Sparen trotz Hartz IV Tipps für Leistungsempfänger
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409 Euro pro Monat reichen kaum, um „über die Runden“ zu kommen, geschweige denn größere Anschaffungen zu kaufen. Hartz-IV-Empfänger bleibt oft nur das Sparen. Aber wo und wie?

409 Euro für den täglichen Bedarf

Seit dem 01. Januar 2017 stehen einem alleinstehenden Leistungsempfänger 409 Euro Hartz IV pro Monat zur Verfügung – sofern weder Mehrbedarf noch andere zusätzliche Gelder bezogen werden. Von den 409 Euro muss ein Alleinstehender unter anderem Lebensmittel, Getränke, Bekleidung, Strom, Haushaltsgeräte und Nachrichtenübermittlung (Mobilfunkvertrag) selber bezahlen.

Man merkt schnell, dass die 409 Euro pro Monat sehr knapp bemessen sind und unvorhergesehene Kosten das Portemonnaie schnell platzen lassen. Wenn das Jobcenter die Kosten nicht übernimmt und auch kein Darlehen gewährt, muss der Leistungsempfänger unter Umständen sparen.

Beim Einkaufen sparen

Ein relativ großes Sparpotenzial steckt in Lebensmitteln und Getränken. So kann man wöchentlich die kostenlos verteilten Prospekte der Supermärkte studieren und nach Angeboten Ausschau halten.

Wirkungsvoller erweist sich oftmals aber der Tipp, nicht hungrig einkaufen zu kennen und immer nur die Dinge einzukaufen, die auch auf dem Einkaufszettel stehen. Das erfordert viel Disziplin, insbesondere mit Kindern, aber kann sich durchaus lohnen.

Mitunter kann es sich lohnen, Fertigprodukte liegen zu lassen und frische Lebensmittel einzukaufen – oder einzeln. So kann man mit einer Packung Suppennudeln, Brühe und etwas Gemüse (z.B. aus dem Tiefkühlregal) günstiger mehr Mäuler stopfen als mit Fertigsuppen.

Gleiches gilt für Würzmischungen für Nudelgerichte oder Aufläufe: Salz, Pfeffer und andere Gewürze hat man eigentlich immer im Haushalt. Man muss sie daher nicht teuer in Tütenform kaufen.

Gebraucht kaufen, Gutscheine nutzen

Online haben sich ganze Sparwelten entwickelt, die Gutscheine von unterschiedlichen Anbietern zusammenstellen. Wer also beispielsweise eine größere Anschaffung tätigen muss, kann sich hier umschauen. Findet man keine Angebote oder Rabatte, kann man immer noch gebrauchtes Gegenstände kaufen – auf dem Flohmarkt oder im Gebrauchthandel.

Stromfresser beseitigen

Größtes Problem für Hartz-IV-Bezieher ist mitunter die Stromrechnung jeden Monat, da, wie kürzlich Verbraucherzentralen herausgefunden haben, der Regelsatzanteil mit den realen Kosten nicht mehr einhergeht.

Umso wichtiger ist es, Stromfresser aus der Wohnung zu schmeißen. Geräte sollten nicht unnötig laufen, sondern nur dann im Betrieb sein, wenn man sie nutzt. Vom Vermieter kann man Spülvorrichtungen an der Toilette mit Sparfunktion einbauen und den Thermostat an der Heizung überprüfen lassen, sodass diese immer einwandfrei funktioniert.

Spartipps für Hartz-IV-Empfänger: Zu zynisch?

Es gibt zahlreiche weitere Spartipps, wie Second-Hand-Läden und Kleidertauschbörsen für neue Bekleidung oder Nudelwasser mit dem Wasserkocher „vorkochen“, die man Hartz-IV-Empfängern nahelegen kann. Aber wirkt das nicht etwas zynisch? Durchaus, insbesondere, wenn es der Absender der Tipps ein Jobcenter ist.

Vor einigen Jahren sorgte das Jobcenter Pinneberg für große Aufregung, als es eine Broschüre unter anderem mit Spartipps für Hartz-IV-Empfänger veröffentlichte.

Duschen war besser als ein Vollbad, haltbare Lebensmittel seien im Großpack günstiger und im Einzelhandel lohnt sich ein antizyklischer Einkauf (z.B. Wintermäntel im Schlussverkauf im Frühjahr).

Dass die Spartipps des Jobcenters Pinneberg nicht nur Zuspruch fanden, ist verständlich. Denn selbst wenn viele „Spartipps“ von Hartz-IV-Empfängern umgesetzt werden, Geld für größere Anschaffungen kann man von 409 Euro dennoch nicht sparen.

Und dass nicht nur diese Vorschläge etwas realitätsfern sind, sondern die Regelsätze für Hartz-IV-Bezieher insgesamt, zeigen weiterhin neuere Urteile an Sozialgerichten – unter anderem zu einem Computer für eine Schülerin und eine Abitursfeier.

Bei weniger als zwei Euro vom Regelsatz für Bildung sind diese Kosten nicht zu tragen. Die Stromkosten übersteigen schon längst den Anteil am Regelsatz.

Ungeachtet dessen steht die Berechnungsgrundlage der Hartz-IV-Regelsätze noch immer in der Kritik. Diese sei laut einiger Parteien und Wohlfahrtsverbände nämlich falsch, sodass Hartz-IV-Empfänger zu wenige Leistungen erhielten.

Bildquelle: © vege – Fotolia.com

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