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In vielen, auch sehr öffentlichen Fällen weigern sich Menschen, den Beitrag für die Rundfunkanstalten zu zahlen. Das Bundesverwaltungsgericht hat nun entschieden, dass einige Personen sogar zur doppelten Abgabe der Gebühren verpflichtet sind.

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Bundesverwaltungsgericht bestätigt Grundsatz

Seit 2013 gilt der Grundsatz: Jeder Haushalt in Deutschland ist dazu verpflichtet, die Beiträge für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu zahlen. Nach aktueller Rechtsprechung gilt das nicht nur auch für Haushalt, die gar keine Empfangsgeräte besitzen, sondern auch für Personen mit Zweitsitz.

Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem aktuellen Urteil bekräftigt, was auch andere Gerichte zuvor entschieden: Die Erhebung des Rundfunkbeitrags für die Haupt- und die Zweitwohnung ist nicht gesetzwidrig.

Doppelte Abgabe bei Zweitwohnung

Es gebe keine Bedenken, doppelten Rundfunkbeitrag zu kassieren, wenn zwei Wohnungen von einem Inhaber genutzt würden. Es sei ohnehin sehr selten, dass eine Person eine erste und eine zweite Wohnung alleine bewohne.

Dieses Vorgehen sei „praktikabel“ und würde außerdem dem Grundsatz gerecht, dass die Abgabe der Beiträge vom Haushalt abhängig ist und nicht vom Besitz von Empfangsgeräten oder deren Nutzung. Eine Einzelfallüberprüfung sei zu aufwendig, außerdem habe man mit der Haushaltsabgabe eben solche individuellen Ermittlungen und damit verbundene Eingriff in die Privatsphäre vermeiden wollen.

Klage bislang nicht erfolgreich

Acht Kläger hatten bereits in Vorinstanzen Niederlagen hinnehmen müssen. Und auch die nun vor dem Bundesverwaltungsgericht verhandelte Revision des Urteils des Verwaltungsgerichtshofs in Baden-Württemberg blieb ohne Erfolg.

Doch damit will sich zumindest ein Kläger nicht zufrieden geben. Schon während mündlichen Verhandlung ließ ein Kläger durch seinen Anwalt verlautbaren, dass er mit einer Verfassungsbeschwerde vor das Bundesverfassungsgericht ziehen wolle. Das würde bedeuten, dass eine endgültige Entscheidung in dieser Frage noch nicht geklärt ist.

Widerstand gegen die Rundfunkgebühr ist kein Einzelfall

Seit die GEZ-Gebühr im Jahr 2013 vom Rundfunkbeitrag abgelöst wurde und damit alle Haushalte in Deutschland beitragspflichtig wurden, mehreren sich die Proteste gegen den Beitragsservice. Dieser hat seit der Einführung der Haushaltsabgabe vermehrt mit säumigen Beitragszahlern zu kämpfen, die auch trotz Haftandrohung beharrlich bleiben.

In Fällen, wie jenen von Sieglinde Baumert und aktuell Mandy Bock, geht es den GEZ-Verweigerern nicht einmal um die Beitragshöhe oder dass sie die 17,50 Euro im Monat nicht zahlen könnten, sondern ums Prinzip.

Sie hätten keine Empfangsgeräte oder würden die Angebote der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nicht nutzen und würden daher die Beiträge verweigern. „Ich bezahle nichts, was ich nicht bestellt habe“, erklärte Mandy Bock aus Thüringen, die erst in den letzten Tagen mit ihrer Beitragsverweigerung für Aufsehen sorgte.

Die 36-jährige Mutter aus Eisfeld sollte per Beschluss vom Amtsgericht eine Vermögensauskunft abgeben, andernfalls drohe ihr Haft. Nach Öffentlichwerden des Falles schaltete sich der MDR ein und versicherte der zweifachen Mutter, der Haftbefehl werde nicht vollstreckt.

Dennoch hat das zuständige Amtsgericht einen neuen Termin für die Vermögensauskunft angesetzt. „Außerdem ist es nicht so, dass ich nicht zahlen könnte. Ich möchte nicht zahlen, weil ich das nicht bestellt habe. Was also soll eine Vermögensauskunft bringen?“, so Mandy Bock gegenüber „Focus Online“.

Bildquelle: © DOC RABE Media – Fotolia.com

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