Hartz 4Wissenswertes am

Wenn sich die Schuldenschlinge zuzieht, fällt einem das Atmen unerträglich schwer. In diesem Moment ist es wichtig, alles daran zu setzen, seine Schulden Schritt für Schritt zu tilgen. Oftmals hilft nur eine Privatinsolvenz. In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, wie das genau geht.

✅ In diesem Artikel werden alle Fragen zu Hartz 4 beantwortet

Übersicht:

  • Wenn die Schuldenfalle zuschnappt
  • Geld zieht Geld an – Geldnot führt zu Geldnot
  • Darum kann die Pleite jeden treffen
  • Leichter aus der Schuldenfalle kommen
  • Was ist eine Privatinsolvenz?
  • In drei Schritten aus der Schuldenfalle
  • Hart aber fair: nach sechs Jahren schuldenfrei!
  • In welchen Fällen hilft keine Privatinsolvenz?
  • Die Flucht ins Ausland: Der Schuldentourismus
  • Wichtig: Lieber schnell reagieren und Hilfe suchen
  • Hier finden Sie Hilfe bei Schuldenproblemen
  • Beratung von Profis
  • So erkennen Sie eine gute Insolvenzberatung

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Wenn die Schuldenfalle zuschnappt

Oftmals passiert es schneller, als es einem lieb ist:

Aufgetürmte Kredite und Darlehen machen einem das Leben schwer. Und wenn dann nicht genug Geld in die eigenen Kassen kommt, dann ist man schneller pleite als man „pleite“ sagen kann.

Schulden sind die Ketten der heutigen Zivilisation. Die vielen Armen müssen für die wenigen Reichen schuften. Das war vor einigen Jahrtausenden nicht anders.

Doch das Gute ist, dass man heute im Gegensatz zu früher „frei“ ist. Selbst wer unter einem Schuldenberg begraben ist, hat heute noch die Möglichkeit, von vorne anzufangen und das Beste aus der Situation zu machen.

Wenn Miete, Raten, Lebenshaltungskosten und andere nötige Ausgaben des Alltags nicht mehr gezahlt werden können, dann gerät plötzlich die eigene Existenz ins wanken. Wie soll man sich die kommenden Monate noch über Wasser halten?

Geld zieht Geld an – Geldnot führt zu Geldnot

Es ist schon etwas merkwürdig: Dort, wo ein Überfluss an Geld herrscht, türmt sich in der Regel noch mehr Geld auf. Man wird plötzlich interessanter für Banken, Arbeitgeber oder Geschäftspartner.

In der Not dreht sich der Spieß häufig um. Wenn man kein Geld hat, dann wird es schwierig, überhaupt an Geld zu kommen.

Banken wollen einem keine Darlehen mehr gewähren, Gläubiger lassen das Gehalt pfänden, und die einzigen netten Briefe, die man erhält, sind Briefe, auf denen sich der Gerichtsvollzieher ankündigt.

Überschuldung ist zu einem Massenphänomen geworden. Derzeit sind in Deutschland etwa sechs Millionen Menschen davon betroffen.

Darum kann die Pleite jeden treffen

Die Gründe für Zahlungsunfähigkeit sind recht unterschiedlich, doch was wirklich interessant ist, ist, dass es sowohl Arme als auch Reiche trifft. Entscheidend ist nämlich häufig, wie man gelernt hat, mit Geld umzugehen. Die meisten lernen es weder in der Schule, noch von ihren Eltern.

Die Folge ist die, dass man mehr Geld ausgibt, als man einnimmt, und sich mit immer weiteren Finanzierungen Fernseher oder Möbelstücke einkauft.

Die Last, die einem dabei ums Bein gekettet wird, wird immer schwerer, bis man unter ihrem Gewicht kaum noch atmen kann.

Ebenso kann es aber auch die gescheiterte Selbstständigkeit sein, der Verlust des Arbeitsplatzes oder langfristige Krankheit. Das Schicksal, das all die Opfer zu tragen haben, ist recht hart. Existenzängste können einem regelrecht den Schlaf rauben.

Wussten Sie’s? Fast jeder Zehnte ist in Deutschland überschuldet!

Leichter aus der Schuldenfalle kommen

Der Gesetzgeber hat aus dieser dramatischen Tatsache heraus beschlossen, überschuldeten Personen den Weg aus der Schuldenfalle zu erleichtern – zumindest in Teilen. Das Verfahren zur Entschuldung wurde in diesem Zuge deutlich erleichtert.

