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Wer in Deutschland einmal als Flüchtling anerkannt wurde, kann in der Regel für immer bleiben. Denn nach spätestens drei Jahren muss das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge klären, ob noch ein Fluchtgrund für den Flüchtling besteht – passiert dies nicht, erhält der Flüchtling nach Ablauf der Dreijahresfrist ein Anrecht auf unbefristeten Aufenthalt.

Darum gibt es eine solche Regelung

Ursprünglich hatte man sich erhofft, dass man so viele Flüchtlinge aufnehmen könnte, wie nur möglich. Egal wie viele es auch sein würden. Man dachte sich, dass die Flüchtlinge – sobald die Konflikte in den Heimatländern der Flüchtlinge beendet sind – wieder zurück in ihr Land kehren würden, da der Fluchtgrund nicht mehr gegeben wäre. Hierdurch sollten wieder neue Kapazitäten für weitere Flüchtlinge geschaffen werden.

Doch leider ging das Vorhaben nach hinten los: In der Regel sieht es durch die Komplexität der Vorgänge im Hintergrund so aus, dass fast jeder Flüchtling, der einmal in Deutschland anerkannt wurde, auch hier bleibt – für immer.

Denn durch die bestehende Regelung muss das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nach spätestens drei Jahren für jeden einzelnen Flüchtling geprüft haben, ob tatsächlich noch ein Fluchtgrund besteht. Eine Anerkennung muss dann gegebenenfalls wieder zurückgenommen werden. Geschieht dies nicht, erhält der Flüchtling automatisch einen Rechtsanspruch auf einen unbefristeten Aufenthalt in Deutschland.

Bildquelle: © Jonathan Stutz – Fotolia.com

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