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Das Wahljahr macht es möglich. Geringverdiener sollen mehr Geld erhalten und alle sollen ein wenig Steuern sparen. Steuergeschenke für die Bürger, so soll der Jahreswechsel mit einem Geldsegen beginnen.

Übersicht

  • Das geplante Entlastungsvolumen
  • Die Geringverdiener
  • Alle profitieren von Steuersenkungen
  • Der Kinderfreibetrag
  • Die kalte Progression
  • Der Unterhaltsvorschuss
  • Das Kindergeld

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Das geplante Entlastungsvolumen

Nach Angaben von Koalitionskreisen kam die Einigung schon im Vorfeld des Spitzengespräches der Koalition zustande.

Das Wahljahr macht es möglich – Steuergeschenke und Geldsegen. Das geplante Entlastungsvolumen soll demnach in der Endstufe im Jahr 2018 6,3 Milliarden Euro betragen. Von diesem Volumen sollen im Jahr 2017 bereits 2,6 Milliarden Euro wirksam werden.

Die Geringverdiener

Eine der Nutznießer von der Steuerersparnis und dem Geldsegen sind die Geringverdiener. Hier sieht die Planung eine Anhebung des Zuschlages vor.

Mit dem Jahreswechsel soll der Zuschlag von 160 Euro auf 170 Euro ansteigen. Ein Plus von 10 Euro für eine breite Masse, die sich inzwischen zu den Geringverdienern zählen muss.

Alle profitieren von Steuersenkungen

In zwei Etappen soll das Steuergeschenk vergeben werden. Den ersten Geldsegen werden die Bürger laut Gesetzesentwurf des Finanzministeriums im Jahr 2017 erhalten.

Dieser Gesetzentwurf sieht eine Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrages vor. Derzeit ist der Grundfreibetrag auf 8.652 Euro festgelegt. Bereits im Jahr wird die Anhebung spürbar, da der Erwerbstätige mehr Geld im Säckel hat. Der Grundfreibetrag steigt dann auf 8.820 Euro an.

Ein weiterer Anstieg auf 9.000 Euro ist dann für das Jahr 2018 geplant.

Der Kinderfreibetrag

Wer eine Familie zu versorgen hat, der kann sich über die Anhebung des Kinderfreibetrages freuen. Geplant ist für das Jahr 2017 eine erste Anhebung und eine weitere Anhebung folgt darauf im Jahr 2018.

Wo der Kinderfreibetrag 2016 noch bei 4.608 Euro lag, finden Sie ihn im nächsten Jahr bei 4.716 Euro und in dem nachfolgenden Jahr bei 4.788 Euro.

Ein Steuergeschenk, das sicherlich auch in dem Geldsegen des Wahljahres begründet liegt

Die kalte Progression

Die kalte Progression wird durch die Verschiebung des Steuertarifs ausgeglichen, jedenfalls wenn sie im Verhältnis zur Inflationsrate des betrachteten Vorjahres gesehen wird. Diese Verschiebung schlägt 2017 um 0,73 Prozent und im Folgejahr 2018 um 1,65 Prozent zu Buche.

Dieses Steuergeschenk kommt somit allen Steuerzahlern zugute. Die kalte Progression ließe sonst steigende Löhne in Verbindung mit der Inflation, jedenfalls zum Teil, durch die höhere Steuerbelastung aufbrauchen.

Der Unterhaltsvorschuss

Der Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende soll künftig neu geregelt werden. Der bisherige Streit um diese Punkt soll geeinigt sein. Wenn sich das bestätigt, soll künftig der Unterhaltsvorschuss bis zum achtzehnten Lebensjahr verlängert werden.

Die derzeitige Regelung sieht die Zahlung eines Unterhaltsvorschusses nur bis zum zwölften Lebensjahr vor.

Genaue Einzelheiten bedürfen allerdings noch der Absprache.

Das Kindergeld

Nochmal profitieren Eltern über die Steuergeschenke und den Geldsegen des Wahljahres. Der derzeitige Kindergeldbetrag für das erste und das zweite Kind beläuft sich auf 190 Euro im Monat.

Im Jahr 2017 soll die Zahlung auf 192 Euro ansteigen und 2018 dann auf 200 Euro.

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