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Als alleinerziehender Elternteil brauchen Sie alle Hilfe, die Sie bekommen können. Vor allem die finanzielle Hilfe des Staates sollten Sie sich nicht entgehen lassen. Wir sagen Ihnen, wie Sie dafür die steuerlichen Freibeträge nutzen können. Informieren Sie sich hier über Ihre Möglichkeiten!

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Wer gilt als alleinerziehend?

Meist ist es die Mutter, die nach einer Trennung das Sorgerecht zugesprochen bekommt und somit alleinerziehend ist. Aber auch als Vater, Großeltern oder ein anderer Erziehungsberechtigter können Sie in den Genuss der staatlichen Unterstützung kommen. Wer sich den Entlastungsbetrag sichern will, sollte für sich am besten die Lohnsteuerklasse II wählen.

Kindergeld und Steuerfreistellung des Existenzminimums

Das Gesetz legt fest, dass das Existenzminimum von Kindern im Alter von 0 bis grundsätzlich 25 Jahren von der Steuer freigestellt wird. Das bedeutet, dass Sie für diesen Betrag keine Steuern zahlen müssen. Das Finanzamt prüft für Sie, ob es durch die Auszahlung des Kindergelds zu Nachteilen kommen könnte. Sie bekommen immer die für Sie vorteilhaftere Option. Die Freibeträge werden beim Solidaritätszuschlag und bei der Kirchensteuer berücksichtigt.

Übertragung des Kinderfreibetrags

Sie können den kompletten Kinderfreibetrag von 4.608 Euro pro Jahr dann nutzen, wenn der andere Elternteil verstorben oder nur beschränkt einkommenssteuerpflichtig ist. Eine Einschränkung bei der Einkommenssteuerpflicht kann sich dann ergeben, wenn der gewöhnliche Wohnsitz oder Aufenthalt außerhalb von Deutschland liegt.

Wenn der Elternteil, der die Kinder nicht betreut, unbeschränkt steuerpflichtig ist, und seiner Unterhaltsverpflichtung im Wesentlichen nicht nachkommt, kann sein Anteil des Freibetrags von 2.303 Euro auf den betreuenden Elternteil übertragen werden. Eine maßgebliche Vernachlässigung der Unterhaltspflicht liegt dann vor, wenn sie zu weniger als 75 Prozent erfüllt wird.

Freibetrag für den Bedarf bei Betreuung, Erziehung und Ausbildung

Der Freibetrag für Ausgaben, die in Zusammenhang mit Betreuung, Erziehung oder Ausbildung anfallen, liegt jährlich bei 2.640 Euro, die zu gleichen Teilen unter den Erziehungsberechtigten aufgeteilt werden.

Dieser Freibetrag gilt zusätzlich zum grundsätzlichen Kinderfreibetrag. Alleinerziehende können dann einen Antrag dafür stellen, wenn das minderjährige Kind bei ihnen selbst gemeldet ist. Diesem Antrag kann der Elternteil, bei dem das Kind nicht gemeldet ist, allerdings widersprechen, wenn er die Kinderbetreuungskosten trägt oder das Kind in wesentlichem Umfang mit betreut.

Entlastungsbeträge für Kinder

Seit dem Jahr 2015 erhalten Alleinerziehende einen Betrag von 1.908 Euro pro Jahr für das erste Kind. Für jedes weitere Kind erhöht sich dieser Beitrag um jeweils 240 Euro. Sie müssen dabei selbst aktiv werden. Wenn Sie Familienzuwachs bekommen, dann sollten Sie beim Finanzamt so schnell wie möglich Bescheid geben, um den vollen Betrag in Anspruch nehmen zu können.

Die Lage der Alleinerziehenden

Ein Kind allein zu erziehen ist mit vielfältigen Belastungen verbunden. Vor allem die Karriere leidet darunter und nicht jeder Arbeitgeber ist familienfreundlich. Erkrankt ein Kind, kann die Arbeitszeit nicht immer einfach im Homeoffice weiterlaufen.

Es kommt zu Fehlzeiten und möglicherweise auch zu Spannungen unter den Kollegen. Da man davon ausgehen kann, dass Alleinerziehende grundsätzlich weniger verdienen als Menschen, die sich nicht um die Kindererziehung kümmern müssen, sieht der Staat nicht nur finanzielle Unterstützung für sie vor.

Sollen Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, dann können Sie sich an eine der Beratungsstellen für Familien und Alleinerziehende werden. Laut Bundesfamilienministerium zählen etwa 1,6 Millionen Menschen zu den Alleinerziehenden.

Der steigende Entlastungsbetrag

Von 2014 auf 2015 stieg der Betrag von jährlich 1.308 Euro auf 1.908 Euro. Das sind 159 Euro im Monat. Auch die Beträge für weiter Kinder wurden angehoben. Damit reagiert die Regierung auf steigende Lebenshaltungskosten. Es gibt dennoch Kritiker, die den Betrag für zu niedrig halten oder die generell das System für ungeeignet halten.

Voraussetzungen für den Freibetrag für Alleinerziehende

Sie müssen vier Bedingungen erfüllen, um die Unterstützung für Alleinerziehende erfolgreich beantragen zu können:

  • Sie müssen Anspruch auf Kindergeld oder den Kinderfreibetrag haben. Das bedeutet automatisch auch, dass nur ein Elternteil den Entlastungsbetrag bekommen kann.
  • Das Kind muss in Ihren eigenen Haushalt gehören. Das ist immer dann der Fall, wenn das Kind ausschließlich in der Wohnung eines Elternteils gemeldet ist.
  • Sie müssen alleinstehend sein. Das heißt, dass Sie die Bedingungen erfüllen müssen, die im Einkommenssteuergesetz unter diesem Begriff vermerkt sind. Sie finden den genauen Wortlaut in Paragraf 24b Absatz 3. Wenn Sie wieder heiraten oder mit einem neuen Lebenspartner zusammenziehen, dann können Sie den Entlastungsbetrag nicht für sich beanspruchen. Das gilt sowohl für Ihren Erst- als auch den Zweitwohnsitz.

Volljährige Kinder berechtigen so lange zu einem Antrag auf Entlastung, so lange Sie Kindergeld für dieses Kind bekommen. Die Altersgrenze liegt dafür grundsätzlich bei 25 Jahren.

Abrechnungsmodus beim Freibetrag für Alleinerziehende

Die Abrechnung erfolgt monatsweise. Das bedeutet, dass Ihnen für jeden Monat, in dem Sie die Voraussetzungen für den Freibetrag erfüllen, ein Zwölftel des Gesamtbetrags zusteht.

Wenn Sie erneut heiraten, entfällt der Entlastungsbetrag für das komplette Kalenderjahr.

Den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende beantragen

Für den Antrag zum Kinderfreibetrag brauchen Sie die Steueridentifikationsnummer, welche zur Geburt des Kindes zugeteilt wird. Sie können den Betrag spätestens zur Einkommenssteuererklärung in Anspruch nehmen. Ansonsten bekommen Sie das Geld zusätzlich zum Kindergeld.

Wenn Sie Ihre Einkommenssteuererklärung abgeben, müssen Sie in der Anlage „Kind“ die entsprechenden Felder zum Entlastungsbetrag ausfüllen. Die Angaben führen dazu, dass die Summe der steuerpflichtigen Einkünfte reduziert wird.

In den meisten Fällen ist es besser, wenn Sie das Geld so schnell wie möglich beantragen und nicht erst auf eine Steuerrückerstattung warten.

Bildquelle: © Ingo Bartussek – Fotolia.com

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