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Nicht nur die teilnehmenden Betroffenen kritisieren die Effizienz der Hartz-IV-Förderprogramme aufs schärfste auch die Öffentlichkeit bildet sich eine Meinung über die Wirkung des dort eingesetzten Aufwandes. Doch wer ist letztendlich für die Erfolgsaussichten eines Hartz-IV-Förderprogrammes verantwortlich? Der Rechnungshof blickt hinter die Kulissen.

Übersicht

  • Der Bundesrechnungshof rügt das Jobcenter
  • Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen
  • Die Prüfung
  • Die Ergebnisse des Bundesrechnungshofes
  • Die Kritik an den Maßnahmen
  • Der Bericht legt klar

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Der Bundesrechnungshof rügt das Jobcenter

Der Bundesrechnungshof rügt das Jobcenter, weil die Vermittlungsarbeiten dort an Effizienz zu wünschen übrig lassen.

Die arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen werden als „deutlich verbesserungsbedürftig“ betitelt, wie es in einer großen Tageszeitung unter Berücksichtigung des Prüfberichts zu lesen war.

Die Prüfer gehen sogar noch einen Schritt weiter. Sie sehen die Chancen der Hartz-IV-Förderprogramme „oft nur zufällig erfolgreich“.

Da fragen sich nicht nur die Teilnehmer, ob die dafür aufgewendeten Gelder nicht besser eingesetzt werden können.

Arbeitspolitische Maßnahmen

Die arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen sind keine kleiner Posten. Laut Statistik der Bundesagentur für Arbeit befanden sich immerhin im November 2016 935.749 Menschen in einer derartigen arbeitsmarktpolitischen Maßnahme.

Eine große Anzahl an Teilnehmern, für die nicht nur Gelder aufgebracht werden, damit diese Maßnahmen durchgeführt werden können.

Das bedeutet, die Betroffenen befinden sich in Harz-IV-Förderprogrammen, wie beispielsweise als Ein-Euro-Jobber oder auch in Maßnahmen zur Aktivierung beruflicher Eingliederungen.

Die Prüfung

Dem Bericht ist zu entnehmen, dass die Prüfer in dem Jahr 2015 rund 500 Fälle in den Fokus gestellt haben. Die Kontrolleure haben sich dabei auf acht, kommunal oder von der Agentur für Arbeit geleiteten, Jobcentern konzentriert.

Die Ergebnisse des Bundesrechnungshofes

Aufgrund des Ergebnisses des Bundesgerichtshofes ist es berechtigt, die Hartz-IV-Förderprogramme zu kritisieren.

In fast 40 Prozent der Fälle führte das Jobcenter keine Dokumentationen der Maßnahmen und die Datensätze seien nicht aktualisiert. Der Bundesgerichtshof verurteile dabei die Weise, in der die Fachkräfte die Weisungen der Bundesagentur oder interne Weisungen missachtet haben.

Die Kritik an den Maßnahmen

Der hohe finanzielle Aufwand stehe in keinem Verhältnis zu den Ergebnissen, die letztlich zu verzeichnen sind. Das Jobcenter setzt sich mit den aufgewendeten Geldern ein und die Betroffenen erwerben Kenntnisse und Fertigkeiten, die im Endeffekt doch nutzlos sind.

Nutzlos, weil die anschließenden Vermittlungsbemühungen trotz der vorangegangenen Hartz-IV-Fördermaßnahme wirkungslos bleiben.

Der Bericht legt klar

Der Bericht legt klar, dass die Strategie, eine Hartz-IV-Fördermaßnahme durchzuführen, nicht zielführend war. Das war bei einem Drittel der Fälle erkenntlich.

Das Ziel, die Integration in den Arbeitsmarkt im Blickpunkt zu haben, sei in jedem dritten Teilnehmer nicht angepasst worden.
Die Defizite, die bereits 2014 schon in einer internen Untersuchung laut Bundesagentur festgestellt wurden, waren dem mangelnden Absolventenmanagement geschuldet.

Die Absolventen wussten noch kurz vor Ende des Harzt-IV-Förderprogrammes nicht, wie in der nahen Zukunft die Integration in den Arbeitsmarkt von statten gehen könne. Gründe, die dem Rechnungshof den Ausschlag gaben, die Maßnahmen zu kritisieren.

Bildquelle: © Joerg Sabel – Fotolia.com

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