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Wer sich als Rentner etwas Geld dazu verdienen möchte, der muss sich nach einigen wichtigen gesetzlichen Bestimmungen richten. In diesem Artikel erhalten Sie alle wichtigen Informationen zum Thema „Nebenverdienst in der Rente“.

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Rentensituation in Deutschland

Nicht immer reicht die gesetzliche Rentenleistung aus. Zwischen 40 und 50 Prozent seines durchschnittlichen Nettoverdienstes erhält der deutsche Rentner als Rente. Wer bereits vor der Rente wenig verdient hat, der bekommt in der Rentenphase schnell Probleme, seine Rechnungen zu bezahlen. 

Ausweg bietet dabei natürlich wie so häufig eines: Ein zusätzlicher Nebenverdienst. Doch ganz so einfach ist das Thema Nebenverdienst gar nicht. Denn wer im Rechtstaat Deutschland Geld verdienen möchte, der muss auf die gesetzlichen Regelungen achten. 

Welche Regelungen haben Rentner zu beachten, die sich neben ihrer Rente etwas Geld dazuverdienen möchten?

Zahlen, Daten und Fakten: Nebenverdienst in der Rente

Laut der „Bild“ wünscht sich mehr als ein Viertel der 60- bis 80-Jährigen einen Nebenverdienst im Alter. Künftig könnte sich diese Zahl sogar noch drastisch erhöhen. Das Rentenniveau, also die Rente, die ein Rentner bekommt, soll in den kommenden Jahren nämlich weiter sinken. Klar, dass da mehr Menschen auf einen Nebenverdienst angewiesen sein werden. Sogar heute haben etwa 40 Prozent der Rentner nur 600 Euro zur Verfügung.

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Grenzenloser Nebenverdienst als Vollrentner – aber Vorsicht!

Als Vollrentner kann man grenzenlos dazuverdienen. Allerdings muss jeder verdiente Cent versteuert werden. Seit 2012 wird das gesetzliche Renteneintrittsalter schrittweise erhöht. Im Jahr 2029 schließlich wird ein Berufstätiger erst mit 67 Jahren eine Rente beziehen.

Für jemanden, der seine Vollrente erhält, gilt, dass man so viel hinzu verdienen kann, wie man möchte. Allerdings wird der Nebenverdienst voll versteuert.

Anders allerdings ist es, wenn man Frührentner ist!

Frührentner: Höhe des Nebenverdienstes bestimmt Rentenhöhe

In Deutschland kann man auch früher in Rente gehen und muss nicht auf das Erreichen des Regelrentenalters warten. Allerdings wird einem dann die Rente gekürzt. Für Frührentner gelten etwas andere Regeln bezüglich eines Zuverdienstes.

Nebenverdienst in Frührente: Darauf sollten Sie achten!

Laut Gesetz darf jeder Mensch in Deutschland einem Nebenverdienst nachgehen. Das gilt natürlich auch für Frührentner. Allerdings gibt es einige Einschränkungen. Frührentner dürfen derzeit maximal 450 Euro pro Monat nebenbei hinzuverdienen. Zusätzlich darf der Frührentner weitere zwei Male pro Jahr zusätzliche 450 Euro (Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld) dazuverdienen.

Was passiert, wenn man als Frührentner einen zu hohen Nebenverdienst hat?

Verdient man beispielsweise als Frührentner über den o.g. Betrag von 450 Euro pro Monat, sowie die zwei zusätzlichen 450 Euro-Beträge neben seiner Rente, so wird dies dem Träger der Rentenversicherung mitgeteilt. Dabei kann es passieren, dass die Vollrente, die man bezieht, in eine Teilrente umgewandelt wird. Dadurch erhält man jeden Monat noch weniger Rente. Vorsicht ist also geboten. Bis zu einem Drittel kann eine Rente dadurch gekürzt werden, wenn man nur einen Euro mehr verdient, als erlaubt ist.

Wichtig: Lohngrenzen für Rentner sind individuell!

Besonders wichtig ist zu beachten, dass die Grenzen für Abzüge beim Nebenverdienst eines Rentners individuell sind. Sie richten sich nach dem früheren Lohnniveau des Rentners. Deswegen sollte sich jeder Rentner, wenn er sich in einem Nebenverdienst Geld verdienen möchte, vorher bei der zuständigen Rentenversicherung ausführlich zu seiner individuellen Situation beraten lassen.

Rente und Nebenverdienst: Ab 65 Jahren ist ein Verdienst bis 450 Euro abgabefrei

Ab dem Alter von 65 Jahren ist ein Nebenverdienst neben der Rente bis zu einer Summe von 450 Euro monatlich überhaupt kein Problem. Verdient man mehr als 450 Euro pro Monat, so sind Lohnsteuern sowie Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge abzugeben. In die Arbeitslosenversicherung und in die gesetzliche Rentenversicherung muss man allerdings nicht mehr einzahlen. Schließlich befindet man sich bereits in der Rentenphase und bezieht eine Rente. 

Für jemanden, der in der Rente noch erwerbstätig ist, gilt übrigens auch derselbe Freibetrag wie für alle anderen. Er beträgt 8.354 Euro. Für verheiratete liegt er sogar bei 16.708 Euro pro Jahr. Alle Einnahmen, die über den Grundfreibetrag hinaus verdient werden, müssen in der Steuererklärung angegeben werden.

Bildquelle: © tiero – Fotolia.com

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