Recht am

Was machen, wenn nach der Scheidung der Hauptverdiener die gemeinsamen Schulden alleine trägt und in Folge dessen keinen Unterhalt zahlen kann? Im besten Fall: Eine Einigung für beide Seiten treffen.

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Schulden begleichen und Unterhalten zahlen?

Für Paare, die sich scheiden lassen, gilt es nicht nur die Kindeserziehung und -betreuung, sondern auch die Schulden gemeinschaftlich zu meistern. Oftmals gibt es aber nur einen Hauptverdiener, der im Falle einer Scheidung dann auch die Last der Schulden trägt, aber in der Regel auch Unterhaltszahlungen entrichten muss. Beides ist finanziell schier unmöglich.

Für den anderen Partner ist die Situation ebenfalls nicht einfach: Ohne Unterhalt kann er sich für gewöhnlich auch nicht an der Schuldentilgung beteiligen.

Was können Scheidungspaare machen?

Im besten Fall haben die ehemaligen Eheleute eine Vereinbarung getroffen, in der weder der Anspruchsberechtigte Unterhalt fordert, noch der Hauptverdiener die Beteiligung an der Schuldenfinanzierung verlangt.

Das ist vor allem dann wichtig, wenn kein Kindesunterhalt gezahlt wird, da dann in den meisten Fällen die Verrechnung von Unterhalt und Schulden mündlich vereinbart wird und es später zu Streit kommt, weil die Regelungen nicht eindeutig für beide Seiten sind. Daher sollten alle Vereinbarungen schriftlich festgehalten werden.

Wichtig, um spätere Verpflichtungen zu vermeiden

Die Vereinbarung ist insofern wichtig, dass der Unterhaltspflichtige ohne schriftliche Regelung später immer noch verpflichtet werden kann, Unterhalt zu zahlen. Andersherum kann auch der Ehepartner im Nachhinein verpflichtet werden, sich an den Schulden zu beteiligen, obwohl er auf seinen Unterhaltsanspruch verzichtet hat.

Familiengericht prüft Vereinbarung

Eine solche Vereinbarung ist nicht „mal ebenso“ aufgesetzt und unterschrieben. Sie muss der Prüfung des Familiengerichts standhalten. Folglich muss die Vereinbarung möglichst detailliert sein und alle Verzichtserklärungen beinhalten, die unter den ehemaligen Eheleuten getroffen werden. Wird also einem Verzicht oder einer Verrechnung von Unterhalt und Schulden zugestimmt, muss dies ausdrücklich erklärt sein.

Was ist mit alleinigen Schulden?

Die oben beschriebene Regelung gilt für gemeinschaftlich angehäufte Schulden. Für den Fall, dass ein Ehepartner bereits vor der Ehe Schulden gemacht hat und sich das Paar scheiden lässt, kann dies zur Reduzierung der Unterhaltszahlungen führen.

Angenommen der Mann zahlt vor der Ehe verursachte Schulden mit monatlich 500 Euro ab, so kann er diesen Betrag von seinem Einkommen abziehen und reduziert damit den Betrag, den er als Unterhalt an seine Ex-Ehefrau zahlen müsste. In der Theorie ist es so als würde sich die Ex-Frau an der Schuldentilgung beteiligen.

Der Unterhaltspflichtige könnte weiterhin dann Schulden vom Einkommen abziehen, wenn diese erst nach der Trennung gemacht wurden. Das gilt zum Beispiel für die Finanzierung eines eigenen Pkws, sofern dieses kein übertriebenes Luxusgut ist.

Dass die Schulden vermeidbar wären, weil der Ehepartner mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren könnte, ist unbedeutend. Auch unvermeidbare Anschaffungen wie eine Wohnungseinrichtung oder Kosten einer Berufsausbildung können vom Einkommen des Unterhaltspflichtigen abgezogen werden.

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