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Das Sorgerecht ist ein heikles Thema, das zu vielen Streitfällen führt. In diesem Artikel möchten wir Sie über Rechte und Pflichten zum Sorgerecht informieren. Speziell gehen wir hierbei auf die verschiedenen Antragsmöglichkeiten ein, die beim Sorgerecht bestehen. heimarbeit.de wünscht Ihnen viel Spaß beim Lesen!

In diesem Artikel:

  • Allgemeines zum Sorgerecht
  • Wann kann man das Sorgerecht beantragen?
  • Sorgerecht-Entscheidungen gut überdenken
  • Wie kann ein Vater das Sorgerecht beantragen?

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Allgemeines zum Sorgerecht

Das Sorgerecht muss längst nicht in allen Fällen formal beantragt werden. Allerdings gibt es leider auch sehr häufig Fälle, in denen es nicht anders geht. Wo ist ein einem solchen Fall ein Antrag zu stellen und welche Dinge sollte man unbedingt beachten, wenn man verheiratet ist und einen Antrag auf alleiniges Sorgerecht stellen möchte?

Was genau ist das Sorgerecht?

Als Sorgerecht bezeichnet man das Recht und die Pflicht als Elternteil für ein Kind zu sorgen, das noch minderjährig ist. Dabei geht es insbesondere um drei wichtige Bereiche:

1. Das persönliche Wohlergehen

Dieser Bereich umfasst beispielsweise die Pflege eines Kindes sowie die Aufsicht, die Erziehung und Bildung, Wohnung, Kleidung und Gesundheitsvorsorge.

2. Die Vermögenssorge

Dieser Bereich beschreibt die elterliche Fürsorge für die finanziellen Bereiche des Kindes. Die Eltern sollen das Vermögen des Kindes verwalten.

3. Die gesetzliche Vertretung

Solange ein Kind noch keine eigenen Verträge in seinem Namen abschließen oder Anträge stellen kann, müssen die Eltern als gesetzliche Vertretung für das Kind auftreten.

Gemeinsames Sorgerecht

Optimaler Weise sollten die Eltern ein gemeinsames Sorgerecht ausüben. Das ist wichtig für ein Kind, da sowohl Vater als auch Mutter überlebensnotwendige Lehrfunktionen haben, die nur schwer ersetzt werden können. Das Kind sollte mit beiden Elternteilen aufwachsen, um von beiden wichtige Dinge lernen zu können.

Alleiniges Sorgerecht

Wenn nur ein Elternteil alleine das Sorgerecht ausübt, spricht man von einem sogenannten alleinigen Sorgerecht. Außerdem kann es passieren, dass ein Elternteil auch nur einen Bereich des Sorgerechts übernommen. So zum Beispiel ein Vater, der nach der Trennung mit der Mutter den Bereich „Vermögenssorge“ übernimmt.

Wichtig: Das Sorgerecht ist nicht gleich dem Umgangsrecht. Das Umgangsrecht besteht nämlich für beide Elternteile unabhängig vom Sorgerecht.

Wann kann man das Sorgerecht beantragen?

Wie schon erwähnt muss ein Sorgerecht in vielen Fällen erst gar nicht beantragt werden. Ob es allerdings in Ihrem Fall beantragt werden muss, hängt von Ihrer familiären Situation ab. Hier gibt es folgende Fälle zu unterscheiden:

Verheiratete Eltern

Bei verheirateten Eltern besteht automatisch ein gemeinsames Sorgerecht. Hier muss also nicht extra das Sorgerecht von einem der Elternteile beantragt werden.

Geschiedene Eltern

Auch bei einer Scheidung bleibt das gemeinsame Sorgerecht normalerweise bestehen. Sollte ein Elternteil oder auch beide dieses gemeinsame Sorgerecht nicht mehr wollen, so müssen sie ein alleiniges Sorgerecht beantragen. Der Antrag auf ein alleiniges Sorgerecht wird mit einem entsprechenden Formular beim zuständigen Familiengericht gestellt.

Sollten sich beide Eltern einig sein, können ein Antrag normalerweise auch recht zügig genehmigt werden. Anders ist es natürlich, wenn sich die Eltern nicht einig sind. Die Entscheidung, ob und welchem Elternteil ein alleiniges Sorgerecht zugesprochen wird, orientiert sich nämlich am Wohl des Kindes.

Nicht verheiratete Eltern

Wenn die Eltern nicht verheiratet sind, hat zunächst die Mutter das Sorgerecht für das Kind. Auch in diesem Fall muss das Sorgerecht also erst gar nicht beantragt werden. Wenn die Mutter den Vater in ein gemeinsames Sorgerecht miteinbeziehen möchte, kann sie das gemeinsame Sorgerecht beim Familiengericht beantragen.

Sollte der Vater allerdings Gründe vortragen, die einer Übertragung des gemeinsamen Sorgerechts entgegenstehen oder gar das Wohl des Kindes gefährden sollten, kann ein Antrag der Mutter auf gemeinsames Sorgerecht sogar verwehrt werden.