Was ist eine Privatinsolvenz?

Eine Privatinsolvenz liegt genau dann vor, wenn eine natürliche Person (also keine juristische) zahlungsunfähig ist und auch keine selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit ausübt.

In einem derartigen Fall wird das sogenannte Verbraucherinsolvenzverfahren durchgeführt. Durch diese Restschuldbefreiung wird dem Schuldner ermöglicht, nach einer sogenannten Wohlverhaltensphase schuldenfrei zu werden.

Die Dauer der Wohlverhaltensphase dauert in England und Wales beispielsweise 12 Monate – in Deutschland hingegen 72 Monate, also 6 Jahre.

In drei Schritten aus der Schuldenfalle

Hier möchten wir Ihnen zeigen, wie Sie mit drei unkomplizierten Schritten der Schuldenfalle entkommen können. Auch wenn es recht unkompliziert ist, so wird es einen mit Sicherheit einiges an Überwindung kosten und gewiss nicht einfach werden.

1. Schritt: freiwilliger Schuldenerlass ohne Gericht

Möchte man eine Privatinsolvenz anmelden, so muss man als Schuldner sein Finanzdilemma offenlegen. Man muss sich quasi „nackig“ machen und sämtliche Papiere und Unterlagen hervorrücken, die eine Verschuldung bezeugen. Das bedeutet:

  • Mahnbescheide
  • Darlehensverträge
  • fällige Rechnungen
  • etc.

Nun sollte man einen zugelassenen Schuldenberater einschalten. Dieser versucht dann im Rahmen einer Verhandlung mit den Gläubigern eine außergerichtliche Lösung zu finden. Hierzu wird ein Schuldenplan erstellt:

  • Wie hoch sind die Schulden tatsächlich?
  • Kann man aus irgendwelchen Quellen Geld für einen Vergleichsvorschlag beziehen?
  • Gibt es verwertbares Vermögen (zum Beispiel ein Auto), das verkauft werden könnte?

Hierneben muss man das eigene pfändbare Einkommen für sechs Jahre an einen vom Gericht zu bestellenden Treuhänder abtreten. Gibt es weder Sachwerte, die verkauft werden können, noch ein pfändbares Einkommen, so hat man kaum noch Chance auf eine außergerichtliche Lösung.

2. Schritt: Gerichtliche Lösung

Ist man nach dem ersten Schritt noch nicht weiter gekommen beziehungsweise ist der erste Schritt keine mögliche Option, so muss das Amtsgericht eingeschaltet werden:

Das Amtsgericht versucht nochmals den Plan des Schuldenabbaus fortzusetzen. Allerdings nur dann, wenn eine annähernde Erfolgsaussicht besteht. Nun wird geprüft, ob mehr als die Hälfte der Gläubiger dem Plan zum Schuldenabbau zustimmen:

Ist dies der Fall, so kann er umgesetzt werden. Stimmt allerdings die Hälfte oder mehr dagegen, so muss ein Steuerberater oder Anwalt als Treuhänder bestellt werden. Dieser prüft dann akribisch das Vermögen des Schuldners:

  • Vermögen
  • Geldwerte
  • Sachwerte

Ist nichts da, so muss das Gericht eine sogenannte Restschuldenbefreiung anordnen – den dritten Schritt. Eine Ausnahme besteht jedoch dann, wenn der Schuldner den sogenannten Wohlverhaltenspflichten nicht nachgekommen ist.

Das ist dann der Fall, wenn der Schuldner beispielsweise Vermögen oder Einkommen der letzten drei Jahre betreffend geschwindelt hat.

3. Schritt: Entschuldung – sechs Jahre lang

Nun beginnt der wirkliche Weg der Privatinsolvenz: Als Erwachsener muss man sechs Jahre lang nach dem Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung den pfändbaren Teil des eigenen Einkommens an den Treuhänder abgeben.

Der pfändbare Teil des Einkommens ist der Teil, der über einen Verdienst von 1.030 Euro im Monat hinausgeht. Unterhaltspflichten sind hier noch nicht miteinberechnet.

Übrigens: Geschenke oder Gewinne wie Lottogewinne dürfen in der Wohlverhaltensperiode ganz behalten werden – Erbschaften dürfen immerhin bis zur Hälfte behalten werden.

