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Das Misstrauen, das der Leistungsbezug von Hartz-IV den deutschen Jugendlichen entgegenbringt, steht in keinem Verhältnis gegenüber den ausländischen Jugendlichen. Die Sanktionen, die junge Menschen unter 25 Jahren in Deutschland bei Hartz IV hinnehmen müssen, muten laut Kritiker schon verfassungswidrig an.

Übersicht

  • Die allgemeine Sachlage
  • Die Sanktionen, die Jugendlichen drohen
  • Welche Strafen zu erwarten sind
  • Was sind grobe Verstöße im Einzelnen
  • Ein Blick hinter die Kulissen
  • Die Zukunft

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Die allgemeine Sachlage

Es ist eine allgemeine Sachlage, dass jungen Menschen in Deutschland die Unterstützung in Form von Hartz IV leichter entzogen werden kann als älteren Erwachsenen.

Der Kölner Sozialforscher und Armutsexperte Christoph Butterwegge führt an, dass diese Sachlage bei uns anders sei als in anderen Ländern. Er sieht die Regelung als skandalös und verfassungswidrig an.

Die Sanktionen, die Jugendlichen drohen

Im Leistungsbezug von Hartz IV werden Versäumnisse oder Verstöße mit Sanktionen geahndet. Doch anders als im Ausland bei Jugendlichen werden deutsche Jugendliche in dem System massiv benachteiligt.

Wo der Erwachsenen noch mit einer Staffelung der Sanktionen rechnen kann, wenn er gegen die Auflagen bei Hartz IV verstößt, trifft es den jungen Menschen in der gleichen Situation eiskalt.

Das sind Konsequenzen, die Jugendliche im Ausland nicht erfahren.

Welche Strafen zu erwarten sind

Schon der erste gravierende Verstoß eines jungen Menschen unter 25 Jahren gegen die Auflagen von Hartz IV wird sanktioniert. Der Betroffene erhält drei Monate keine staatliche Hilfe mehr. Die darauf folgende Pflichtverletzung kostet den Jugendlichen dann die Zahlung der Miete und der Heizungskosten.

Was sind grobe Verstöße im Einzelnen

Wer im Leistungsbezug von Hartz IV steht, hat Auflagen, die er erfüllen muss. Wer sich nicht an die Regeln hält, hat mit Sanktionen zu rechnen.

Als gravierender Verstoß gilt beispielsweise, wenn ein Hartz-IV-Empfänger zu einem geladenen Gespräch im Jobcenter unentschuldigt nicht erscheint. Weiterhin gilt es als Pflichtverletzung an einer Schulung nicht teilzunehmen oder einen Job nicht anzunehmen.

Ein Blick hinter die Kulissen

Nun mag man im ersten Moment denken, die Strafen seien gerechtfertigt, hätte doch der Betroffene seine Verpflichtung nachkommen können. Deshalb sein ein Blick hinter die Kulissen gestattet.

Die Diskrepanz, einen Erwachsenen mit weniger Strafen zu belegen, als einen Jugendlichen, der noch lernen muss, mutet unangemessen an. Zumal es nur die deutschen Jugendlichen bei der Sozialhilfe trifft, nicht die im Ausland.

Ein verschlafener Termin ist schon ein Verstoß. Ein Bewerbungstraining, das nicht besucht wird, weil es schon einmal stattgefunden hat, eine Pflichtverletzung.

Das führt letztlich zur Vorenthaltung des Existenzminimums, das durch die Kürzung wegfällt. Das ist eine Verfassungswidrigkeit unseres Sozialstaates in den Augen von Butterwegge.

In Zukunft

Auch wenn das Sozialgericht Gothar entschieden hat, der Sozialstaat dürfe keinem das Existenzminimum vorenthalten, will die Bundesregierung an der geltenden Regelung festhalten, dass Ausnahmeregelungen für Menschen unter 25 Jahren im Bezug von Hartz IV bestehen bleiben.

Bildquelle: © Lydia Geissler – Fotolia.com

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