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Geringfügige Entlastungen für Berufstätige und Familien bei der Steuer, Grantiezinssenkung für neue Lebensversicherungen und mehr Zuverdienst für Rentner: Was das Jahr 2017 für Ihr Geld bringt, haben wir hier für Sie zusammengefasst.

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Steuern: Nur wenig Verbesserung für Steuerzahler

Damit Lohnerhöhungen nicht durch steigende Steuern aufgefressen werden, wird der Einkommensteuertarif um 0,73 % angehoben. Allerdings lag die Inflation im Jahr 2016 ungefähr bei diesem Wert, sodass die Veränderung nicht sonderlich ins Gewicht fallen wird. Ähnliches dürfte für den Kinderfreibetrag gelten, der um 108 Euro angehoben wurde und nun bei 4.716 Euro liegt. Im kommenden Jahr wird er dann auf 4.788 Euro erhöht.

Das Kindergeld wurde gleichzeitig um zwei Euro für das erste und zweite Kind erhöht (192 Euro). Für das dritte Kind bekommt man nun 198 Euro und für jedes weitere 223 Euro.

Sofern keine abweichenden Regelungen zur Doppelbesteuerung vorliegen, muss eine Abfindungszahlung in 2017 im früheren Tätigkeitsland versteuert werden. Für die meisten Arbeitnehmer, die ihr Arbeitsverhältnis verlassen und auswandern, ist dies Deutschland.

Grundstück & Immobilien

Wer nicht auswandert, sondern ein Grundstück erwirbt und bauen möchte, zahlt in Thüringen mehr Grunderwerbssteuer – seit 2017 6,5 %. Damit gleicht Thüringen den Satz den meisten anderen Bundesländern an. Ausnahmen sind lediglich Bayern und Sachsen mit 3,5 %. Gleichzeitig wird der Steuervorteil „besondere Abschreibung“ für Bauherren gestrichen.

Nachweise bei Behinderten-Pauschbetrag

Wird der Behinderten-Pauschbetrag beansprucht, müssen ab 2017 nur noch dann entsprechende Nachweise geliefert werden, wenn der Betrag erstmals genutzt wird, sich der Behinderungsgrad verändert oder das Finanzamt Belege anfordert.

Steuerbescheide, Steuererklärung, Spendenbelege

Elster-Nutzer können ab 2017 die Steuerbescheide auf elektronischem Weg übermittelt bekommen. Für Widerspruchsfristen gilt die Benachrichtigung durch die E-Mail, nicht wie üblich der Zustellungstermin auf postalischem Weg. Sind dem Steuerpflichtigen bei der Erstellung der Steuererklärung z.B. Rechen- oder Schreibfehler unterlaufen, muss das Finanzamt nun Steuerbescheide auch nach Ablauf der Widerspruchsfrist aufheben bzw. ändern.

Spendenbelege sind nur noch nach ausdrücklicher Anforderungen durch das Finanzamt vorzulegen. Das ist bis zu einem Jahr nach Bekanntgabe des Steuerbescheides möglich. Wer die Papiere nicht etxra aufbewahren möchte, kann künftig (vermutlich ab 2018) auf dem Spendenempfänger erlauben, die Belege direkt an den Fiskus zu übermitteln.

Umzugskosten und Umzugskostenpauschale

Erfolgt aus beruflichen Gründen ein Umzug, kann der Betroffene nicht nur ab Februar eine erhöhte Umzugskostenpauschale in Höhe von 1.528 Euro erhalten, sondern auch die Umzugskosten pauschal oder einzeln aufgelistet als Werbungskosten in der Steuererklärung angeben. Das Finanzamt muss die Kosten anerkennen, wenn sich die Fahrtzeit von und zur Arbeitsstelle durch den Umzug um mindestens eine Stunde verkürzt hat (Gesamtfahrtzeit).

Außergewöhnliche Belastung bei Unterhaltszahlungen

Werden Eltern oder Kinder ohne Kindergeldanspruch finanziell unterstützt, können ab 2017 8.820 Euro als „außergewöhnliche Belastung“ in der Steuererklärung angegeben werden. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge werden nicht auf den Höchstbetrag angerechnet, dafür aber eigene Einkünfte des Unterstützen, die 624 Euro übersteigen.

Verbindliche Auskunft nach sechs Monaten

Das Finanzamt muss nach mindestens sechs Monaten eine Auskunft in Steuerfragen erteilen, wenn eine „verbindliche Auskunft“ beantragt wurde. So sieht es die neue Regelung vor. Gleichzeitig darf das Finanzamt für diesen Antrag nur einmalig Gebühren erheben.

Versicherungsbeiträge & Zinsen

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag für die gesetzliche Krankenversicherung soll in 2017 stabil bleiben – also wie im Vorjahr bei 1,1 % liegen. Allerdings gehen Experten davon aus, dass es sich hierbei nur um ein Wählergeschenk von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe handelt, da im September die Bundestageswahl ansteht. Aktuell schwankt er zwischen 0 und 1,9 % des Bruttoeinkommens. Aber schon im nächsten Jahr könnte der Zusatzbeitrag erhöht werden.

Schlechte Zeiten für das Geld zeichnet sich auch bei Lebensversicherungen ab. Zwar müssen Versicherte hier nicht mehr zahlen, sie erhalten aber auch nicht mehr. Die Rendite wurde für 2017 höchstwahrscheinlich auf ein Rekordtief festgelegt. Durchschnittlich liegt er bei 2,5 %. Hinzukommt, dass ab Januar 2017 der Garantiezins für Neuverträge sinkt – von 1,25 auf 0,9 %. Unter Umständen – ohne Überschussbeteiligung – ist auch bei langer Laufzeit nur der Kapitalerhalt gesichert. In sehr schlechten Fällen wird das Vorhaben zum Minusgeschäft.

Immobilien in 2017 nur für Verkäufer ein lukratives Geschäft

Wer in diesem Jahr eine Immobilie erwerben will, muss erneut mit gestiegenen Preisen rechnen. Insbesondere in den beliebten Zuzugsregionen wie Berlin, München oder Stuttgart sind die Immobilienpreise um 12 bis 13 % gestiegen.

Zwar sind die zweistelligen Preissteigerungen eine Ausnahme, das macht die Preise in Düsseldorf, Hamburg und Co. aber auch nicht günstiger. Wer hier verkaufen will, kann sich freuen. Käufer allerdings weniger, Mieter leider auch nicht. Zwar steigen die Mieten nicht so rasant, aber dennoch weiter an.

Mehr Zuverdienst für Rentner

Mit dem Jahr 2017 ist die Flexi-Rente gekommen, die Rentnern künftig einen höheren Zuverdienst erlaubt. So können sich alle Arbeitnehmer zwischen 63 und 67 Jahren ab dem 1. Juli für einen fließenden Übergang in die Rente entscheiden. Bis zu 6.300 Euro soll man jährlich ohne Rentenabzug hinzu verdienen können. Wer vollständig in Rente geht und nur geringfügig nebenher
weiterarbeitet, kann seine Renten sogar aufstocken.

Vermutlich könnten arbeitende Rentner künftig auch attraktiver für Arbeitgeber werden, denn sie zahlen ab 2017 keine Beiträge mehr zur Arbeitslosenversicherung des beschäftigten Rentners.

Bildquelle: © stockpics – Fotolia.com

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