GEZWissenswertes am

Sie wird von vielen als ungeliebte Zwangsabgabe empfundenen: die Rundfunkgebühr. Für fast alle in Deutschland gibt es vor ihr kein Entrinnen.

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Ein Wirtschaftsjournalist hat jetzt einen Ausweg entdeckt, wie man keine GEZ-Gebühren mehr zahlen muss: Eines vorweg, es funktioniert und ist legal!

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Es gibt kaum jemanden, der ihr entkommt. Nur wer bestimmte Voraussetzungen erfüllt, kann sich von der Zahlung der Rundfunkgebühr befreien lassen.

Als Befreiungsgründe gelten:

  • Empfang von Sozialleistungen
  • Empfang von Ausbildungsförderung
  • Behinderung
  • Härtefälle wie Sozialleistungsberechtigte mit abgegebener Verzichtserklärung auf Sozialleistungsempfang oder Personen mit einem Einkommen knapp über der Bedarfsgrenze

Reform der Rundfunkgebührenpflicht

2013 wurde die Rundfunkgebührenpflicht reformiert. Sie ist jetzt nicht mehr an eine Person gerichtet, sondern an den Haushalt. Seitdem kann kaum noch jemand der Zahlungspflicht entgehen.

Zahlungspflicht nach Gießkannenprinzip

Viele Bürger sind auch deshalb so verärgert, weil sie die öffentlich-rechtlichen Sender ARD und ZDF sowie Deutschlandradio nicht beanspruchen, aber trotzdem zahlen sollen. Für die Privaten wird die Rundfunkgebührenpflicht schließlich nicht erhoben.

Es zählt aber nur, was für empfangsfähige Geräte sich im Haushalt befinden, egal, wie sie genutzt werden. Außerdem: Wie ließe sich überprüfen, inwieweit die Behauptungen bezüglich des TV- und Radiokonsums zutreffen, ohne dabei den Datenschutz zu verletzen? Der Verdacht bleibt, dass sich jemand mit Ausreden seiner Zahlungspflicht entziehen will.

Ein Wirtschaftsjournalist und seine Idee

Der Wirtschaftsjournalist Norbert Häring vom „Handelsblatt“ veröffentlichte auf dem Blog „Geld und mehr“ hierzu einen aufsehenerregenden Artikel: „Wie man ganz legal die Rundfunkgebühren spart und dabei die Geldreform voranbringt“.

Häring entdeckte nämlich eine Lücke im Gebührenbescheid. Dort waren nur zwei Zahlungsoptionen genannt: Einzugsermächtigung oder Überweisung. Als Volkswirt kennt er den § 14 im Bundesbankgesetz. Hiernach sind in Deutschland „auf Euro lautende Banknoten das einzige unbeschränkte Zahlungsmittel“.

Im Klartext heißt das: Eine Barzahlung darf niemand ablehnen. Genau das tut jedoch der Beitragsservice. Da musste sich doch was draus machen lassen!

Häring handelt

Umgehend widerrief Häring seine Einzugsermächtigung. Prompt meldete sich der Beitragsservice mit der Bitte um Überweisung – oder Erteilung einer Einzugsermächtigung. Norbert Häring schrieb an „ARD ZDF Deutschlandradio, Beitragsservice, 50656 Köln“, und bat darum, ihm mitzuteilen, wo er seinen Rundfunkbeitrag bar bezahlen könne.

Er zitierte den Bundesbank-Paragraphen und dass der Beitragsservice das Begleichen der Schuld mit Banknoten als unbeschränktem gesetzlichen Zahlungsmittel nicht ablehnen dürfe. Falls der Beitragsservice weiterhin auf Banküberweisung oder Einzugsermächtigung bestehe, erbitte er die Angabe der gesetzlichen Grundlage dafür. Die Antwort blieb der Beitragsservice schuldig.

Geht das so?

Eine Sprecherin des Beitragssatzes erklärte, eine Bargeldeinzahlung von über 40 Millionen Euro würde zu hohe Kosten verursachen.
Häring wiederum erklärt, seine Rundfunkgebühren zahlen zu wollen, sofern der Beitragsservice eine Barzahlungsmöglichkeit anbiete, werde aber dabei die Bankbearbeitungskosten abziehen.

Er habe nichts gegen die Beitragsservicemitarbeiter, wohl aber gegen die Rundfunkgebühr. Als Demokrat sei er aber zur Zahlung bereit, wenn die Volksvertreter meinen, die Gebühr sei eine gute Sache.

Thema Bargeldabschaffung

Häring nimmt über seinen Kampf gegen die Rundfunkgebühr auch an der aktuellen Diskussion zur Bargeldabschaffung teil. Im Blog schreibt er, entweder werde wieder überall Bargeld angenommen oder – sinnvoller – das Bankengeld zum gesetzlichen Zahlungsmittel erklärt. Er hofft, dass die Parlamentarier bei einer intensiveren Auseinandersetzung mit dem Thema merken, dass Bargeld in seiner augenblicklichen Form unmöglich zum echten gesetzlichen Zahlungsmittel taugt.

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Bildquelle: © Marek Gottschalk – Fotolia.com

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