Streit um GEZ-Gebühren Wer guckt, soll zahlen!
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Gegner der GEZ-Zwangsabgabe haben einen Aktionstag in Berlin organisiert. Sie fordern, dass nur die Haushalte Gebühren zahlen sollen, die die öffentlich-rechtlichen Sender auch hören bzw. sehen.

Aktionstag gegen GEZ

Was passiert mit den Gebühren für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk? Bleibt die Haushaltsabgabe trotz aller Kritik und Klagen bestehen oder ändern die Sender ihr Finanzierungskonzept? Gegner der Zwangsabgabe haben zu einem Aktionstag aufgerufen und eine Demonstration in Berlin veranstaltet.

Das Ziel: Bürger sollen wieder die Wahl haben, ob sie die Gebühren leisten wollen oder nicht.

Wer nicht schaut, soll auch nicht zahlen. Die „eklatanten Verstöße gegen das Grundgesetz sowie die soziale Unverträglichkeit des Rundfunkbeitrages“ sind wichtige Eckpunkte des Aktionstags in Berlin.

Es geht ums Prinzip

Viele Kritiker sind „aus Prinzip“ gegen die Zwangsabgabe, denn sie wollen nichts zahlen, was sie nicht bestellt haben. So sind bereits viele Zahlungsverweigerer aus diesem Grund in die Öffentlichkeit geraten – entweder weil der Zwangsvollstrecker drohte oder der Beitragsservice einen Haftbefehl ausstellte.

Hat der Rundfunk seine Berechtigung verloren?

Die Zwangsabgabe bleibt aber nicht das einzige Motiv, um gegen die GEZ auf die Straße zu gehen. „Seit Jahren geht das Angebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks weit über eine mediale Grundversorgung hinaus. Die Finanzierung des nicht notwendigen und überdimensionierten öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch Zwang muss ein Ende haben“, heißt es auf dem Aktionstag.

Da der öffentlich-rechtliche Rundfunk aber einen Versorgungsauftrag hat, der alle Zielgruppen gleichermaßen abdeckt, bleibt die Frage, ob ARD und ZDF heute noch ihre Berechtigung haben? „Das mit der Grundversorgung und dem Informations- und Bildungsauftrag, das ist alles überholt“, so der „Nichtnutzer“ René Ketterer zu „Sputniknews.com“.

Privatsphäre versus Zwangsabgabe

Der Beitragsservice argumentiert mit einfacheren Prozessen durch die Einführung der Haushaltsabgabe. So müsse man nicht in die Privatsphäre der Bewohner eindringen, um überprüfen zu können, ob Empfangsgeräte vorhanden sind. Mit der Haushaltsabgabe müssen aber alle Haushalte in Deutschland Gebühren zahlen, ungeachtet, ob sie Empfangsgeräte besitzen oder nicht.

Gebührengegner werden zunehmend kreativ

Im Internet gibt es Gruppen und Foren, in denen sich Gegner darüber austauschen, mit welchen Tricks und Maßnahmen sie die Gebühren umgehen.

Und wenn das nicht möglich ist, dann wollen sie doch zumindest den Beitragsservice schikanieren. Dazu fragen sie die Vertragsdetails in Papierform an, zögern Zahlungen bis zum letzten Moment hinaus oder beschäftigen die Mitarbeiter auf andere Weise.

„Prominente“ GEZ-Gegner noch ohne Erfolg

Einen gewissen Prominentenstatus erhielt unter anderem Sieglinde Baumert, die als Folge ihrer Beitragsverweigerung sogar 60 Tage im Gefängnis saß.

Ähnliche Fälle sind bekannt, in denen sich Beitragsverweigerer öffentlich mit dem Beitragsservice gestritten haben. In einigen Fällen war der öffentliche Druck so hoch, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten die Haftbefehle zurücknahmen.

Einsicht darüber, dass die Betroffenen keine Empfangsgeräte haben, gibt es von Seiten des Beitragsservice nicht. Auch eingereichte Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht hatten bislang keinen Erfolg.

Bildquelle:  © svort – Fotolia.com

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