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Wissen Sie schon, wann Ihr Renteneintritt ist und welche Rentenansprüche Sie zu diesem Zeitpunkt haben werden? Hier bekommen Sie die wichtigsten Informationen, die Sie zum Thema Renteneintritt wissen müssen, damit Sie Ihre Vorsorge im Bedarfsfall frühzeitig optimieren können.

Überblick

  • Definition
  • Arten der Rente
  • Rentensystem
  • Gesetzliche Rente
  • Rentensystem
  • Wartezeiten
  • Regelaltersgrenze
  • Rentenformel
  • Zugangsfaktor
  • Entgeltpunkte
  • Rentenwert

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Definition

Der Ausdruck Rente bezeichnet eine ganze Reihe von finanziellen Zuwendungen, die mehr oder weniger regelmäßig einen Lebensabschnitt lang ausgezahlt werden. Im allgemeinen Sprachgebrauch meint man mit Rente aber die Bezüge im Alter, auf die man durch eigene Leistungen während der Zeit der Berufstätigkeit Anspruch hat.

Deshalb werden wir hier nur kurz auf die Art von Rente eingehen, die sich aus privaten Kapitalanlagen oder anderen, staatlichen Vorsorgemaßnahmen speist. Wann bei diesen der Renteneintritt ist, wird im jeweiligen Vertrag festgelegt.

Arten der Rente

Sie haben mehrere Möglichkeiten zur Auswahl, wenn Sie sich eine Rente sichern wollen. Einerseits haben Sie Rentenansprüche, wenn Sie regelmäßig in die staatliche Rentenkasse einzahlen.

Andererseits können Sie zusätzlich privat vorsorgen, was zum Teil staatlich gefördert wird.
Daneben können Sie auch in besonderen Fällen wie nach dem Tod Ihres Ehepartners oder eines Verwandten Anspruch auf Rente haben. Die Arbeitsunfähigkeits-Rente oder Angehörigenrente folgen aber anderen Bedingungen.

Rentensystem

Wie das Steuersystem kann auch das Rentensystem in Deutschland ziemlich verwirrend sein. Das ergibt sich aus der historischen Entwicklung, in der es zeitweise mehrere verschiedene Rentensysteme nebeneinander gegeben hat, die im Zuge der Gleichbehandlung aneinander angeglichen und vereinheitlicht wurden. Soldaten und Beamte werden jedoch nach wie vor ein wenig anders behandelt als andere Berufsgruppen wie zum Beispiel Selbstständige.

Vor allem die unterschiedliche Besteuerung kann nach wie vor zu leichten Vorteilen führen. Deshalb wird diese bis ins Jahr 2040 schrittweise angepasst, so dass sie dann für alle Bürger gleich sein wird.

Gesetzliche Rente

Die gesetzliche Rentenversicherung, deren Versicherungsfall bei Ihrem Renteneintritt vorliegt, ist Teil der sozialen Absicherung der Bundesrepublik Deutschland. Der Staat übernimmt damit zum Teil die Vorsorge für Menschen, die ihren Lebensstandard sonst durch ihre eigene Arbeit im Alter nicht mehr aufrecht erhalten könnten.

Dieses System hat den Vorteil, dass es unabhängig vom Familienstand oder der Verwandtschaft ist. Während früher häufig die eigenen Kinder für ein Auskommen im Alter sorgen sollten, macht das heute der Staat.

Rentensystem

Um das leisten zu können, baut man in Deutschland auf den so genannten „Generationenvertrag“. Das bedeutet, dass Sie bei Renteneintritt zum großen Teil nicht Ihr eigenes Erspartes ausgezahlt bekommen, sondern das Geld verteilt wird, welches die Werktätigen aktuell einzahlen. Bei privaten Rentenversicherungen nutzt man hingegen häufig ein kapitalbildendes System.

Dabei bekommen Sie den von Ihnen gesparten Betrag mit Zinsen zurück. Welches der beiden Systeme besser ist, wird immer wieder diskutiert. Ein wichtiger Faktor im sogenannten Generationenvertrag ist auf jeden Fall, dass das Verhältnis von Einzahlern und Rentenempfängern stimmen muss.

