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Wer kurz vor seiner Rente steht, der wird sich mit dem Thema Rente beantragen auseinandersetzen müssen. Denn es gilt: Wer den Antrag rechtzeitig vor Rentenantritt stellt, erhält auch rechtzeitig seine Rente. Die frühzeitige Vorbereitung und Antragstellung ist also wichtig. Als angemessen frühzeitige Antragstellung gilt etwa sechs Monate vor Rentenantritt, der Antrag sollte aber spätestens drei Monate vorher gestellt werden. Wie Sie die Rente richtig beantragen erfahren Sie hier!

Übersicht:

  • Rente muss beantragt werden
  • Ab welchem Alter die Rente beantragt werden kann
  • Rente beantragen:
  • Vorab Versicherungsverlauf ansehen
  • Lücken im Versicherungsverlauf klären und nachweisen
  • Notwendige Unterlagen
  • Sonderfall: Altersrente wegen Arbeitslosigkeit
  • Sonderfall: Erwerbsminderung
  • Wo man den Rentenantrag einreicht

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Rente muss beantragt werden

Das Wichtigste zuerst: Leistungen der Rentenversicherung müssen beantragt werden. Es reicht nicht aus, dass die Voraussetzungen für eine Leistung vorliegen, um diese dann automatisch bewilligt und ausgezahlt zu erhalten. Um den Anspruch auf Rentenzahlungen geltend machen zu können, muss ein entsprechender Antrag eingereicht werden.

Ab welchem Alter die Rente beantragt werden kann

Die Altersgrenze für die Regelaltersrente wird zwischen 2012 und 2029 schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Mit dem Geburtsjahrgang 1947 erfolgt die Anhebung zunächst in 1-Monats-, ab 2024 in 2-Monats-Schritten. Für Versicherte ab Jahrgang 1964 gilt dann die Regelaltersgrenze von 67 Jahren.

Wichtige Ausnahme: Ab 1. Juli 2014 können besonders langjährig Versicherte, die mindestens 45 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert waren, schon mit 63 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen.

Ab Jahrgang 1953 steigt diese Altersgrenze für die abschlagsfreie Rente wieder schrittweise an. Für alle 1964 oder später Geborenen liegt sie wieder wie bislang bei 65 Jahren. Welche Zeiten mitzählen, erfahren Interessierte direkt über die Deutsche Rentenversicherung.

Unabhängig davon steht es jedem natürlich frei, auch vorzeitig in Rente zu gehen (Frührente). Die Rente wird hier wegen der Abschläge aber geringer ausfallen. Mehr erfahren

Rente beantragen

Der Antrag auf Altersrente sollte frühzeitig, spätestens aber drei Monate vor dem beabsichtigten Rentenbeginn gestellt werden. Die notwendigen Formulare erhalten Sie beispielsweise über die Deutsche Rentenversicherung.

Nach Einreichung des Antrages wird die Deutsche Rentenversicherung den Antrag prüfen und Ihnen Bescheid geben, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen. Die Zahlung der Rente beginnt dann pünktlich zum angegebenen Datum. Ist es Ihnen, beispielsweise aus Krankheitsgründen nicht möglich, den Rentenantrag selbst zu stellen, können Sie eine Person Ihres Vertrauens damit beauftragen.

So vermeiden Sie Nachteile wie zum Beispiel einen späteren Rentenbeginn. Der Vertrauensperson muss dafür unbedingt eine schriftliche Vollmacht erteilt werden.

Vorab Versicherungsverlauf ansehen

Um die Antragstellung zu vereinfachen, rät die Deutsche Rentenversicherung dazu, vorab einen Blick auf den Versicherungsverlauf in Ihrem Rentenkonto beziehungsweise auf Ihre Unterlagen der Deutschen Rentenversicherung zu werfen.

Sind in Ihrem Versicherungsverlauf alle rentenrechtlich bedeutsamen Zeiten und Beiträge aufgeführt, haben Sie direkt die Möglichkeit, eventuell fehlende Zeiten zu ergänzen und eine Kontenklärung durchführen zu lassen.

Wenn Sie Angaben in Ihrem Versicherungsverlauf ergänzen, müssen Sie entsprechende Nachweise beifügen.

Lücken im Versicherungsverlauf klären und nachweisen

Soll ein Rentenantrag gestellt werden, empfiehlt es sich, den letzten vom Rentenversicherungsträger übersandten Versicherungsverlauf mitzunehmen. Wie bereits erläutert, müssen eventuelle Lücken bei der Rentenantragstellung geklärt werden.

Je nachdem, was in diesen Lücken war (z. B. Selbständigkeit, Hausfrauentätigkeit, Auslandsaufenthalt u.Ä.), müssen zur Rentenantragstellung die notwendigen Nachweise hierüber mitgenommen werden.