Wichtig: Wer keinen Job hat, der muss sich darum bemühen, eine zumutbare Arbeit zu finden, um die Ansprüche der Gläubiger nicht vorsätzlich ins Leere zu führen.

Denn das, was über den 1.030sten Euro hinausgeht, wird vom Arbeitgeber als pfändbares Einkommen direkt an den Treuhänder gezahlt. Dieser wiederum reicht das Geld weiter an die Gläubiger.

Hart aber fair: nach sechs Jahren schuldenfrei!

Sechs Jahre dauert es insgesamt: Hat man während dieser Zeit alle Auflagen diszipliniert erfüllt, so erklärt das Gericht einen hiernach offiziell für schuldenfrei.

Ganz egal, wie viele der Schulden man durch sein pfändbares Einkommen überhaupt abzahlen konnte – die Gläubiger haben ab diesem Tag keine Ansprüche mehr auf ihre Forderungen.

Sechs Jahre sind ein wirklich langer Zeitraum, doch wenn man bedenkt, dass hiernach die Schulden „reingewaschen“ sind, fällt die Strafe doch recht mild aus.

In welchen Fällen hilft keine Privatinsolvenz?

Wichtig: Bei Geldstrafen oder Schadenersatzforderungen nach Diebstahl, Körperverletzung oder Betrug kann man die Privatinsolvenz nicht anwenden.

Dasselbe gilt auch für laufende Unterhaltszahlungen. In diesen Fällen muss man die Forderungen nach und nach abbezahlen. Und wenn nötig, bis ans eigene Lebensende.

Das macht auch Sinn: Stellen Sie sich vor, jemand würde Sie so sehr verletzen, dass Sie Ihrem Job nicht mehr nachgehen könnten.

Laut Gesetz haftet man in Deutschland für die Schäden, die man anderen gegenüber verursacht. Der Unfallverursacher muss in diesem Fall also auch für Ihren Verdienstausfall aufkommen.

Das ist wichtig: stellen Sie sich vor, Sie hätten noch eine Familie zu ernähren. Was wäre nun, wenn nach nur sechs Jahren keine Schuld mehr bestehen würden? Wie würden Sie dann Ihre Familie ernähren? So gesehen ergibt diese gesetzliche Regelung definitiv Sinn!

Die Flucht ins Ausland: Der Schuldentourismus

In einigen Ländern wird damit geworben, deutsche Schulden im Handumdrehen loszuwerden. Länder, die einen solchen Dienst bieten, sind beispielsweise England, Frankeich, Tschechien oder Holland.

Geschäftemacher aus diesen Ländern locken mit der Option, dass man bei ihnen die Schulden in einem Rekordtempo von nur 9 bis 48 Monaten loswerden kann.

Die Auflagen und Hürden sollen dabei wesentlich lockerer ausgestaltet sein als hierzulande – natürlich solange man über etwas Geld und ein bisschen Glück verfügt. Möglich sollen diese Angebote durch die Rechtslage der Europäischen Union gemacht werden. Auch dadurch soll eine Privatinsolvenz möglich gemacht werden.

Legal aber teuer

Solche Entschuldungen im Ausland sind zwar legal, dafür aber teuer. Tatsächlich kann jemand, der das nötige Kleingeld parat hat, seine Schulden binnen einiger Monate vom EU-Ausland loswerden.

Derartige Dienste werden seit Neustem vom Anwälten über das Internet angeboten. Und tatsächlich klingt das Angebot wirklich verlockend. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs muss eine im EU-Ausland erteilte Restschuldbefreiung nämlich auch in Deutschland anerkannt werden.

Geht man also beispielsweise nach Frankreich, um dort seine deutschen Schulden loszuwerden, so ist dies auch für Deutschland gültig – zumindest sollte das in der Theorie so sein.

Denn in der Praxis läuft es meist längst nicht so reibungslos ab: Das Vorhaben ist lange nicht so einfach, wie es einem in den Internetwerbeanzeigen versprochen wird.

Eine Garantie, dass die Schulden außerhalb deutscher Grenzen tatsächlich abgeschüttelt werden können, gibt es nämlich nicht. Die Kosten für eine Entschuldung im Ausland sind dafür astronomisch hoch: 10.000 Euro soll der Service in England, Holland, Tschechien oder Polen kosten.