Wartezeiten

Wann Ihr Renteneintritt ist, wird davon bestimmt, wann Sie angefangen haben in die Rentenkasse einzuzahlen. Dabei gelten unterschiedliche Wartezeiten für verschiedene Versicherungsfälle. Die Wartezeit beginnt bei 5 Jahren für die Regelaltersrente, Hinterbliebenenrente oder Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, wobei Sie einen höheren Betrag bekommen, je länger Sie in die Rentenkasse eingezahlt haben.

Mindestens 45 Jahre müssen Sie einzahlen, um die Altersrente für besonders langjährig Versicherte zu bekommen. 35 Jahre sind es für langjährig Versicherte oder Schwerbehinderte, 25 Jahre für Bergleute, 20 Jahre für die Rente wegen voller Erwerbsminderung und 15 Jahre für Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit.

Regelaltersgrenze

Durch die Wartezeiten wird das Renteneintrittsalter individuell bestimmt, wobei es aber eine Regelaltersgrenze gibt, die vom Gesetzgeber festgelegt wird und derzeit bei 67 Jahren oder 65 Jahren für alle, die vor 1947 geboren wurden, liegt.

Das bedeutet nicht, dass Sie unbedingt so lange arbeiten müssen. Wenn Sie Ihren Renteneintritt vorziehen, bekommen Sie jedoch weniger Rente.

Rentenformel

Wenn Sie wissen wollen, wie viel Ihnen zum Zeitpunkt des Renteneintritts zusteht, können Sie einen der Rentenrechner verwenden, die im Internet angeboten werden oder einen Blick in die regelmäßigen Renteninformationen werfen, die Ihnen zugeschickt werden.

Es ist aber auch interessant sich anzusehen, wie die Rente eigentlich berechnet wird. Wenn Sie die Rentenformel kennen, fällt es Ihnen unter Umständen leichter zu bestimmen, ob sich ein früherer oder späterer Renteneintritt für Sie lohnt.

Zugangsfaktor

Seit 1992 ist der Zugangsfaktor Teil der Rentenformel. Er ist die mathematische Größe, die bestimmt, dass Sie weniger Rente bekommen, wenn Sie einen früheren Renteneintritt wählen.

Für jeden Monat, den der Renteneintritt vom Regelfall abweicht, sinkt oder steigt die Rente um 0,3 Prozent. Sollten Sie die Rente erst dann in Anspruch nehmen, nachdem Sie die Regelaltersgrenze bereits erreicht haben und auch die Voraussetzungen der Wartezeit erfüllen, gibt es sogar einen Anstieg um 0,5 Prozent pro Monat. Das soll dazu beitragen Altersarmut zu verhindern.

Entgeltpunkte

Die so genannten Entgeltpunkte, mit denen sich Ihre Rente berechnet, stehen für das Verhältnis zwischen Ihrem eigenen Einkommen und dem Durchschnittswert. Sie enthalten aber auch die Beitragsleistung über das Erwerbsleben hinweg und die allgemeine Lohnentwicklung. Für die Berechnung der Entgeltpunkte ist also eine eigene Formel innerhalb der Rentenformel notwendig und es ist kaum möglich Ihre Entgeltpunkte mit denen von anderen Rentenberechtigten zu vergleichen.

Rentenwert

Bei Ihrem Renteneintritt haben Sie eine bestimmte Anzahl von Entgeltpunkten gesammelt. Jedes Jahr am 1. Juli wird festgelegt, wie viel Sie tatsächlich für diese Entgeltpunkte bekommen. Mit der regelmäßigen Anpassung soll sichergestellt werden, dass die Entwicklung der Rente mit der Entwicklung der Löhne schritt hält. Im Jahr 2015 liegt der Rentenwert in Ostdeutschland bei 27,05 Euro und in Westdeutschland bei 29,21 Euro.

Bildquelle: © olly – Fotolia.com

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