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Gerade in den letzten Jahren kamen immer mehr Personen nach Deutschland, die beispielsweise einfach auf der Suche nach besseren wirtschaftlichen Möglichkeiten waren oder aber auch ihre Heimat verloren haben. Kein Wunder, wenn man sich in einem neuen Land oftmals überfordert fühlt. Hier zeigen wir Ihnen, mit welchen Regelungen und Programm der deutsche Staat Eltern mit Migrationshintergrund helfen möchte, besser Fuß zu fassen. heimarbeit.de wünscht Ihnen viel Spaß beim Lesen!

In diesem Artikel:

  • Darauf sollten Eltern mit Migrationshintergrund achten
  • Sprach- und Integrationskurse für Migranten
  • Hilfe und Beratung für Migranten
  • Beratung für junge Flüchtlinge im Jugendmigrationsdienst
  • Förderprogramm für Hochschulzugang
  • Paten, Gastfamilien und Vormünder
  • Unterhaltsvorschuss für Ausländerinnen und Ausländer

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Darauf sollten Eltern mit Migrationshintergrund achten

Eltern haben es in der heutigen Zeit ohnehin schon recht schwer – zumindest in den meisten Fällen. Besonders schwer haben es allerdings Eltern mit Migrationshintergrund. Sprachbarrieren und andere Probleme können das Leben von Ausländern und Ausländerinnen mit Nachwuchs beinahe unerträglich machen.

Allerdings gibt es auch hier eine besondere Unterstützung vom Staat. Genauer gesagt, gibt es für Eltern mit Migrationshintergrund sogar gleich mehrere staatliche Hilfen. Welche das sind, erfahren Sie in den nachfolgenden Abschnitten…

Sprach- und Integrationskurse für Migranten

Eine Leistung besteht sogar darin, dass Ausländerinnen und Ausländer an einem Integrationskurs teilnehmen können. In diesem Kurs können Migranten die deutsche Sprache besser kennenlernen. Im Allgemeinen dienen ganze 600 Stunden dieses Kurses dem Kennenlernen der Sprache. Hinzu kommen dann noch 60 weitere Stunden, in denen einem die Kenntnisse über deutsche Geschichte, Kultur und Rechtsordnung vermittelt werden.

Ein besonderes Angebot von gesonderten Kursen gibt es für Eltern, Frauen, junge Erwachsene und Analphabeten.

Teilnahmevoraussetzungen

Das Aufenthaltsgesetz regelt, wer für die Teilnahme an einem solchen Integrationskurs berechtigt ist. Einen gesetzlichen Anspruch auf die Teilnahme haben zum Beispiel Ausländer und Ausländerinnen, die ab dem 1. Januar 2005 ihr erstes Aufenthaltsrecht erhalten haben.

Außerdem müssen diese dauerhaft in Deutschland leben. Eine weitere Voraussetzung ist, dass auch eine Aufenthaltserlaubnis zu Gewerbezwecken vorliegt, die zum Zweck des Familiennachzugs oder aus humanitären Gründen oder eine Niederlassungserlaubnis aus humanitären Gründen vorliegt. Alternativ kann sich die Person auch mindestens 5 Jahre in einem anderen EU-Land aufgehalten haben.

Einen grundsätzlichen Anspruch auf die Teilnahme an einem Integrationskurs haben Spätaussiedler.

Pflicht zur Teilnahme bei geringen Sprachkenntnissen

Wenn sich eine Person allerdings nicht auf einfache Art und Weise mithilfe der deutschen Sprache verständigen kann, ist sie zu einer Teilnahme sogar verpflichtet. Auch Personen, die bereits länger in Deutschland leben, Personen die Arbeitslosengeld II beziehen oder in irgendeiner Weise integrationsbedürftig sind, können zu einer Teilnahme verpflichtet werden.
Spätaussiedler können hingegen nicht verpflichtet werden.

Folgen bei Nichtteilnahme: Sollte man der Teilnahmeverpflichtung nicht nachkommen, kann sich dies sogar nachteilig auf die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis oder auf den Leistungsbezug auswirken.

Übernahme der Kosten und Eigenbeteiligung

Zum größten Teil werden die Kosten für die Kurse übernommen. Es bleibt lediglich ein Eigenanteil von 1,20 Euro pro Kursstunde. Für Spätaussiedler gibt es allerdings auch hier eine besondere Regelung. Hier übernimmt der Staat nämlich keine Kurskosten.

Befreiung auf Antrag: Für Personen, die das Arbeitslosengeld II oder die Sozialhilfe beziehen, ist sogar eine Befreiung der Kurskosten möglich. Hierzu muss man nur einen entsprechenden Antrag stellen.

Hilfe und Beratung für Migranten

Wenn Sie als Migrant Deutschland als Ihren Wohnsitz und zukünftige Heimat wählen, können Sie damit rechnen, dass Sie vom deutschen Staat auch wirklich unterstützt werden. Auch Spätaussiedler können hier auf Unterstützung zählen.

Beratungsstellen für Migranten unterstützen Neuzuwanderer und Neuzuwanderinnen bei ihren ersten Schritten in Deutschland. Die Beratungsstellen dienen hierbei als Anlaufpunkte, um sämtliche Fragen im Zusammenhang mit der neuen Lebenssituation zu beantworten den Neuzuwanderern somit zur Seite zu stehen.

Migrationsberatung speziell für Erwachsene (abgekürzt MBE)

Die „Migrationsberatung für Erwachsene“ oder kurz „MBE“ ist eine Organisation des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge. Die Stelle soll erwachsene Migranten in den verschiedensten Anliegen unterstütze, im im Zusammenhang zu ihrer beruflichen und sozialen Eingliederung stehen.

