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An der Mietkaution-Rückzahlung entzündet sich oft Ärger. Hier erfahren Sie, wann die Kaution zurückgezahlt werden muss und in welcher Höhe. Lesen Sie unsere Tipps, um Ärger zu vermeiden!

Übersicht:

  • Definition
  • Gesetzliche Regelung
  • Gewerbliche und private Mieten
  • Möglichkeiten der Mietsicherung
  • Zeitpunkt der Rückzahlung
  • Verzögerung der Rückzahlung
  • Abwohnen
  • Abrechnung

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Was ist die Mietkaution?

Offiziell spricht man bei der Mietkaution von Mietsicherheit. Damit versucht sich ein Vermieter vor dem möglichen Schaden zu schützen, der ihm durch den Ausfall von Mieten, Reparaturleistungen oder andere Einbußen entstehen kann. Dabei ist der Mieter laut Gesetz nicht verpflichtet eine Mietsicherheit zu zahlen. Das ist ein weiterer Punkt, der das deutsche Mietrecht zu einem der mieterfreundlichsten auf der Welt macht, aber auch immer wieder zu Kritik führt.

Inzwischen ist die Zahlung einer Mietkaution jedoch allgemein üblich. Deshalb gibt es auch häufig Probleme bei der Rückzahlung. Mietkaution wird vom Vermieter festgelegt, doch da sie keine rechtliche Grundlage hat, handelt es sich um eine verhandelbare Leistung.

Außerdem gibt es inzwischen verschiedene Möglichkeiten, wie man mit der Mietkaution umgeht. Man kann sie selbst übernehmen und auf das Konto des Vermieters überweisen oder eine spezielle Kautionsversicherung als Dienstleistung in Anspruch nehmen, die Sicherheit leistet, ohne dass man eine Mietkaution zahlen muss.

Ist die Mietkaution gesetzlich geregelt?

Obwohl es keine festgelegte Höhe der Mietkaution gibt, sind Mieter vor übermäßig hohen Kautionszahlungen geschützt. Bei Wohnräumen liegt die Obergrenze bei einem Dreifachen der Kaltmiete. Diese Zahlung muss auch nicht sofort und vollständig beglichen werden, sondern kann in drei gleichen monatlichen Raten bezahlt werden. Der Beginn dieser Ratenzahlungen ist der Beginn des Mietverhältnisses.

Da die gesetzliche Regelung nicht festlegt, wo die Mietkaution hinterlegt wird, kann sie gewinnbringend angelegt werden, wobei die Zinsen dem Mieter zufallen.

Welche Unterschiede gibt es zwischen gewerblichen und privaten Mietverhältnissen?

Bei der Rückzahlung der Mietkautionen kommt es darauf an, ob es sich um eine private oder um eine gewerbliche Immobilie handelt. Gewerbliche Vermietungen sind viel weniger reglementiert, die Kaution kann also auch das Dreifache der Kaltmiete übersteigen. Wenn nicht explizit geregelt wurde, ob die Kaution verzinst werden soll, muss diese verzinst werden, damit dem Mieter kein Nachteil entsteht.

Kann die Mietsicherheit auch anders gewährleistet werden?

Neben einer Kaution in bar, gibt es verschiedene andere Möglichkeiten. Daneben kommen zum Beispiel eine Bürgschaft, eine Verpfändung oder andere Methoden in Betracht. Damit gibt es unter Umständen also gar keine Mietkautions-Rückzahlung, sondern zum Beispiel die Rückgabe einer Wertsache. Ob diese Vorgehensweise sinnvoll ist, muss von Fall zu Fall entschieden werden. Es handelt sich dabei aber auf jeden Fall nicht um den üblichen Weg.

Wann muss die Rückzahlung der Mietkaution erfolgen?

Wenn alle Vertragsbedingungen des Mietvertrags erfüllt wurden, hat der Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses Anspruch auf Rückzahlung der Mietsicherheit. Dabei muss der Vermieter innerhalb einer angemessenen Frist prüfen, ob der Vertrag, insbesondere die vertragsgemäße Rückgabe der Mietsache erfüllt wurde.

Als angemessener Zeitraum gelten dabei 3-6 Monate. Wenn noch Betriebskosten ausstehen, die geprüft werden müssen, kann es sich auch um einen längeren Zeitrahmen handeln.

Nach Abschluss der Prüfung, muss die vollständige Kaution inklusive Zinsen an den Mieter überwiesen werden. Der Vermieter darf nur dann etwas davon zurückbehalten, wenn er nachweislich dazu berechtigt ist. Grund dafür können notwendige Reparaturen oder ausgefallene Zahlungen sein.

Wenn der Mieter die Rückzahlung der Mietkaution nicht einfordert, verfällt sein Anspruch auf Mietkaution-Rückzahlung nach drei Jahren.

Rückzahlung Mietkaution: Vorsicht bei Nebenkosten und Umzugsschäden!

Die Rückzahlung der Mietkaution wird häufig durch die Berechnung der Nebenkosten verzögert. Die Daten für den Verbrauch von Wasser, Strom und Heizmaterial liegen oft erst nach einer Weile vor. Ein Vermieter kann das nutzen, um die Rückzahlung der Mietkaution hinauszuzögern.

In den seltensten Fällen kommt es aber dazu, dass ein nennenswerter Betrag einbehalten werden muss. Wenn das Mietverhältnis über eine lange Zeit hinweg Bestand hatte, haben sich Erfahrungswerte ergeben, wie hoch die Nebenkosten in einer bestimmten Saison oder über das Jahr hinweg sind.

Deshalb muss der Vermieter den größten Teil der Mietkaution zurückzahlen und darf nur so viel einbehalten, wie die ausstehenden Nebenkosten wahrscheinlich ausmachen. Nach der endgültigen Abrechnung muss auch der verbleibende Rest an den Mieter zurück überwiesen werden.

Umzugsschäden hingegen können leicht auftreten. Sie verzögern nicht nur die Rückzahlung der Kaution, sondern können diese auch merklich schmälern. Vor allem, wenn es sich um alte Bausubstanz handelt, summieren sich die Zahlungen für Reparaturarbeiten an Böden und ähnlichem schnell zu einer hohen Summe.

Dem Mieter steht aber auf jeden Fall eine genaue Abrechnung zu.

Kann man seine Mietkaution „abwohnen“?

Als Abwohnen der Mietkaution bezeichnet man es, wenn die letzten Mietzahlungen in Höhe der Mietkaution vom Mieter nicht mehr überwiesen werden. Die Annahme dahinter ist, dass dem Vermieter dadurch kein Schaden entsteht, weil er die fehlenden Mieteinnahmen aus der Kaution decken kann, während man selbst in dieser Zeit mehr Geld zur Verfügung hat, das man zum Beispiel als neue Kaution oder für den Umzug verwenden kann.

Diese Praxis ist allerdings nicht zulässig. Wenn der Vermieter gerichtlich dagegen vorgeht, kann es für den Mieter teuer werden, da er die Gerichts-und Anwaltskosten zu tragen hat.

Rückzahlung Mietkaution: Kontrollieren Sie die Abrechnung!

Um als Mieter möglichst schnell ihre Kaution zurück zu bekommen, sollten Sie diese konsequent von Ihrem Vermieter einfordern. Darüber hinaus haben Sie das Recht eine detaillierte Abrechnung zu erhalten. Diese sollten Sie genau kontrollieren und gegebenenfalls auf Unstimmigkeiten aufmerksam machen.

Bildquelle: © Gerhard Seybert – Fotolia.com

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