STUDENTENJOB SOZIALVERSICHERUNG

Oft wird angenommen, dass Studenten grundsätzlich keine Steuern zahlen müssen. Das hätte zur Konsequenz, dass sie auch nicht in die Sozialversicherung einzahlen müssten. Allerdings stimmt diese Aussage nicht auf ganzer Linie. Wenn Sie studieren, müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen auch in die Sozialversicherung einzahlen.

Steuerfreie Studentenjobs

Viele Studenten nehmen sogenannte geringfügige Beschäftigungen an. Das bedeutet, dass sie nicht mehr als 400 Euro im Monat verdienen. Tatsächlich sind die Einnahmen aus so einem Studentenjob für Sie steuerfrei, lediglich Ihr Arbeitgeber muss eine Pauschale an die Sozialversicherung für Ihre Arbeit zahlen. Wenn Sie Ihren Studentenjob nicht länger als 50 Tage ausüben, fallen sogar die Sozialversicherungsleistungen des Arbeitgebers weg. Das Gleiche gilt, wenn Sie ein Praktikum in einem Unternehmen absolvieren. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass dieses Praktikum für Ihr Studium notwendig ist.

Steuerpflichtige Studentenjobs

Wenn Sie mehr als 400 Euro verdienen, ist die Tätigkeit nicht mehr frei von Sozialversicherungsleistungen. Sie müssen beispielsweise in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen, allerdings zu einem ermäßigten Anteil, sofern Ihr Einkommen 800 Euro nicht überschreitet. Andernfalls fallen sowohl für Sie als auch für den Arbeitgeber Leistungen für die Sozialversicherung an. Für Arbeitgeber sind diese im Übrigen nicht ermäßigt, egal, wie viel Sie verdienen.

Sonstige Sozialversicherung

Neben der Rentenversicherung gibt es in der Sozialversicherung die Pflege-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung. Als Student entfallen Abgaben für diese Zweige der Sozialversicherung für Sie. Bedingung ist jedoch, dass Sie hauptberuflich als Student tätig sind. Mehr als 20 Stunden in der Woche dürfen Sie daher nicht neben Ihrem Studium arbeiten. Wenn Ihr Studentenjob in Zeiten von Vorlesungen von Ihnen ausgeübt wird, ist Ihr Status ebenfalls gefährdet.

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