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Alleinerziehende Mütter und Väter haben viel zu bewältigen. Die finanzielle Entlastung ist da eine wichtige Grundlage, um den Alltag gestalten zu können. Dazu können Sie steuerliche Entlastungen für Alleinerziehende in Anspruch nehmen. Welche hier unter anderem genutzt werden können, erfahren Sie hier in diesem Artikel.

Übersicht

Die Steuerklasse II
Sonderausgaben geltend machen
Der Entlastungsbetrag
Der Kinderfreibetrag
Wann der Kinderfreibetrag übertragen werden kann
Beanspruchung des Freibetrages für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf
Kinderbetreuungskosten
Staatliche Unterstützung für Alleinerziehende

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Die Steuerklasse II

Die Steuerklasse II können Sie als Alleinerziehender erhalten, wenn Sie dauerhaft getrennt leben, geschieden, ledig oder verwitwet sind. Die Steuerklasse II birgt viele steuerliche Entlastungen für Alleinerziehende.

Um in den Genuss dieser Steuerklasse zu kommen, müssen Sie zusätzlich folgende Bedingungen erfüllen:

  • Sie müssen mindestens ein Kind haben
  • für das Sie Kindergeld erhalten
  • das dauerhaft in Ihrem Haushalt lebt
  • das Sie allein versorgen und erziehen

Sonderausgaben geltend machen

Die steuerliche Entlastung für Alleinerziehende beinhaltet auch die Sonderausgaben, die Sie geltend machen können. Das beinhaltet auch die Krankenversicherung, die im Basisbeitrag um vier Prozent gemindert, abgesetzt werden kann.

Weiterhin gehören auch die Beiträge für die gesetzliche Pflegeversicherung dazu, die mit dem vollen Betrag geltend gemacht werden können. Die private Rentenversicherung, sowie die Berufsunfähigkeitsversicherung, können ebenso mit der gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt werden.

Der Entlastungsbetrag

Da die Haushaltsführung bei dem alleinerziehenden Elternteil eine höhere finanzielle Belastung darstellt, gibt es den Entlastungsbeitrag. Dieser beträgt für ein Kind 1.908 Euro und ist somit eine steuerliche Entlastung für Alleinerziehende. Der Betrag erhöht sich ab jedem weiteren Kind um 240 Euro.

Die Voraussetzungen, um den Entlastungsbetrag geltend zu machen, sind gegeben, wenn mindestens ein Kind mit im Haushalt lebt, für das Sie Kindergeld oder den Kinderfreibetrag beziehen. Außerdem müssen Sie als alleinerziehender Elternteil auch alleinstehend sein. In der Steuerklasse II ist der Entlastungsbetrag berücksichtigt. Die steuerliche Entlastung für Alleinerziehende sorgt somit für mehr Nettoeinkommen und erhöht die Attraktivität auf eine Erwerbstätigkeit.

Der Kinderfreibetrag

Der Kinderfreibetrag erfüllt die Vorgabe, das Existenzminimum von Kindern zwischen 0 und 25 Jahren verfassungsrechtlich steuerlich frei zu stellen. Es gilt jedoch die Prüfung der jährlichen Einkommenssteuerveranlagung, um statt des Kindergeldes den Kinderfreibetrag als die finanziell bessere Alternative zu beanspruchen.

Eltern können nämlich nicht gleichzeitig Kindergeld beziehen und den Freibetrag nutzen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass die Kinderfreibeträge bei allen Eltern sowohl bei der Kirchensteuer, als auch bei der Solidaritätszuschlages berücksichtigt werden. Nun besteht die Möglichkeit zur steuerlichen Entlastung von Alleinerziehenden den Kinderfreibetrag in vollem Umfang übertragen zu bekommen. Welche Voraussetzungen daran geknüpft sind, erfahren Sie im nächsten Kapitel.

Wann der Kinderfreibetrag übertragen werden kann

Der Kinderfreibetrag wird in der Höhe von 2.304 Euro steht beiden Elternteilen gleichermaßen in dieser Höhe zu. Nun kann ein alleinerziehender Elternteil den vollen Kinderfreibetrag von 4.608 Euro beanspruchen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Das ist gegeben, wenn der andere Elternteil verstorben ist.