Wichtig: Lieber schnell reagieren und Hilfe suchen

Man sollte nie den Kopf hängen lassen oder sich bei einem Berg von Rechnungen „tot stellen“. Ist das Konto nämlich erst einmal gesperrt und der Lohn gepfändet, wird auch schnell der Strom abgeschaltet.

Je früher man sich Hilfe sucht, desto besser ist es. Man sollte alle Unterlagen wie Forderungsaufstellungen, Kaufverträge oder Rechnungen und Darlehensverträge aufbewahren und gut beiseitelegen – eben alles, was mit Schulden zu tun hat.

Hier finden Sie Hilfe bei Schuldenproblemen

Verbraucherzentralen und Kommunen zeigen sich häufig hilfsbereit im Fall von Überschuldung. Sozialämter von Gemeinden, Städten und Landkreisen bieten beispielsweise kostenlose Schuldnerberatungen an.

Diese sollten die erste Anlaufstelle sein, wenn einem die Schulden spürbar zu viel werden. Eine weitere empfehlenswerte Anlaufstelle sind Wohlfahrtsorganisationen wie der Deutsche Caritasverband oder das Diakonische Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland.

Weitere Hilfsorganisationen sind das Deutsche Rote Kreuz, der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband und die Arbeiterwohlfahrt.

An der Vielzahl der Institutionen, die sich mit dem Thema Überschuldung und Privatinsolvenzberatung beschäftigen, kann man gut erkennen, wie präsent das Thema in Deutschland ist.

Die Adressen und Telefonnummern der Beratungsstellen erhält man ganz einfach im Internet unter der Seite meine-schulden.de.

Auch unter forum-schuldnerberatung.de findet man durch Eingabe der eigenen Postleitzahl auf Anhieb die besten Beratungs- und Hilfestellen in der eigenen Umgebung.

Beratung von Profis

Eine Beratung bei Schulden ist oftmals unverzichtbar. Profis kennen Tricks und Tipps, auf die man von allein nie kommen würde.

Darum setzen wir hier nochmals den Appell an Sie, sich rechtzeitig eine professionelle Hilfe zu suchen, damit Ihnen so schnell wie möglich der entscheidende Ratschlag gegeben werden kann.

So befreien Sie sich schneller aus den Schulden, anstatt sich zu verzetteln und Stück für Stück weiter in der Schuldenfalle zu versinken.

Echte Profis auf dem Fachgebiet sind beispielsweise auch Steuerberater, Notare oder Anwälte. Auch sie dürfen auf dem Gebiet der Schuldenberatung tätig werden. Die Tipps, die man von Ihnen erhält, sind bares Geld wert! Mehr erfahren

Weitere gute Gründe für frühe Hilfe

Bei so vielen Schuldnern in Deutschland ist es wichtig, sich wirklich frühzeitig um Hilfe zu bemühen, denn die meisten der etwas über 1.000 Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen in Deutschland sind komplett überlaufen. Teilweise muss man sich auf lange Wartezeiten von bis zu sechs Monaten einstellen.

So erkennen Sie eine gute Insolvenzberatung

Insolvenzberater müssen anerkannt sein. Sämtliche Anlaufstellen von Schuldenberatung der Kommunen, Wohlfahrtsverbände und Verbraucherschützer müssen offiziell als Insolvenzberatungsstellen abgesegnet werden.

Zuständig für die offizielle „Segnung“ als solche sind die Landessozialministerien. Die Unterstützung ist natürlich immer kostenlos.

Anwälte oder Steuerberater sind übrigens immer als offizielle Insolvenzberater anerkannt. Dafür müssen Steuerbezahler und Anwälte für ihre Dienste bezahlt werden.

Vorsicht bei Semiprofessionellen

Häufig trifft man im Zuge seiner Recherchen nach Hilfe auch auf Anzeigen von semiprofessionellen Schuldnerberatungen. Solche treten häufig als Kleinanzeigen in Zeitungen oder im Internet auf.

Vor diesen sollte man sich in Acht nehmen, da sich unter ihnen auch zweifelhafte Unternehmen verbergen, die aus der Not und Verzweiflung des Schuldners noch mehr Kapital schlagen wollen.

Eine beschleunigte Hilfe bei Privatinsolvenz gibt es nicht, auch wenn viele Anzeigen damit werben. Der Ergebnis solcher Dienste sind meist nur noch mehr Schulden.

Bildquelle: © kamasigns – Fotolia.com

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