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Hier und da hört man, dass man nicht schwarzarbeiten sollte. Schwarzarbeit ist in Deutschland illegal: Wird man erwischt, so muss man mit schweren Strafen rechen. Wir zeigen Ihnen in diesem Artikel, was Schwarzarbeit genau ist und wie Sie sich vor Schwarzarbeit schützen können.

Was genau ist Schwarzarbeit?

Verstoß gegen das Steuerrecht und Verstoß gegen das Sozialversicherungsrecht: So hart wird der Begriff „Schwarzarbeit“ im Juristischen umschrieben. Schwarzarbeit bedeutet, dass man einer erwerbstätigen Tätigkeit nachgeht (also Geld verdient), diese Tätigkeit allerdings nicht gemeldet hat. Gemeldet werden muss eine Erwerbstätigkeit beispielsweise bei der Bundesagentur für Arbeit, den Trägern der Grundsicherung, bei Sozialämtern oder bei den zuständigen Gewerbeämtern. Tut man dies nicht und gibt auch das erworbene Einkommen nicht beim Finanzamt an, so spricht man von Schwarzarbeit. Wird man erwischt, so kann Schwarzarbeit zu hohen Bußgeldern und Freiheitsstrafen führen. 

Möchten Sie von Zuhause aus Geld verdienen?

Allerdings gibt es auch einige Ausnahmen, die nicht unter die Schwarzarbeit fallen. Diese nennt man „Hilfeleistungen“: Dabei handelt es sich um sogar teilweise bezahlte Arbeitsleistung durch Angehörige oder Lebenspartner sowie um Nachbarschaftshilfen oder Gefälligkeiten. Sofern derartige Tätigkeiten nicht nachhaltig auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind, handelt es sich auch nicht um Schwarzarbeit. Damit sind diese Tätigkeiten legal. Möchte man allerdings langfristig Geld verdienen mit einer derartigen Tätigkeit, so begibt man sich schnell auf dünnes Eis.

Nachbarschaftshilfe, Gefälligkeit oder Schwarzarbeit? Was ist legal und was nicht?

Wer eine Tätigkeit, bei der er Geld verdient, nicht richtig zuordnen kann, der kann sich unter Umständen schnell strafbar machen. Viele Personen wissen gar nicht, dass sie schwarzarbeiten. Das liegt daran, dass viele nicht richtig über dieses Thema aufgeklärt sind. Das Differenzieren zwischen legal und nicht legal wird durch mangelnde Aufklärung sehr schwer. Wo liegt also die Grenze zwischen Gefälligkeit, Nachbarschaftshilfe und der Schwarzarbeit?

Beispiel für Schwarzarbeit

Eine Friseurin ist derzeit arbeitslos und bezieht Arbeitslosengeld. Um sich etwas Geld nebenbei zu verdienen, schneidet sie in ihrer Wohnung Bekannten und Freunden die Haare. Mit der Zeit spricht sich ihr günstiger Dienst herum und ein Nachbar beobachtet das Treiben. Er ist skeptisch und informiert die Handwerkskammer über seinen Verdacht, dass die Friseurin schwarzarbeitet.

Eindeutig Schwarzarbeit: Die Friseurin aus dem Beispiel verdient eindeutig auf illegale Art Geld. Obwohl sie mit dem Schneiden der Haare auf diese Weise regelmäßig Geld verdient, hat sie kein Gewerbe für ihre Tätigkeit angemeldet und zahlt somit auch keine Steuern. Ihr drohen nun mehrere Jahre Freiheitsstrafe.

Beispiel für Gefälligkeiten und Nachbarschaftshilfen

Eine Studentin nimmt gelegentlich am Abend die Kinder ihrer Nachbarn bei sich für einige Stunden auf. Als Dankeschön erhält sie ein kleines Taschengeld.

Eindeutig Nachbarschaftshilfe und Gefälligkeit: Gelegentliche Unterstützung der Nachbarschaft, in der Verwandtschaft oder im Freundeskreis gilt nicht als Schwarzarbeit. Erst dann, wenn eine gewisse Regelmäßigkeit der Tätigkeit festgestellt wird sowie eine gewollte Gewinnerzielung vorliegt, handelt es sich wieder um Schwarzarbeit.

Die wichtigsten Aspekte

Nachbarschaftshilfe und Gefälligkeiten

  • räumliche oder persönliche Nähe muss bestehen
  • basiert auf Gegenseitigkeit, sprich auf gegenseitiger Unterstützung
  • es darf kein Vertrag bestehen
  • entweder kein Entgelt oder aber nur ein geringes

Darauf sollten Sie achten

Viele Personen wissen nicht, dass man sich nicht nur damit strafbar macht, wenn man selbst schwarzarbeitet, sondern auch dann, wenn man eine Person schwarz beschäftigt!

Häufig arbeiten Handwerker schwarz, ohne dass diese es ihren Kunden mitteilen. Lassen Sie sich die erbrachte Leistung also immer per Rechnung quittieren. Zur Sicherheit sollten Sie auch überprüfen, ob die Person in ihrem Beruf qualifiziert ist. Um das herauszufinden, können Sie sich den Gesellen- oder Meisterbrief vorzeigen lassen. 

Übrigens haben Sie auch keinen Anspruch auf Gewährleistung, wenn Schwarzarbeiten erbracht werden.

Fazit

Gerade in Deutschland sollte man darauf achten, weder schwarzzuarbeiten, noch eine Person schwarz zu beschäftigten. Wird man erwischt, so handelt man sich eine Menge Ärger ein. Einige Jahre Freiheitsstrafe oder Bußen können drohen, womit man sich seine Zukunft schnell verbauen kann. Wir empfehlen ausdrücklich jedem sein Geld auf legale Art und Weise zu verdienen. Möglichkeiten Geld zu verdienen gibt es genug. Die Steuern und gegebenenfalls Sozialversicherungsabgaben, die Sie bei einer geringfügigen Beschäftigung zahlen müssen, sind ohnehin sehr niedrig.

Bildquelle: © SZ-Designs – Fotolia.com

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