Für diesen Fall steht dem verbleibenden Elternteil als steuerliche Entlastung für Alleinerziehende der volle Kinderfreibetrag zu. Ebenso ist die Grundlage für den Bezug des vollen Kinderfreibetrages gegeben, wenn ein Elternteil nur beschränkt einkommenssteuerpflichtig ist.

Als beschränkt einkommenssteuerpflichtig gelten beispielsweise Menschen, die Ihren Wohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthaltsort nicht in Deutschland haben. Kommt also der Elternteil, der die Kinder nicht betreut, seinen Unterhaltsverpflichtungen nicht im vollen Umfang nach (weniger als 75 %) und ist beschränkt einkommenssteuerpflichtig, kann der ihm zustehende Freibetrag in Höhe von 2.304 Euro auf den anderen Elternteil übertragen werden.

Beanspruchung des Freibetrages für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf

Als steuerliche Entlastung für Alleinerziehende kann der Elternteil, der die Betreuung des minderjährigen Kindes übernommen hat, den Freibetrag für Betreuung- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf auf Antrag allein beanspruchen. Das bedeutet, der er den gesamten Freibetrag in Höhe von 2.640 Euro für sich in Anspruch nehmen kann, der sonst unter den Elternteilen mit je 1.320 Euro aufgeteilt wird. Wie das funktioniert?

Die Voraussetzung dafür ist, dass das minderjährige Kind nicht bei dem anderen Elternteil gemeldet sein darf. Stolpersteine tauchen aber bei der Beantragung auf, wenn der andere Elternteil, dem Antrag des Elternteiles widerspricht, bei dem das Kind lebt. Ein Widerspruch ist begründet, wenn der Widersprechende das Kind ebenfall umfänglich betreut oder Kinderbetreuungskosten trägt.

Kinderbetreuungskosten

Als steuerliche Entlastung für Alleinerziehende können Sie auch Betreuungskosten als Sonderausgaben geltend machen. Unter dem Begriff Kinderbetreuung können Sie den Babysitter absetzten, die Kosten für Kindergarten- und Hortbeiträge, die Tagesmutter oder unter Umständen auch Ihre Haushaltshilfe, wenn diese die Aufgabe der Kinderbetreuung zusätzlich übernimmt.

Dabei ist unbedingt zu beachten, dass Sie eine Rechnung von der betreuenden Person oder Stelle bekommen und diese müssen Sie dann per Überweisung bezahlen. Im Falle der Barzahlung geht Ihnen die steuerliche Ermäßigung verloren. Kinderbetreuungskosten können Sie so in Höhe von zwei Drittel Ihrer Ausgaben jährlich als Sonderausgabe geltend machen, aber nur bis zu maximal 4.000 Euro pro Kind.

Staatliche Unterstützungen für Alleinerziehende

Die Betreuung, Pflege und Erziehung von Kindern, neben dem Alltag und dem Berufsleben, stellt Alleinerziehende vor viele Probleme. Um diesen Elternteil bei den hohen Anforderungen zu unterstützen, werden staatliche Leistungen ausgestaltet.

Das ist, wie oben beschrieben, in der Form von steuerlicher Entlastung für Alleinerziehende möglich und bietet Erleichterungen auf finanzieller Ebene. Unterstützung können Sie aber auch durch das Elterngeld oder in Form des Unterhaltsvorschuss genutzt werden.

Sie sollten von allen Optionen Gebrauch machen, damit Sie als alleinerziehender Elternteil die bestmögliche finanzielle Erleichterung erhalten, die machbar ist. Warum sich also nicht rundum informieren, um alle Vorteile in Anspruch zu nehmen? Nutzen Sie die noch verfügbaren Artikel, die Ihnen als Alleinerziehender helfen können, Zeit, Geld und auch Nerven sparen zu können.

Bildquelle: © Robert Kneschke – Fotolia.com

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