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Alleinerziehende haben es oft schwer, Einkommenserwerb und Kindererziehung in ein ausgewogenes Verhältnis zu bringen. Viele haben dabei das Gefühl, beidem nicht gerecht zu werden. Dabei gibt es Hilfe zum Lebensunterhalt, die sich extra an Alleinerziehende wendet, sowie steuerliche Entlastungen. Man muss sie nur kennen. Hier erfahren Sie mehr dazu!

Überblick

  • Der Balanceakt von Alleinerziehenden
  • Warum Sozialhilfe nicht automatisch Arbeitslosengeld II bedeutet
  • Mehrbedarfszuschlag für Alleinerziehende
  • Beispiele für typischen Mehrbedarf Alleinerziehender
  • Steuerliche Kinderfreibeträge bei Alleinerziehenden
  • Steuer-Bonbon für Alleinerziehende: der Entlastungsbetrag
  • Steuerlich anerkannte Kinderbetreuungskosten von Alleinerziehenden
  • Welche Merkmale Alleinerziehende für das Beanspruchen von Sozialleistungen und Steuervergünstigungen aufweisen müssen
  • räumliche Bedingung
  • materielle Bedingung
  • immaterielle Bedingung
  • Sozialhilfe und steuerliche Entlastungen für Alleinerziehende: auch zum Wohle des Kindes
  • Fazit

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Der Balanceakt von Alleinerziehenden

Alleinerziehend zu sein erfordert organisatorische Fähigkeiten, die locker an die eines Firmenmanagers heranreichen. Nur werden Alleinerziehende meistens deutlich schlechter bezahlt als Manager. Für viele bedeutet es jeden Tag aufs Neue einen Balanceakt, Kindererziehung und Berufstätigkeit unter einen Hut zu bekommen, um abends völlig erschöpft ins Bett zu sinken. Dabei begleitet alleinerziehende Mütter und Väter regelmäßig das Gefühl, ihren Aufgaben nur teilweise gerecht worden zu sein.

Wie gern hätten sie mehr Zeit mit ihren Kindern verbracht! Außerdem reicht das Einkommen aus der Teilzeittätigkeit nur fürs Nötigste. Oder der Vollzeitjob zu den familiären Pflichten laugt sie immer mehr aus. Noch immer hat es sich nicht überall herumgesprochen: Das muss nicht sein! Allein erziehende können sich ihr Leben erleichtern, wenn sie Bescheid wissen über spezielle steuerliche Entlastungen und ihnen zustehende Sozialhilfeleistungen.

Warum Sozialhilfe nicht automatisch Arbeitslosengeld II bedeutet

Sozialhilfe verbinden viele Menschen automatisch mit dem Bezug von Arbeitslosengeld II, auch unter dem Begriff Hartz IV geläufig, und sie meinen, dass diese Sozialleistung nur Erwerbslosen zustehe. Dieses Missverständnis führt dazu, dass ein großer Teil der Alleinerziehenden gar nicht erst daran denkt, Sozialhilfe zu beantragen. Denn Sozialhilfe steht auch Personen mit niedrigem Einkommen zu und kann ergänzend bezogen werden.

Berufstätige Alleinerziehende mit Kindern unter 15 Jahren können also unterstützend Sozialhilfe erhalten. Voraussetzung dafür ist, dass die Erwerbstätigkeit des Alleinerziehenden unter 3 Stunden am Tag liegt. Außerdem dürfen sie nicht voll erwerbsgemindert sein und müssen noch unter 65 Jahre alt sein.

Mehrbedarfszuschlag für Alleinerziehende

Alleinerziehenden Sozialhilfeempfängern steht neben der Sozialhilfe-Regelleistung für ihre Kinder ein Mehrbedarfszuschlag zu. Seine Höhe hängt von der Anzahl und dem Alter der Kinder ab.

Für ein Kind unter 7 Jahren sowie bei zwei oder drei Kindern unter 16 Jahren bekommen Alleinerziehende zusätzlich zum Regelbetrag ihrer Sozialhilfe 36 % als Mehrbedarfszuschlag. In den übrigen Fällen erhalten alleinerziehende Elternteile pro Kind einen Mehrbedarfszuschlag in Höhe von 12 %. Insgesamt ist die Summe der Mehrbedarfszuschläge jedoch begrenzt: Sie darf 60 % der Sozialhilfe-Regelleistung nicht übersteigen. In besonderen Fällen kann ein niedrigerer oder höherer Mehrbedarfszuschlag erfolgen.

Beispiele für typischen Mehrbedarf Alleinerziehender

Mehrbedarf bei Alleinerziehenden ergibt sich naturgemäß vor allem im Bereich „Bildung und Teilhabe“. Immer wieder ist von Kindern zu hören, die an Schulausflügen und Klassenfahrten oder am Mittagessenangebot in Kita oder Schule nicht teilnehmen. Dabei handelt es sich um einen Mehrbedarf, für den es ergänzende Zuschüsse vom Sozialamt gibt.

