Streit um Hartz IV so oft verlieren Jobcenter vor Gericht
ArbeitslosGerichtsurteilHartz 4 am

Erstaunlich viele Menschen gehen gegen die vermeintliche Willkür des Jobcenters vor. Sie wollen nicht länger in der Opferrolle verharren und versuchen, gegen die Methoden anzugehen, um ihr zustehendes Recht einzufordern. Notfalls auch auf dem Weg der Klage.

Übersicht

  • Die Ausgangssituation
  • Der Klageweg lohnt sich oft
  • Die vorrangigen Klagegründe
  • Die Rechte sind definiert
  • Fehler sind vorprogrammiert

Die Ausgangssituation

Die Betroffenen müssen nicht alles, was das Jobcenter beschließt, auch als wegweisend und richtig hinnehmen. Immerhin geht es um die Belange der Betroffenen, die Rechte und nicht zuletzt um das Geld, das ihnen vielleicht zusteht.

Der Klageweg lohnt sich oft

Die Saarbrücker Zeitung berichtet unter Berufung einer aktuellen Übersicht des Bundesarbeitsministeriums, dass im vorigen Jahr mehr als 100.000 mal wegen Hartz-IV-Zahlungen vor Gericht gestritten wurde.

Die Quote, in denen Hartz-IV-Empfänger Recht zugesprochen wird, fällt dabei erstaunlich hoch aus. In beinahe 40 Prozent der Klagen vor Sozialgerichten musste das Jobcenter zurückstecken, zu Gunsten des Leistungsempfängers.

Die vorrangigen Klagegründe

Vornehmlich gehen Klagen daraus hervor, dass sich die Betroffenen ungerecht behandelt fühlen. Die Bescheide, in denen Rückforderungen vom Jobcenter geltend gemacht werden, bieten oft Anlass zur Annahme der Willkür.

Ein weiterer gewichtiger Grund, warum der Klageweg beschritten wird, sind Weigerungen des Jobcenters, für Unterkünfte zu zahlen.

Wer sich traut, für sein Recht und gegen die Willkür einzutreten und zu klagen, hat immer gute Chancen auf ein positives Urteil. Immerhin konnte fast die Hälfte der Kläger diese Erfahrung machen.

Die Rechte sind definiert

Die Rechte, die ein Hartz-IV-Empfänger hat, sind definiert. Wenn er sich in seinen Rechten beschnitten fühlt, kann und sollte er die Rechte durchsetzen.

Wenn ein Betroffener denkt, er falle der Willkür des Jobcenters zum Opfer, sollte er sich beraten lassen. Die hohe Quote der Urteile, die für den Hartz-IV-Empfänger gefällt werden, sprechen für Fehler und Willkür auf Seiten des Jobcenters.

Es ist festgelegt, dass Sie in besonderen Fällen Zuschüsse erhalten können. In der Notlage dürfen Sie ein Darlehen beantragen. Sie können für die Arbeitsaufnahme ein Auto zu einem angemessenen Kaufpreis anschaffen, wenn Sie den Weg zur Arbeit nicht mit den öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen können. Das Geld wird ausgelegt.

Alleinerziehenden steht ein Zuschlag zu.

Es gibt viele Gründe, Ihr Recht durchzusetzen.

Fehler sind vorprogrammiert

Das Hartz-IV-System ist anfällig, meint eine Politikerin der LINKEN.

Durch die mehrmaligen Änderungen der Gesetze ist Hartz IV anfällig für Willkür und Fehler, die dann nicht nachvollziehbar oder verständlich sind.

Die Untätigkeit der Jobcentern, wenn Betroffenen lange auf Zahlungen und Zuwendungen warten müssen, bedrohen das Existenzminium der Betroffenen. Es ist nicht mehr gesichert.

Genauso bedrohlich ist die Situation für die Betroffenen, wenn um die Kosten für die Unterkunft gebangt werden muss.

Ausgangslagen für die meisten Klageverfahren, da die Hilfebedürftigen auf den Leistungsbezug angewiesen sind und das Leistungsrecht einfordern.

Bildquelle: © Dan Race – Fotolia.com

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