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Gerade endeten die Diskussionen um geplante Steuersenkungen. In den Jahren 2017 und 2018 werden Arbeitnehmer und Familien steuerlich entlastet. Was können sie erwarten?

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Steuersenkungen im Miniformat

Die vom Bundeskabinett beschlossene Steuersenkung setzt sich aus einer Anhebung der Freibeträge, gestiegenem Kindergeld und einem erhöhten Kinderzuschlag zusammen.

Für den Staat bringt dies einen Steuerausfall von insgesamt rund 6,3 Milliarden Euro. Für den einzelnen Steuerpflichtigen ändert sich dadurch nur wenig zum Positiven. Laut Finanzminister Wolfgang Schäuble von der CDU wird die Steuersenkung die Binnenkonjunktur stärken und somit das Wirtschaftswachstum. Die Opposition sieht dies anders und bezeichnet die Steuererhöhungen als nahezu wirkungslos.

Worin die Steuersenkungen bestehen

Die Steuersenkungen sind schnell erklärt: Der steuerliche Grundfreibetrag wird sich im Jahr 2017 um 168 Euro auf dann 8820 Euro erhöhen. 2018 wird er nochmals um 180 Euro auf 9000 Euro steigen. Für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner gelten doppelte Beträge. Besteuert wird erst der Einkommensteil, der über dem Grundfreibetrag liegt.

Der Kinderfreibetrag pro Kind und Jahr in Höhe von 7248 Euro wird sich 2017 um 108 Euro und 2018 um 72 Euro erhöhen. Vom Kinderfreibetrag profitieren die Familien mit höheren Einkünften. Familien mit geringerem Einkommen haben Vorteile aus dem Kinderzuschlag, der ab 2017 um 10 Euro auf dann 170 Euro pro Monat und Kind angehoben wird. Auch das Kindergeld wird erhöht: pro Kind soll es um 2 Euro monatlich steigen.

Weitere Stellschrauben bei der Einkommensteuer

Zusammen mit den Steuersenkungen soll die „kalte Progression“ abgebremst werden. Dafür werden bestimmte Eckwerte im Einkommensteuertarif ausgeweitet.

Mehrbelastungen wie der Effekt der progressiven Besteuerung nach einer Gehaltserhöhung sowie Inflation sollen künftig besser ausgeglichen werden. Außerdem werden einige Steuersätze nach dieser Änderung des Steuertarifverlaufs dafür sorgen, dass ein paar Steuersätze erst höhere Einkommen betreffen.

Kosten und Einsparungen der Steuersenkungen

Den Staat wird die erste Stufe der Steuersenkungen im Jahr 2017 über 2,61 Milliarden Euro kosten, die zweite Stufe in 2018 weitere circa 3,6 Milliarden Euro.

Voraussichtlich wird ein kinderloser Single im Jahr 2017 circa zwischen 24 und 125 Euro an Steuern sparen. 2018 wird er gegenüber 2017 um 26 bis 288 Euro entlastet werden.

Kritik an neuesten Steuersenkungen

Die gerade beschlossenen Steuersenkungen treffen nicht überall auf Begeisterung. Kritik kommt zum Beispiel von der Grünen Franziska Brantner. Ihrer Ansicht nach handelt es sich bei diesen Steuersenkungen um tröpfchenweise Förderungen der Bundesregierung. Arme Familien blieben links liegen. Aufgrund ihrer niedrigen Einkommen sind sie gar nicht in der Lage, die Erhöhungen des Kinderfreibetrags und des

Steuerfreibetrags in Anspruch nehmen zu können.

Die Kritik trifft den wunden Punkt der vorgesehenen Steuersenkungen. Wie so oft gucken dabei diejenigen in die Röhre, die ohnehin schon benachteiligt sind. Umgekehrt profitieren die am meisten, die finanziell zu den Gewinnern zählen. Steuergerechtigkeit sieht anders aus. Es bleibt zu wünschen, dass diesem Aspekt wenigstens bei der übernächsten Steuersenkung Rechnung getragen wird.

Bildquelle: © Thomas Reimer – Fotolia.com

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