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Die Polizei Unterfranken hat aktuell mit einem Kettenbrief zu kämpfen, der per WhatsApp verschickt wird und vor allem Schüler einschüchtern soll.

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Hoax verängstigt Schüler in Unterfranken

Bei dem Kettenbrief soll es sich laut „FOCUS Online“ um einen sogenannten Hoax handeln, eine Falschmeldung meist im Zusammenhang mit einem Todesfall. Das Phänomen ist bereits aus den Medien bekannt, vor allem unseriöse Klatschblätter berichten zeitweise über den Tod eines bekannten Schauspielers oder Sängers. Das Polizeipräsidium Unterfranken habe nun über andere Behörden von dem Kettenbrief erfahren, der vor allem Kinder und Jugendliche erschrecke.

Was steht im Kettenbrief?

„Weiterleiten oder sterben, beziehungsweise sterben lassen“ soll es in dem Kettenbrief heißen. Viele dieser Kettenbriefe spielen mit der Angst der oftmals jungen Empfänger, sie ober ein Angehöriger würde sterben. Ergänzt werden solche Passagen durch schwarze Kreuze, Audiodateien oder ähnliches. Die Kinder haben Angst und schicken die Nachricht per WhatsApp weiter. Tatsächlich kann von diesen Kettenbriefen aber keine Gefahr ausgehen.

Eltern sollten ihre Kinder aufklären

Das Problem ist, viele der Kinder und Jugendlichen können diesen „schlechten Scherz“ nicht von einer ernsthaften Drohung unterscheiden. Umso wichtiger sei es laut unterfränkischer Polizei, dass Eltern ihre Kinder über den Kettenbrief aufklären und ihnen verständlich machen, dass von der Nachricht keine ernsthafte Gefahr ausgehen kann. Sollten Kinder und Jugendliche eine solch drohende WhatsApp-Nachricht erhalten haben, sollte sie diese ihren Eltern zeigen oder umgehend löschen, damit sie keinen weiteren Schaden anrichten kann.

Kann man die Kettenbriefe verbieten?

Kettenbriefe – ob positiv oder negativ behaftet – sind grundsätzlich nicht verboten. Auch dann nicht, wenn sich wie in diesem Fall viele Kinder und Jugendliche fürchten.

Das gilt allerdings nur für tatsächliche Kettenbriefe, die eine allgemeine oder keine Ansprache haben. Wer aber in einer Nachricht persönlich angeschrieben und bedroht wird, sollte sich an die Eltern oder die Polizei wenden. Denn wer persönlich droht, kann durchaus haftbar gemacht werden.

„Super-Emoji“ wird zur Abo-Falle

Kettenbriefe per WhatsApp können aber auch ganz anders aussehen oder sogar (finanziellen) Schaden anrichten. Vor einiger Zeit machte eine Nachricht die Runde via WhatsApp, man können sich einen animierten „Super-Emoji“ herunterladen. Voraussetzung war die Weiterleitung der Nachricht an weitere Bekannte in WhatsApp. Im Anschluss öffnete sich aber kein Downloadlink, sondern eine Schar von unseriösen Porno- und Aboseiten.

Schnell tappten die Betroffenen in eine Abo-Falle. Das fiese daran: Obwohl Abonnements oder Käufe online nur dann rechtskräftig sind, wenn der Käufer ausdrücklich zustimmt, mussten die Betroffenen dem Abo widersprechen. Andernfalls würden die Anbieter per Handyrechnung die Kosten abbuchen.

Wer sich vor solchen unseriösen Nachrichten und Betrügern schützen will? Bei seinem Mobilfunkanbieter kann man Drittanbieter sperren lassen. Das bedeutet Käufe über Drittanbieter werden grundsätzlich nicht zugelassen. Das lässt sich zum Beispiel auch für Gamingseiten einrichten. So kann der Nachwuchs nicht wahllos über das Handy Apps und Updates kaufen.

Bildquelle: © Kaspars Grinvalds – Fotolia.com

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