Schließlich werden in der Schule wichtige Weichen fürs spätere Leben gestellt. Je besser die Ausbildung eines Kindes ausfällt, desto größer werden seine beruflichen Chancen. Entsprechend geringer ist das Risiko, später als Erwerbsloser der Gemeinschaft auf der Tasche zu liegen. Aus diesem Grund erkennt das Sozialamt einen Mehrbedarf für Bildung und Teilhabe als Beitrag zur Chancengleichheit an.

Ebenfalls vom Sozialamt anerkannter Mehrbedarf, wenn auch mit Einschränkungen, besteht in diesen Fällen:

  • Mehrbedarf gibt es für Nachhilfeunterricht, gesetzlich „Lernförderung“ genannt, sofern sich dadurch voraussichtlich das Lernziel erreichen lässt. Die Schule muss den Bedarf bestätigen und dass es keine entsprechenden schulischen Angebote gibt.
  • Schulbedarf wird bezuschusst, wobei es eine Rate zu Beginn des 1. Schulhalbjahres gibt und die andere zu Beginn des 2. Schulhalbjahres.
  • Verkehrsmittelbeförderung von Schülern: Insbesondere beim Besuch weiterführender Schulen mit längeren Schulweg können die hieraus entstehenden Fahrtkosten bei Sozialhilfeempfängern als Mehrbedarf berücksichtigt werden. Dabei ist ein pauschaler, erschwinglicher Eigenanteil vorgesehen.
  • Ein – wenn auch relativ geringer – monatlicher Zuschuss ist auch für Kultur-, Sport- und Spielangebote vorgesehen, zum Beispiel Musikunterricht. Es ist möglich, die monatlichen Beträge anzusparen, beispielsweise für den Kauf von Sportbekleidung.

Steuerliche Kinderfreibeträge bei Alleinerziehenden

In ihrer Steuererklärung können Alleinerziehende steuerliche Freibeträge für Kinder geltend machen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Eltern nicht gleichzeitig steuerliche Kinderfreibeträge und Kindergeld erhalten können. Das Finanzamt stellt bei der jährlichen Einkommensteuerveranlagung fest, welche Variante für den Alleinerziehenden günstiger ist.

Steuer-Bonbon für Alleinerziehende: der Entlastungsbetrag

Weil Alleinerziehende höhere finanzielle Belastungen schultern müssen, erhalten sie einen steuerlichen Entlastungsbetrag, auch bekannt als Alleinerziehendenentlastungsbetrag. Dieser beträgt für Alleinerziehende mit einem Kind 1908 Euro im Jahr. Für jedes weitere Kind erhöht sich der Entlastungsbetrag und 240 Euro.

Steuerlich anerkannte Kinderbetreuungskosten von Alleinerziehenden

Für ihre Kinder unter 14 Jahren können Alleinerziehende zwei Drittel der Kinderbetreuungskosten geltend machen, wobei pro Kind und Jahr maximal 4000 Euro berücksichtigt werden können. Dabei darf es sich auch um Kinderbetreuungskosten handeln, wie sie von einer Kindertagesstätte oder einer Tagesmutter berechnet werden. Bei einer Tagesmutter kann die Betreuung bei ihr zu Hause oder im Haushalt des Alleinerziehenden erfolgen.

Welche Merkmale Alleinerziehende für das Beanspruchen von Sozialleistungen und Steuervergünstigungen aufweisen müssen
Als alleinerziehend im Sinne der Behörden gelten Personen, die folgende 3 Bedingungen erfüllen:

räumliche Bedingung

Die Person lebt mit dem Kind zusammen in einem Haushalt.

materielle Bedingung

Die Person versorgt das Kind allein.

immaterielle Bedingung

Die Person übernimmt alleinverantwortlich die Erziehung und Pflege des Kindes.

Sozialhilfe und steuerliche Entlastungen für Alleinerziehende: auch zum Wohle des Kindes

Die staatlichen finanziellen Unterstützungen für Alleinstehende in Form von Sozialhilfe und steuerlichen Entlastungen erleichtern nicht nur dem Elternteil den Alltag. Sie helfen auch seinem Kind. Ohne finanzielle Unterstützung könnte es zum Beispiel nicht an allen schulischen Ereignissen teilnehmen. Dadurch verpasst es nicht nur Lerninhalte, sondern gerät leicht in eine Außenseiterrolle.

Durch so verursachten psychischen Stress kommt es wie in einer Kettenreaktion zu weiteren Benachteiligungen. Staatliche finanzielle Hilfen verschaffen Alleinerziehenden mit ihren Kindern auch im übertragenen Sinne Luft im Bewältigen ihres Alltags.

Fazit

Alleinerziehende müssen sich täglich aufs Neue besonderen Herausforderungen stellen. Zumindest in finanzieller Hinsicht stehen vielen Alleinerziehenden unterstützende staatliche Leistungen zur Verfügung: von ergänzender Sozialhilfe über Mehrbedarfszuschläge bis zu Steuererleichterungen. Immer noch verzichten zu viele Alleinerziehende darauf – aus Unwissen oder aufgrund von Missverständnissen. Es wird Zeit, dass sich das ändert, auch im Interesse der Kinder.

Bildquelle: © Sir_Oliver – Fotolia.com

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