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Mit ihren Sanktionen scheinen die Mitarbeiter der Jobcenter teilweise nicht einmal mehr vor Familien mit Kindern halt zu machen. Die Strafzüge gegen das Existenzminimum nehmen weiter zu. Manchen Familien mit Kindern wurde die Hartz-IV-Leistung sogar komplett gestrichen. Dies ist gleichbedeutend mit einer Totalsanktion – die Familie bleibt ohne jegliche finanzielle Mittel sich selbst überlassen…

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Zehntausende Sanktionen jedes Jahr

Jedes Jahr wird zehntausenden von Hartz-IV-Beziehern aufs Neue mit Leistungskürzungen gedroht. Die Gründe können ziemlich unterschiedlich sein. Doch im Endeffekt werden die Sanktionen immer dann als Druckmittel verwendet, wenn sich der Bezieher von Hartz IV zur Kooperation weigert. Anders ausgedrückt könnte man aber auch sagen, dass die Sanktionen schon dann verhängt werden, wenn der Bezieher der Sozialleistungen nicht nach der Pfeife der Jobcenter-Mitarbeiter tanzt.

Die unangefochtene Spitze der Gründe für die Sanktionen belegen die Meldeversäumnisse. Hier sollen die Sanktionen der Sozialleistungen einen disziplinarischen und maßregelnden Charakter haben. Die Betroffenen werden durch die Androhungen der Leistungskürzungen gezwungen, im Sinne der Jobcenter zu agieren.

Statistiken zufolge sollen im vergangenen Jahr durchschnittlich etwa 132.000 Hartz-IV-Bezieher pro Monat mit Sanktionen belastet worden sein. Dabei wurde ihnen der Bezug um etwa 108 Euro durchschnittlich gekürzt. Unter den Betroffenen befinden sich zudem rund 42.700 Hilfebedürftige, bei denen Kinder im Haushalt leben.

Sanktionen auch gegen Kinder

Im vergangenen Jahr wurde die Hartz-IV-Leistung zudem etwa 2.600 Leistungsempfängern mit Kindern komplett entzogen – und das jeden Monat. Hierunter befanden sich 220 Alleinerziehende.

Bei einer solchen Totalsanktion werden dann auch die Kosten für Unterkunft und für Heizung gestrichen. Allerdings muss das Jobcenter an die übrigen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft in einem Falle der Totalsanktion höhere Leistungen erbringen, da ansonsten eine rechtswidrige Sippenhaftung entstehen würde. Außerdem sind die Jobcenter dazu verpflichtet, ab einer 30-prozentigen Leistungskürzung Lebensmittelgutscheine auszugeben, wenn sich Minderjährige im Haushalt der sanktionierten Betroffenen befinden.

Kürzung des Existenzminimums moralisch vertretbar?

Viele Experten stellen die Sanktionspraxis der Jobcenter ohnehin in Frage. Einerseits ist es verständlich, dass die Mitarbeiter der Jobcenter ebenfalls einem hohen Anforderungsdruck gerecht werden müssen. Sie sollen schließlich dafür sorgen, dass es immer weniger Hartz-IV-Bezieher in Deutschland gibt. Damit die Bezieher von Hartz IV auch wirklich ihre Pflichten zur Mitarbeit erfüllen, ist ein gewisses Druckmittel in einigen Situationen sicher wichtig.

Doch fragwürdig ist, ob einem Menschen das Existenzminimum gekürzt werden kann. Einige Experten fordern daher, dass das Bundesverfassungsgericht abklären sollte, ob Sanktionen gegen die Bezieher von Hartz IV überhaupt zulässig sind. Schließlich wird ein Existenzminimum im Grundgesetz gewährt – wie kann es dann sein, dass es ab und an durch die Jobcenter einfach gekürzt oder sogar ganz gestrichen wird?

Dramatische Folgen der Sanktionen

Die Folgen der Streichung oder Kürzung der Leistungen wurde vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung bereits untersucht. Es stellte sich heraus, dass sanktionierte Bezieher von Hartz IV durch den entstehenden Druck zwar tatsächlich schneller einen Job finden, doch müssen sie teilweise ein enorm schlecht bezahltes Arbeitsverhältnis eingehen. Ebenso ist auffällig, dass gerade junge Bezieher, denen die Leistungen gekürzt oder gestrichen werden, vom legalen Arbeitsmarkt abdriften und sich anderweitig Beschäftigung suchen…

Bildquelle: © bht2000 – Fotolia.com

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