Sie liest lieber Zeitung ohne Anwalt 70-jährige klagt gegen Rundfunk-Gebühren
GEZNews am

Die Rundfunkgebühren sind immer wieder im Fokus. Diesmal im Zusammenhang mit einer Klage, die von einer 70-jährigen geführt wird. Die Dame liest lieber Zeitung und begründet die Klage gegen die Rundfunkgebühren mit der Tatsache, keinen Rundfunkempfänger zu nutzen.

Übersicht

  • Die säumigen Beiträge häufen sich
  • Der Hintergrund der Klage
  • Wie die Klage begründet wird
  • Ist die Klage der Dame ein Einzelfall?
  • Der Unmut gegen die Rundfunkgebühren wächst merklich
  • Die Chancen der Klägerin

Die säumigen Beiträge häufen sich

Anna Vollmers, eine 70-jährige Dame, ist der Rundfunkanstalt eine stattliche Summe schuldig. Ihre säumigen Beiträge haben sich seit Jahren angehäuft und belaufen sich inzwischen auf 832, 46 Euro.

Das ist die Summe, um die es in der Klage geht, die Anna Vollmers ohne Anwalt gegen die Rundfunkgebühren durchsetzen möchte.

Der Hintergrund der Klage

Die rüstige Dame verzichtet seit 1981 schon auf Fernsehen. Sie sieht die mittlerweile festgesetzten Rundfunkgebühren von vierteljährlich 53,94 Euro als zu teuer an.

Sie zahlt die Rundfunkgebühren nicht nur, sie klagt auch dagegen. Ihrer Meinung nach sind die Informationen aus der Zeitung nicht nur umfassender, sondern auch kritischer. Zeitung lesen ist nach Aussage von Anna Vollmers die bessere, günstigere und zeitsparender Methode, sich zu informieren.

Deshalb verzichtet sie auf fernsehen und zahlt auch keinerlei Rundfunkgebühren.

Wie die Klage begründet wird

Keine Lust die Rundfunkgebühren zu zahlen haben mittlerweile viele Haushalte, doch ist dieser Unmut noch keine Begründung, die Rundfunkgebühren einzubehalten.

Anna Vollmers beruft sich bei der Klagebegründung auf die Tatsache, dass sie keine Rundfunkgeräte nutze. Die Kosten von 53,94 im Vierteljahr sind in ihren Augen zu teuer, für jemanden, der das Angebot, das mit den Kosten verbunden ist, gar nicht nutzt.

Sie fühlt sich außerdem in ihrer Informationsfreiheit gehindert und sieht die Rundfunkgebühren als gesetzeswidrig an.

Sie hat deshalb beim Verfassungsgericht Klage gegen die TV-Gebühren
eingereicht.

Ist die Klage der Dame ein Einzelfall?

Die Kritik an dem Pflichtbeitrag der Rundfunkanstalten wächst zusehends. Anna Vollmer ist schon lange kein Einzelfall mehr.
Die Einnahmen aus den Rundfunkgebühren beliefen sich 2015 auf ganze acht Milliarden Euro. Geld, das unter anderem dafür verwendet werden sollte, Vielfalt und Qualität zu gewährleisten. Der Verbraucher sieht grade hier aber eklatante Defizite.

Der Unmut gegen die Rundfunkgebühren wächst merklich

Anna Vollmers klagt gegen die Rundfunkgebühren und ist mit ihrer Klage eine von vielen, die gegen den Pflichtbeitrag Front machen. Die Verbraucher ziehen inzwischen allerlei Register, sich gegen die Kostennote durchzusetzen.

Sie machen den Mitarbeitern der Rundfunkgebührenstelle nicht nur die Arbeit, sondern auch das Leben schwer, in dem sie Möglichkeiten ausschöpfen, die Beiträge einzubehalten.

Auch der Klageweg wird von vielen Konsumenten immer mehr in Anspruch genommen, weil in ihren Augen der Rundfunkbeitrag verfassungswidrig ist.

Die Chancen der Klägerin

Anna Vollmers erwartet mit der Klage Beitrag zu erwirken, mit dem alle Informationsmöglichkeiten ausgeschöpft werden. Eine Erwartung, die sie mit vielen Verbrauchern teilt, die aber laut der Einschätzung des Gerichts, keine guten Chancen auf Erfolg haben wird.

Bildquelle: © Dan Race – Fotolia.com

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