Aufgepasst: Wer sich noch immer nicht vom Rundfunkbeitrag hat befreien lassen, der kann das für bis zu drei Jahre nachträglich tun.

Bislang war eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag nur für zwei Monate rückwirkend möglich. Dies hat sich seit dem ersten Januar geändert: Wer nämlich zu viel gezahlt hat, kann seitdem für bis zu drei Jahre rückwirkend Geld zurück bekommen. Insgesamt bis zu 630 Euro!

Allerdings ist hierfür erforderlich, im entsprechenden Zeitraum befreiungsberechtigt gewesen zu sein. Befreiungsberechtigt sind unter anderem Arbeitslose, Studenten mit Bafög-Förderung, Sozialhilfeempfänger, Asylbewerber und Auszubildende mit Beihilfeanspruch oder taubblinde Personen.

Ein Befreiungsantrag muss schriftlich erfolgen. Das entsprechende Formular erhalten Sie auf der Website des „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“.

Bildquelle:  © Marek Gottschalk – Fotolia.com

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