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Sanktionsandrohung bei Nichtteilnahme an sinnlosen Maßnahmen: Hartz-IV-Empfänger können sich nun auf ein wegweisendes Urteil des Sozialgerichts in Leipzig berufen!

 

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Nicht immer sind Maßnahmen sinnvoll

Für gewöhnlich müssen Hartz-IV-Empfänger an Aktivierungsmaßnahmen zur Arbeitsvermittlung teilnehmen, sofern sie nicht mit Sanktionen rechnen möchten und keinen triftigen Grund für eine Nichtteilnahme vorweisen können. Dass diese Maßnahmen nicht immer sinnvoll und erfolgversprechend für den zu vermittelnden Arbeitslosen sind, zeigt nun einmal mehr ein Urteil des Sozialgerichts in Leipzig.

„Reine Schikane“: Buchhalterin klagt an!

Monika M. aus Schkeuditz wurde 2005 betriebsbedingt gekündigt. Von ihrer Agentur für Arbeit in Oschatz wurde die 61-Jährige zu einer Kompaktmaßnahme gezwungen, die ihr Einblicke in verschiedene Berufe bieten sollte – unter anderem in Holztechnik, Pflegehilfe, Metall, Farbe, Lager oder Garten- und Landschaftsbau.

Nachvollziehbar, dass derlei Eingliederungsmaßnahmen für die studierte Diplom-Wirtschaftsingenieurin, die zuletzt als Buchhalterin tätig war, nicht förderlich sind. Die Arbeitslose nahm an den verordneten Kursen nicht teil. „Reine Schikane“, urteilte die Hartz-IV-Bezieherin. Zumal die Agentur für Arbeit mit Sanktionen drohte. Die ehemalige Buchhalterin wehrte sich gerichtlich und konnte einen Erfolg erzielen.

Gericht erklärt Maßnahmen als „rechtswidrig“

Das Gericht in Leipzig gab der Hartz-IV-Bezieherin Recht und urteilte, dass die Bildungsmaßnahmen nicht zumutbar waren. „Es ist gerichtsbekannt, dass für Buchhalter – sogar für angelernte – eine gute Arbeitsmarktlage besteht“, heißt es im Gerichtsurteil. Eingliederungsmaßnahmen für die Bereiche Pflegehilfe, Holztechnik oder Gartenbau wären demnach völlig sinnlos, würden die Eingliederung nicht voranbringen und seien sogar als „rechtswidrig“ anzusehen.

Urteil wird begrüßt

Die Agentur für Arbeit in Oschatz äußerte sich nicht zum Urteil. Dafür aber die Kirchliche Erwerbloseninitiative in Leipzig. „Wir können bestätigen, dass die Zumutbarkeitsregeln oft sehr restriktiv gehandhabt werden – vor allem vom Leipziger Jobcenter“, so die Leiterin der Initiative, Dorothea Klein. „Gerade ältere Menschen, die ihr Leben lang gearbeitet haben, empfinden es als entwürdigend, wenn sie im Aktivierungskurs lernen sollen, dass man pünktlich zum Dienst erscheint, wie man seine Körperpflege betreibt oder richtig kocht.“

Ein wegweisendes Urteil für Hartz-IV-Empfänger

„Hätte ich mich nicht gewehrt und vor Gericht geklagt, wäre mir das Arbeitslosengeld I gesperrt worden“, sagte die Klägerin zu ihrem Vorgehen. Mit ihrer Klage wollte sie auch anderen Betroffenen Mut machen, sich gegen Sinnloskurse der Agentur für Arbeit zu wehren.

Und das hat sich in der Tat geschafft. „Jetzt gibt es ein rechtskräftiges Urteil, auf das sie sich berufen können.“ Hartz-IV-Empfänger können sich mit dieser gerichtlichen Entscheidung vor allem schon vor einer Sanktion oder Leistungssperre gegen die Maßnahmen der Agentur für Arbeit wehren und müssen die Kürzung nicht erst abwarten.

Die Androhung von Sanktionen, obwohl die Vermittlungsmaßnahme ohne Nutzen für den Hartz-IV-Bezieher ist, dürfte für die Agenturen für Arbeit künftig deutlich schwieriger werden. Das bedeutet auch, dass sich die Mitarbeiter bei der Suche nach passenden Maßnahmen stärker auf die individuellen Profile der Arbeitssuchenden konzentrieren müssen.

Leider ist dieses Vorgehen immer wieder Thema unter Betroffenen und in den Medien. Häufig müssen Hartz-IV-Empfänger nicht nur sinnlose Kurse über sich ergehen lassen, sondern teilweise sogar ähnliche oder identische Maßnahmen mehrmals besuchen.

Bildquelle: © Brian Jackson – Fotolia.com

 
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