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Ein Sicherheitsingenieur beziehungsweise eine Fachkraft für Arbeitssicherheit ist ein Experte für die Umsetzung der EG-Rahmenrichtlinie 89/391/EWG. Was das genau bedeutet und wie Sie sich zu einem Sicherheitsingenieur ausbilden lassen können, erfahren Sie hier.

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Überblick:

  • Was ist ein Sicherheitsingenieur?
  • Rechtsgrundlage
  • Sicherheitsbeauftragter
  • Sicherheitsverantwortlicher
  • Ausbildung
  • Voraussetzungen
  • Aufgaben
  • Position im Unternehmen
  • Intern oder extern
  • Betreuungsmodelle
  • Gehalt

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Was ist ein Sicherheitsingenieur?

Es gibt mehrere Bezeichnungen für Fachleute, die sich nach einer speziellen Ausbildung mit den deutschen Arbeitsschutzvorgaben auskennen: Sicherheitsingenieur, Fachkraft für Arbeitssicherheit, kurz SiFa (Sicherheits-Fachkraft) oder FASi / FAS. Diese Experten unterstützen Unternehmen zusammen mit dem Betriebsarzt und dem Betriebsrat dabei die gesetzlichen Vorgaben zur Arbeitssicherheit zu erfüllen und eigene Maßnahmen für den Schutz der Arbeitnehmer im Betrieb einzuführen.

Rechtsgrundlage

Die EG-Rahmenrichtlinie 89/391/EWG wird in den einzelnen europäischen Ländern durch jeweils eigenes nationales Recht umgesetzt. In Deutschland geschieht das vor allem durch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), das Arbeitssicherheitsgesetz (AsiG) und das siebte Buch des Sozialgesetzbuches. Wie die Betreuung in der Praxis aussehen sollte, wird im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) festgelegt und durch Vorschriften der zuständigen Versicherungsträger geregelt.

Sicherheitsbeauftragter

Bei einem Sicherheitsingenieur handelt es sich nicht automatisch auch um den Sicherheitsbeauftragten. Sicherheitsbeauftragte sind ab einer Belegschaftsgröße von 20 Mitarbeitern zwingend vorgeschrieben. Sie unterstützen den Sicherheitsingenieur und dienen als Multiplikator für relevante Informationen. Sie sind ehrenamtlich tätig.

Sicherheitsverantwortlicher

Grundsätzlich ist die Unternehmensleitung für die Sicherheit in einer Firma verantwortlich. In gewissem Umfang können die Vorgesetzten die Verantwortung aber an speziell dafür geschulte Mitarbeiter delegieren. Dabei handelt es sich nicht automatisch um die Sicherheitsingenieure. Diese haben normalerweise keine Weisungsbefugnis und sind deshalb auch nicht in einer verantwortlichen Position.

Ausbildung

In den meisten Fällen findet die Ausbildung zur Sicherheitsfachkraft in Deutschland bei den Berufsgenossenschaften statt. Sie ist berufsbegleitend und wird durch die Beiträge der Versicherten finanziert. Deshalb kommt es lediglich zu einem zeitweiligen Arbeitsausfall, aber keinen weiteren Kosten für Arbeitgeber oder Arbeitnehmer.

Neben mehreren Präsenzphasen (normalerweise sechsmal je eine Woche) müssen sich die zukünftigen Sicherheitsingenieure auch selbstständig auf die abschließenden Prüfungen vorbereiten.

Nach dem Abschluss darf man sich Sicherheitsmeister nennen, wenn man zuvor bereits eine Meisterprüfung bestanden hat, Sicherheitstechniker, wenn man einen technischen Abschluss hat oder Sicherheitsingenieur, wenn man ein Ingenieurstudium bestanden hat.

Voraussetzungen

Üblicherweise sollte man einen Berufsabschluss als Meister, Techniker oder Ingenieur vorweisen können, damit die Weiterbildung zum Sicherheitsexperten für das jeweilige Unternehmen sinnvoll ist. Die Berufsgenossenschaft kann aber eine Ausnahmegenehmigung erteilen, wenn eine gleichwertige Ausbildung und eine entsprechende Berufsausbildung vorhanden sind.

Eine erfolgreich bestandene Weiterbildung berechtigt aber noch nicht automatisch dazu, als Sicherheitsingenieur tätig zu werden. Die zuständige Behörde, also zum Beispiel das Gewerbeaufsichtsamt entscheidet nach Paragraph 7 Absatz 2, ob die Voraussetzungen dafür gegeben sind oder nicht.

Aufgaben

Die Aufgaben eines Sicherheitsingenieurs sind im Arbeitssicherheitsgesetz, genauer gesagt in dessen Paragraph sechs definiert. Sie sollen den Arbeitgeber dabei unterstützen, optimale Arbeitsbedingungen zu schaffen, um die Gesundheit der Arbeitskräfte zu gewährleisten.

Dabei können sie zum Teil auf bestehende Richtlinien und Vorgaben zurückgreifen, zum Teil müssen sie selbst ermitteln, welche Maßnahmen und Hilfsmittel am besten für den Betrieb geeignet sind.

Position im Unternehmen

Wenn eine Fachkraft für Arbeitssicherheit in einem Unternehmen tätig werden soll, muss sie vom Arbeitgeber gemäß Paragraph 5 des Arbeitssicherheitsgesetzes schriftlich bestellt werden. Dabei muss der Betriebs- oder Personalrat mit eingebunden sein.

Danach untersteht der Sicherheitsingenieur direkt der Unternehmensleitung. Der Sicherheitsingenieur ist also Teil des Stabes, arbeitet in seiner Funktion nicht direkt an der Umsetzung von Projekten mit und kommuniziert direkt mit der Geschäftsleitung.

Eine Weisungsbefugnis besteht dabei aber nicht. Der Sicherheitsingenieur darf nur beratend und unterstützend tätig werden. Umgekehrt muss er aber auch keine Weisungen befolgen, die seinen Aufgabenbereich betreffen.

Intern oder extern

Beim Sicherheitsingenieur kann es sich je nach Unternehmensgröße und Gefährdungssituation um einen internen oder externen Mitarbeiter handeln. Wie beim Betriebsarzt macht eine eigene Stelle erst dann richtig Sinn, wenn der Sicherheitsingenieur noch weitere Aufgaben für das Unternehmen erfüllen kann oder die Beschäftigten besondere Betreuung brauchen.

Betreuungsmodelle

Die Mindestanforderung für Kleinbetriebe ist es eine Informationsschulung zur Sicherheit durchzuführen und danach externe Sicherheitsingenieure heranziehen, wenn es einen Bedarf dafür gibt. Generell kann ein Unternehmen frei wählen, ob der Sicherheitsingenieur fest angestellt, freiberuflich tätig oder durch einen überbetrieblichen Dienst gestellt werden soll.

Gehalt

Was ein Sicherheitsingenieur verdient, hängt vom Standort, der Branche und der Unternehmensgröße ab. Die Spanne reicht von etwa 3.000 Euro im Monat bis zu 6.000 Euro.

Bildquelle: © Sergey Nivens – Fotolia.com

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