Unterstützt werden die Migranten hier von professionellen Beratern, die mithilfe eines individuellen Beratungsprogramms über die vielen wichtigen Themen der Integration informieren. Auf diese Weise erhalten Migranten hier hilfreiche Tipps – beispielsweise zur Sprachförderung durch bestimmte Angebote.

Kostenlos und vertraulich: Außerdem zeichnet sich die Beratung dadurch aus, dass sie stets kostenfrei und natürlich auch zu 100 Prozent vertraulich ist.

Jugendmigrationsdienste (abgekürzt JMD)

Nun gibt es noch die sogenannten Jugendmigrationsdienste. Diese bieten über die Träger der Jugendsozialarbeit bundesweit für Migranten im Alter von 12 bis 27 Jahren verschiedene Beratungen an. Das Ziel von dieser Förderung von gerade jungen Personen mit Migrationshintergrund ist, diesen bessere Möglichkeiten in den Bereichen Schule, Beruf und soziales Leben zu verschaffen. Ein besonderer Schwerpunkt der Arbeit des JMD ist der Übergang von Schule zu Beruf für Migranten.

Beim Jugendmigrationsdienst erhält man eine umfassende Beratung in Begleitung mit einem individuellen Fall-Managements. Außerdem vermittelt der Jugendmigrationsdienst auch zu anderen Einrichtungen wie zum Beispiel zur Agentur für Arbeit, zu Jobcentern oder zu örtlichen Trägern wie der Kinder- und Jugendhilfe. Das funktioniert natürlich nur, weil die JMD mit so vielen Trägern und Einrichtungen in einer besonders engen Zusammenarbeit steht.

Beratung für junge Flüchtlinge im Jugendmigrationsdienst

Insgesamt an 24 Standorten sollen in den Jahren von 2015 bis 2017 Jugendmigrationsdienste ihr Beratungsangebot für junge Flüchtlinge anbieten. Der Schwerpunkt ist hier vor allem eine Hilfe und Unterstützung junger menschen mit einer Aufenthaltsbestattung in Bezug auf einen Zugang zu Sprachförderangeboten und bei der Aufnahme einer beruflichen Beschäftigung.

Förderprogramm für Hochschulzugang

Nun gibt es sogar noch eine Richtlinie, nach der junge Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler, Asylberechtigte sowie junge ausländische Flüchtlinge mit einem gesicherten Aufenthaltsstatus zusätzlich zum Integrationskurs noch weitere Sprachförderungen erhalten können. Diese erweiterten Sprachkurse sollen vor allem junge Menschen dazu befähigen, eine Hochschulreife zu erwerben oder auch eine im Herkunftsland begonnene Hochschulausbildung in Deutschen fortzusetzen.

Paten, Gastfamilien und Vormünder

Ein weiteres Programm, dass eine Förderung für Personen mit Migrationshintergrund vorsieht, ist das Programm „Menschen stärken Menschen“. Bei diesem Programm engagieren sich verschiedene Personen auf ehrenamtliche Art und Weise, um den Flüchtlingen so Hilfe bei der Integration zu leisten. Das Ziel des Programms ist es, Patenschaften zwischen geflüchteten Personen und den hier in Deutschland lebenden Menschen zu schaffen und zu verstärken.

Vor allem soll das Programm die Rahmenbedingungen für die vielen freiwilligen Helfer verbessern und hierdurch ein möglichst langfristiges Engagement ermöglichen.

Unterhaltsvorschuss für Ausländerinnen und Ausländer

Nicht nur deutsche Familien haben unter gewissen Voraussetzungen ein Recht auf Unterhaltsvorschuss, sondern sogar Familien mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die in Deutschland wohnen.

Der Unterhaltsvorschuss ist ein Vorschuss des Unterhalts für Alleinerziehende, wenn der Partner, der den Unterhalt leisten muss, nicht oder teilweise nicht zahlt.

Bei Unterhaltsvorschuss für Ausländerinnen und Ausländer wird allerdings zwischen freizügigkeitsberechtigten und nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländerinnen und Ausländern unterschieden.

Spezielle Regelungen für freizügigkeitsberechtigte Familien

Für die freizügigkeitsberechtigten Familien der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraumes und der Schweiz gelten dieselben Voraussetzungen für den Unterhaltsvorschuss wie für die Bürger Deutschlands.

Spezielle Regelungen für nicht freizügigkeitsberechtigte Familien

Andere ausländische Kinder können ebenfalls einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben, wenn sie beziehungsweise der alleinerziehende Elternteil, der für das Kind erziehungspflichtig ist, eine Niederlassungserlaubnis oder eine Aufenthaltserlaubnis besitzt.

Personen, die beispielsweise eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck eines Studiums oder zu einer Ausbildung für höchstens sechs Monate besitzen, haben keinen Anspruch auf einen Unterhaltsvorschuss. Auch Asylbewerber mit einer Aufenthaltsbestattung haben keinen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss.

Ein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss wird stets im Einzelfall überprüft

Selbst, wenn Sie sich nicht sicher sein sollten, ob Sie einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben, kann es sich lohnen, sich bei der zuständigen Einrichtung zu erkundigen. Der Anspruch wird von Einzelfall zu Einzelfall geprüft, sodass Sie hiernach Gewissheit haben können.

Bildquelle: © Kzenon – Fotolia.com

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