Dies können sein: Entgeltbescheinigungen aus dem Sozialversicherungsnachweisheft, Lohnbescheinigungen, Aufrechnungsbescheinigungen, Arbeitsbücher, Zeugnisse usw.; ggf. auch Bescheinigungen der Krankenkassen, des Arbeitsamtes, Lehrvertrag bzw.

Ausbildungs-/Gesellenprüfungszeugnis, bei Schulausbildung nach dem 16. Lebensjahr eine Schulbescheinigung, Zeugnisse, Studienbücher, und andere.

Notwendige Unterlagen

Neben den eigentlichen Formularen zum Rentenantrag und den zuletzt zugesandten Versicherungsverlauf (samt Nachweisen über Lücken), sind folgende Unterlagen wichtig:

Sollen erstmals Zeiten der Kindererziehung geltend gemacht werden, muss auch ein Geburtsnachweis für die Kinder vorliegen.

Des Weiteren muss der Personalausweis mitgebracht werden. Ersatzweise reicht auch die Geburtsurkunde oder der Reisepass.

Die Stelle, die den Rentenantrag aufnimmt, benötigt zudem:

  • Ihre Bankverbindung,
  • die Angaben darüber, ob und ggf. von welcher Stelle und unter welchem Aktenzeichen Sie – außer Ihrem Arbeitsverdienst – weitere Leistungen beziehen (z. B. Hinterbliebenenrente, Unfallrente, Krankengeld, Leistungen des Arbeitsamtes u.Ä.),
  • für die Zeit ab 1970 Angaben über Ihre jeweilige Krankenkassenzugehörigkeit – insbesondere Name und Anschrift Ihrer jetzigen Krankenkasse – und zur Art der Krankenversicherung (z. B. Pflichtmitglied, freiwilliges Mitglied, familienversichert) und
  • Angaben darüber, ob und ggf. von welcher Stelle und unter welchem Aktenzeichen Sie Versorgungsbezüge (z. B. Betriebsrente, Zusatzrente, Pension) erhalten oder erwarten.

Für eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen sollten Sie Ihren Schwerbehindertenausweis oder den Anerkennungsbescheid mitnehmen.

Sonderfall: Altersrente wegen Arbeitslosigkeit

Für eine Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  • Nachweise über die Arbeitslosigkeit (falls vorhanden, auch lückenlose Leistungsnachweise des Arbeitsamtes),
  • zusätzlich, falls Sie nach 1936 geboren sind und das letzte Arbeitsverhältnis nach dem 13.2.1996 beendet wurde und dieser Beendigung eine Kündigung oder (Befristungs-)Vereinbarung mit Datum vor dem 14.2.1996 zugrunde liegt: das Kündigungsschreiben bzw. die (Befristungs-)Vereinbarung.

Sonderfall: Erwerbsminderung

Zur Feststellung, ob eine Erwerbsminderung vorliegt ist es nicht erforderlich, ein ärztliches Attest vorzulegen. Entweder fordert der Rentenversicherungsträger ein Gutachten an oder übergibt – bei Überschreiten eines bestimmten Lebensalters – einen Vordruck, auf dem der Hausarzt einen ausführlichen Befundbericht erstellen kann. Dadurch erübrigt sich möglicherweise eine ärztliche Untersuchung.

Benötigt werden aber

  • eine kurze Auflistung der bisher ausgeübten Berufe in zeitlicher Reihenfolge (einschl. Angaben des zuletzt maßgebenden Tarifvertrags und Lohngruppe),
  • kurze Angaben zu den Gesundheitsstörungen, die Anschriften des Hausarztes (mit Tel.-Nr.) und ggf. weiterer Ärzte, bei denen eine Behandlung erfolgt,
  • für die letzten 3 Kalenderjahre: Angaben zu Untersuchungen, stationären Krankenhausbehandlungen und Kuren,
  • bei anerkannter Schwerbehinderung: Anerkennungsbescheid bzw. Schwerbehindertenausweis.

Wo man den Rentenantrag einreicht

Es ist empfehlenswert, die ausgefüllten unterschriebenen Anträge entweder per Post an den Rentenversicherungsträger zu senden oder in einer der örtlichen Beratungsstellen abzugeben.

Grundsätzlich kann der Antrag bei jeder Stelle eingereicht werden, die Sozialleistungen zahlt. Auf die tatsächliche Zuständigkeit kommt es nicht an. Es ist aber zweckmäßig, die Leistung direkt bei dem dafür auch zuständigen Rentenversicherungsträger, seinen Auskunfts- und Beratungsstellen oder seinen Versichertenältesten zu stellen. Das verkürzt die Bearbeitungszeit.

Unter dem Dach der Deutschen Rentenversicherung Bund sind in Deutschland seit Oktober 2005 alle gesetzlichen Rentenversicherungsträger gebündelt, unter anderem auch die ehemalige Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA).

Bildquelle: © Halfpoint – Fotolia.com

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