Erstmals seit 1989 rät die Bundesregierung die Bevölkerung in einem neuen Konzept für die zivile Verteidigung dazu, Vorräte für den Fall einer Katastrophe oder eines bewaffneten Angriffs anzulegen. Was dahinter steckt und ob es wirklich sinnvoll ist, erfahren Sie in diesem Artikel.

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Noch nicht vorgestellte Plan löst viele Diskussionen aus

„Die Bevölkerung wird angehalten, einen individuellen Vorrat an Lebensmitteln von zehn Tagen vorzuhalten“, zitiert die „Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung“ aus einem neuen Konzept für die zivile Verteidigung, welches die Regierung am 24. August 2016 beschließen wolle. Der Öffentlichkeit werden die Pläne nach der Kabinettssitzung vom Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) vorgestellt. Der Plan ist noch gar nicht offiziell vorgestellt, doch schon jetzt diskutiert Deutschland über Sinn und Notwendigkeit. Von Angstmache ist die Rede, von einer unnötigen Verunsicherung der Bevölkerung. Dabei müssen die Vorsorgemaßnahmen wie Katastrophenpläne in dem Konzept erneuert werden. Durch den aktuellen vorherrschenden Terrorismus werden die Empfehlungen in ein anderes Licht gerückt.

„ Angriff auf Deutschlands unwahrscheinlich“

Dem „FAS“-Bericht zufolge soll die Bevölkerung im Notfall zum Selbstschutz fähig sein, bevor staatliche Maßnahmen zum Tragen kommen. Damit soll eine ausreichende Versorgung mit Lebensmitteln, Wasser, Energie und Bargeld sichergestellt werden. In dem vom Bundesinnenministerium erarbeiteten Text heißt es weiter, „dass ein Angriff auf das Territorium Deutschlands, der eine konventionelle Landesverteidigung erfordert, unwahrscheinlich“ sei. Dennoch sei es nötig, „sich trotzdem auf eine solche, für die Zukunft nicht grundsätzlich auszuschließende existenzbedrohende Entwicklung angemessen vorzubereiten“. Das 69 Seiten lange Konzept, welches 2012 vom Haushaltsausschuss des Bundestages in Auftrag gegeben worden ist, beinhaltet eine erste Strategie zur zivilen Verteidigung seit dem Ende des Kalten Krieges 1989. Gerade aufgrund der wachsenden Sorge vor Terroranschlägen seit 2001 mahnte der Bundesrechnungshof das Gesamtkonzept an.

Stärkung der zivilen Widerstandskraft

Die größte Gefahr geht von sogenannten „hybriden Konflikten“ aus. Angriffe, bei denen Computerviren oder Sabotage eingesetzt werden, könnten schwere Schäden anrichten – in Kombination mit konventionellen und Massenvernichtungswaffen würde ein Konflikt eskalieren.
Da die Nato mit diesen Annahmen auch plant, wurde beim jüngsten Sicherheitsgipfel in Warschau
beschlossen, die Mitgliedstaaten zu einer Stärkung der zivilen Widerstandskraft gegen unkonventionelle Bedrohungen zu verpflichten.

Neues Gesamtkonzept wichtiger denn je

Eine interne Untersuchung habe ergeben, dass die bisherigen Vorkehrungen für den Katastrophen- oder Angriffsfall der Bundesregierung völlig unzureichend seien. Aus diesem Grund sei aus Sicht der Bundestag und Regierung die Überarbeitung des Konzepts für die zivile Verteidigung auch dringend erforderlich gewesen.
Bereits Anfang August zitierte die „Bild“-Zeitung aus einem Papier der Bundesregierung zur zivilen Verteidigung: “Die wachsende Verwundbarkeit der modernen Infrastruktur und die Ressourcenabhängigkeit bietet vielfältige Angriffspunkte“.

Und in der Tat liegt das letzte Konzept zur Zivilverteidigung lange zurück. Noch in der alten Bundesrepublik im Januar 1989 wurden zuletzt Änderungen vorgenommen. Darin ist momentan noch aktuell, dass die Regierung im Krisenfall in einem Atombunker in Ahrtal bei Bonn untergebracht würde. Die Anlage ist seit fast 20 Jahren nicht mehr im Betrieb und seit 2008 ein Museum („Dokumentationsstätte Regierungsbunker“), welches sich mit dem Kalten Krieg beschäftigt.

Bildquelle: © Cherries – Fotolia.com

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