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Hartz IV bekommen und Steuern zahlen, klingt zunächst wie ein Widerspruch. Aber damit alles seinen geregelten Gang gehen kann, müssen Sie die verschiedensten Angaben machen. Hier erfahren Sie worauf Sie dabei achten müssen und welche Steuererleichterungen es für Alleinerziehende gibt

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Steuererleichterungen für Alleinerziehende

Das deutsche Steuerrecht ist nicht gerade einfach. Wer sich nicht gründlich damit beschäftigt und sich ständig über die verschiedenen Änderungen informiert, verliert schnell den Überblick.

Deshalb sollten Sie auch dann einen Steuerberater hinzuziehen, wenn Sie denken, dass Sie eh keine großen Steuervorteile herausholen können, weil Sie nicht viel verdienen. Als Alleinerziehende müssen Sie sich sowieso schon um die unterschiedlichsten Aufgaben kümmern. Da sollten Sie sich beim komplizierten Thema Steuern helfen lassen.

Finanzielle Sozialleistungen in der Steuererklärung

Wenn Sie Leistungen wie Arbeitslosengeld I bekommen, dann müssen Sie das in der Steuererklärung angeben. Der Grund dafür ist, dass diese Leistungen dem so genannten Progressionsvorbehalt unterliegen. Das bedeutet, dass die Leistungen an sich nicht steuerpflichtig sind, sich aber auf den Steuersatz auswirken können.

Wenn Sie andere, steuerpflichtige Einkünfte haben, kann sich der Betrag für Hartz IV auf Ihre Steuerlast auswirken. Wenn Sie sich nicht sicher sind, welche Auswirkungen Ihr Arbeitslosengeld oder der Zuschlag für den Mehrbedarf bei Alleinerziehenden auf Sie hat, sollten Sie sich beraten lassen. In vielen Fällen sind Sie aber dazu verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben.

Steuererklärung und Hartz IV

Beim Arbeitslosengeld II und dem Sozialgeld greift der Progressionsvorbehalt nicht. Die Höhe der bezogenen Leistungen muss dementsprechend auch nicht in der Steuererklärung angegeben werden. Sie müssen allerdings vermerken, dass es um einen Zeitraum handelt, in dem Sie nicht beschäftigt sind. Halten Sie die entsprechenden Bescheide bereit, damit Sie einen Nachweis erbringen können.

Steuererstattungen bei Hartz IV

Wenn Sie Steuererstattungen bekommen, dann kann das als Einkommen gewertet werden, auch wenn Sie gar nicht reell mehr bekommen. Das Jobcenter hat dann die Möglichkeit, Ihre Bezüge um den Betrag zu kürzen, den Sie an Steuern erstattet bekommen haben. Weil es dabei dazu kommen könnte, dass Sie überhaupt keinen Anspruch mehr auf Hartz IV hätten, kann der erstattete Betrag auf sechs Monate verteilt werden.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist der Zeitpunkt, zu dem Sie die Rückerstattung erhalten. Dabei kann es sich um Geld handeln, das aus lange zurückreichenden Vorgängen stammt.

Um zu vermeiden, dass es auf diese Weise zu Problemen kommt, sollten Sie Ihre Steuerunterlagen immer frühzeitig abgeben und gegebenenfalls beim Finanzamt nachfragen, wann die Rückerstattung erfolgt.

Alleinerziehende und Hartz IV

Schätzungen zufolge bekommen über 40 Prozent der Alleinerziehenden in Deutschland Arbeitslosengeld II. Damit haben sie auch Anspruch auf die Zuschläge, die sich durch den Mehrbedarf für Alleinerziehende ergeben. Diese Zuschläge errechnen sich aus dem Regelbedarf und haben eine Höhe von 12 Prozent bis 60 Prozent.

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