Seit 2007 Fast 2 Milliarden Euro Sanktionen gegen Hartz-IV-Bezieher!
ArbeitslosHartz 4 am

Sanktionen sind ein mehr als strittiges Thema. Verweigert ein Bezieher von Hartz IV etwa ein Jobangebot oder gibt sein zusätzliches Einkommen nicht richtig an, so kann das Jobcenter Sanktionen gegen den Bezieher verhängen. Das bedeutet, dass das ohnehin zum Leben kaum ausreichende Existenzminimum teilweise oder sogar ganz gestrichen wird. Neue Zahlen zeigen nun, dass die Summe der Sanktionen gegen die Hartz-IV-Empfänger einen exorbitanten Betrag erreicht hat!

Fast zwei Milliarden Euro

Neue Zahlen zeigen, dass die Jobcenter in den vergangenen zehn Jahren gegen die Bezieher von Hartz IV in Summe knapp zwei Milliarden Euro an Sanktionen verhängt haben. Vom Jahr 2007 bis 2016 betrug die Summe der Gelder, die von den Jobcentern von den Beziehern zurückgehalten wurde, stattliche 1,9 Milliarden Euro.

Dies ging aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken-Abgeordneten Sabine Zimmermann hervor. Die Antwort liegt der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vor.

Was sind Sanktionen?

Sanktionen sind eine Art „Bestrafung“ für die Bezieher von Arbeitslosengeld II, die das Jobcenter verhängt, wenn sich der Sozialhilfebezieher in gewissen Maßen weigert, zu kooperieren. Dem Bezieher werden dann Teile seiner Regelleistung, manchmal sogar die gesamte Regelleistung für einen bestimmten Zeitraum gestrichen.

Als mögliche „strafbare“ Vergehen sehen die Jobcenter etwa die Verweigerung eines Jobangebots durch den Bezieher, das Verschweigen von zusätzlichem Einkommen oder die Ablehnung einer Fortbildung.

Zuletzt war die Jahressumme der Sanktionen um über vier Millionen auf knapp 175 Millionen Euro im Jahr 2016 gestiegen. In den vergangenen Jahren schwankte die Zahl dann zwischen 204 und 170 Millionen Euro. Den absoluten Höchstwert erreichten die Jobcenter im Jahr 2012 mit gut 150.000 Leistungsberechtigten, für die mindestens eine Sanktion verhängt wurde. Die durchschnittliche Sanktionshöhe betrug 108 Euro.

Kann ein Grundrecht auf Existenzminimum überhaupt gekürzt werden?

Eigentlich nein, und dennoch ja. Seit zehn Jahren schwankt die Sanktionsquote zwischen 2,4 und 3,4 Prozent. Sabine Zimmerman sagte dazu: „Grundrechte kürzt man nicht.“

Sanktionen, bei denen die Regelleistung gekürzt wird, verstießen insbesondere gegen das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum, erklärte Zimmermann gegenüber der dpa.

Die Bundesregierung sollte, anstatt die erwerbslosen Menschen ständig mit Sanktionsinstrumenten unter Druck zu setzen, lieber daran arbeiten, mehr und fair entlohnte Arbeitsplätze zu schaffen. Sanktionen müssten abgeschafft werden, so die Vize-Fraktionschefin der Linken.

Bildquelle: © Zerbor – Fotolia.com

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