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Was sich wie schlechter Witz anhört, ist schon längst Wirklichkeit. Großbritannien ist da großer Vorreiter und bei uns gibt es verschiedene Modelle, die eine verkürzende Lebensweise mit einer höheren Rente entgegentreten. Kaum zu glauben und doch Tatsache.

Übersicht

  • In Großbritannien schon lange ein Konzept
  • Verschiedene Modelle unterstützen die Grundidee
  • Das Modell der Hausarztdiagnose
  • Das Modell der zusätzlichen Rente bei Krankheit
  • Das Modell zusätzlicher Leistungen bei Pflege schon vor Rentenbeginn

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In Großbritannien schon lange ein Konzept

Großbritannien macht es vor; ein Konzept, bei dem Raucher früher in Rente dürfen. Wer denkt, das sei ein neuartiges Modell, der hat sich gehörig getäuscht. Schon in den 90ern waren dort derartige Policen im Umlauf.

Im Klartext gesprochen bedeutet das, wer eine kürzere Lebenserwartung hat, kann mehr Rente von seiner Versicherung beanspruchen. Da sind Krankheiten genauso im Fokus, wie eine ungesunde Lebensart. Eine makabre Sichtweise, den Folgeschäden des Rauchens entgegen zu treten.

Verschiedene Modelle unterstützen die Grundidee

Letztendlich sollen drei verschiedene Modelle die Grundidee unterstützen, bei der selbst ein Raucher künftig eher in Rente gehen darf. Diese Policen gehören zu den sogenannten „Non-Standard-Annuities“.

Das bedeutet, die Rentenversicherung gehört zu keiner Standardberechnung an. Sie berücksichtigt individuelle Faktoren, wie beispielsweise Lebenserwartung und Risiken und die daraus berechnete Rentenhöhe ist kennzeichnend für diese Art von Policen.

Das Modell der Hausarztdiagnose

Es gibt die Möglichkeit in Deutschland eine derartige Police dieses Berechnungsmodells abzuschließen. Grundlage für die Berechnung der zu erwartenden Rentenhöhe ist die Diagnose des Hausarztes.

Bei dem Modell der Hausarztdiagnose behält sich die Versicherung das Recht vor, bestimmte Tests einzufordern und zu verlangen. Bei dem Beispiel aus Titel des Artikels geht es um den Nachweis, dass es sich bei dem Antragsteller um einen starken Raucher handelt. Mit speziellen Tests soll sich der Nikotinkonsum belegen lassen, der den Versicherten dann als starken Raucher einstuft.

Das Kriterium reicht aus um bei entsprechendem Zigarettenkonsum als Raucher eher in Rente gehen zu können, da die Lebenserwartung des Antragsstellers gesunken ist.

Das Modell der zusätzlichen Rente bei Krankheit

Das Modell der zusätzlichen Rente bei Krankheit bedarf keiner Tests, weil der Antragsteller dieses Modells bereits in der Diagnose sichtbar erkrankt ist.

Der Anbieter legt einen Gesundheitscheck zugrunde, der drei Monate vor Rentenbeginn durchgeführt wird. Bei Leiden wie beispielsweise Diabetes oder erlittenem Herzinfarkt und der Prognose einer kürzeren Lebenserwartung wird die Rente erhöht.

Das Modell zusätzlicher Leistungen bei Pflege schon vor Rentenbeginn

Das Modell zusätzlicher Leistung bei Pflege schon vor Rentenbeginn ist die Pflegerentenoption.

Hier dürften Raucher eher in Rente, wenn sie vor Rentenbeginn ein Pflegefall werden. Die Grundvoraussetzung übrigens für alle Antragsteller. Tritt der Pflegefall ein, greift die Versicherung.

Die Einstufung einer Pflegebedürftigkeit erfolgt in Stufen. Mit der Einstufung der Pflegestufe legt der Versicherer die Höhe der auszuzahlenden Rente fest.

Bildquelle: © amixstudio – Fotolia.com

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