Anders ist es, wenn nur der Vater das gemeinsame Sorgerecht möchte, die Mutter allerdings nicht. Hier muss der Vater das gemeinsame Sorgerecht beim Familiengericht beantragen. Hierbei kann es sich entweder um einen Antrag auf alleiniges oder gemeinsames Sorgerecht handeln. Auch hier wird dann im Sinne des Kindes entschieden.

Wichtig: Seit Mai 2013 können auch ledige Väter ohne die Einverständnis der Mutter einen Antrag auf Sorgerecht stellen.

Kurz und knackig: Wenn beide Elternteile sich über das gemeinsame Sorgerecht einig sind, dann ist das in der Regel auch ohne Probleme möglich.

Hier wird nicht einmal ein Antrag auf Sorgerecht erforderlich sein – es reicht meist schon eine schriftliche Erklärung beim Jugendamt oder beim Notar. Die Mutter erklärt hierin, dass sie das Sorgerecht mit dem Vater teilen möchte und der Vater erklärt, dass er das Sorgerecht annimmt.

Getrennte Eltern

Wenn sich die Eltern trennen, allerdings ohne zuvor verheiratet gewesen zu sein, ist der Fall dennoch so zu betrachten, wie nach einer Scheidung. Das gemeinsame Sorgerecht bleibt also weiterhin bestehen. Soll das gemeinsame Sorgerecht auf ein alleiniges Sorgerecht oder Teile davon geändert werden, so muss diese Änderung beim Familiengericht beantragt werden.

Sorgerecht-Entscheidungen gut überdenken

Eine Entscheidung zum Thema Sorgerecht sollte stets gut durchdacht sein. Kinder sollten allgemein möglichst Kontakt zu beiden Eltern haben. Selbst nach einer Trennung ist der Kontakt zu beiden Elternteilen ein wichtiger Faktor für eine gute Entwicklung des Kindes. Diese Auffassung vertreten natürlich auch die Familiengerichte.

Sie versuchen daher in Sorgerechtsverfahren eine gütliche Einigung zu erreichen. Zum Beispiel durch eine Beratung der Eltern bei Jugendamt oder durch Mediation. selbst für getrennt lebende Eltern hat das gemeinsame Sorgerecht mehr Vorteile als Nachteile, zumindest in den meisten Fällen.

Wie kann ein Vater das Sorgerecht beantragen?

Als erstes muss die Vaterschaft anerkannt sein. Wenn dies erledigt ist, hat ein lediger Vater gleich mehrere Möglichkeiten, das Sorgerecht zu bekommen:

  • 1. Er heiratet die Mutter des Kindes
  • 2. Beide Elternteile erklären das gemeine Sorgerecht für das Kind mithilfe einer Sorgeerklärung

Was ist eine Sorgeerklärung

Die Sorgenerklärung hatten wir bereits angeschnitten – sie ist eine schriftliche Erklärung von Mutter und Vater in urkundlicher Form. Die Mutter schreibt hierin, dass sie das Sorgerecht mit dem Vater teilen möchte, und der Vater schreibt, dass er das Sorgerecht annimmt.

Für eine gültige Sorgeerklärung müssen allerdings folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • beide Eltern müssen volljährig sein
  • die Eltern dürfen nicht miteinander verheiratet sein
  • Mutter musste bislang das alleinige Sorgerecht haben
  • der Vater hat seine Vaterschaft einerkannt
  • beide Elternteile erscheinen persönlich zur Beurkundung

Wichtig ist übrigens auch, dass der Vater weder mit der Mutter zusammenlebt, noch eine Beziehung mit dieser haben muss, damit ein gemeinsames Sorgerecht beantragt werden kann. Auch die Staatsangehörigkeit der Eltern ist unerheblich.

Kann ein Vater dass Sorgerecht auch gegen den Willen der Mutter beantragen?

Sollte der Antrag des Vaters auf Sorgerecht gegen den Willen der Mutter erfolgen, wird es etwas komplizierter. Der Vater kann hierzu einen formlose Brief an das zuständige Familienamt schicken.

Wenn die Eltern nicht zusammen leben und das Kind zum Vater zieht, kann dieser aber auch das alleinige Sorgerecht beantragen. Natürlich wird das Familienamt dem Antrag nur dann zustimmen, wenn das Wohl des Kindes nicht gefährdet wird.

Checkliste:

  • das Familiengericht ist zuständig
  • die Vaterschaft muss anerkannt sein
  • beide Elternteile müssen volljährig sein
  • beide Eltern müssen ein gemeinsames Sorgerecht beantragen
  • es sind keine Fristen zu beachten, wann ein Sorgerecht beantragt werden kann
  • das Sorgerecht muss dem Wohl des Kindes entsprechen

Bildquelle: © Markus Bormann – Fotolia.com

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