlohn

In diesem Artikel finden Sie alle Neuregelungen, die zum 1. August 2016 in Kraft treten >>

Bildquelle: © DDRockstar – Fotolia.com

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