STUDENTENJOB STEUERN

Auch wenn Sie sich als Student über zahlreiche Vergünstigungen und Ermäßigungen freuen können, haben Sie steuerrechtlich betrachtet keinen Sonderstatus. Faktisch bedeutet das für Sie, dass Sie wie ein Arbeitnehmer behandelt werden. Diese Gleichstellung ändert jedoch nichts daran, dass Sie gegenüber Arbeitnehmern Vorteile in der Sozialversicherung genießen können.

Studentenjob auf Steuerkarte

Wenn Sie einen Studentenjob aufnehmen, müssen Sie meist eine Lohnsteuerkarte vorlegen. Diese erhalten Sie bei Ihrer Wohnortgemeinde. Achten Sie darauf, dass Angaben wie Familienstand, Lohnsteuerkasse, Kinderfreibeträge und Ihre Konzession korrekt eingetragen sind. Diese Angaben entscheiden letztlich über Ihren Steuersatz. Wenn Sie über das Jahr verteilt unterschiedliche Studentenjobs ausüben, müssen Sie daran denken, sich bei Beendigung der Tätigkeit die Lohnsteuerkarte aushändigen zu lassen. Haben Sie mehrere Studentenjobs gleichzeitig, brauchen Sie eine weitere Lohnsteuerkarte und rutschen in eine andere Steuerklasse.

Die steuerliche Behandlung durch das Finanzamt

Nehmen Sie einmal an, Sie üben einen Studentenjob drei Monate im Jahr aus und verdienen dabei pro Monat 1.200 Euro. Dann geht das Finanzamt davon aus, dass diese Tätigkeit das ganze Jahr über ausgeübt wird. Der Arbeitgeber muss entsprechend dieser Annahme Lohnsteuervorauszahlungen an das Finanzamt abführen. Faktisch jedoch liegen Sie unterhalb des steuerfreien Grundfreibetrages.

Der steuerliche Grundfreibetrag bei Studentenjobs

Mit dem steuerlichen Grundfreibetrag soll das Existenzminimum des Einzelnen sichergestellt werden. Er wird je nach individueller Situation ergänzt durch weitere Pausch- und Freibeträge. Auf diese Art können jährliche Einkommen unter Umständen auch dann steuerfrei bleiben, wenn sie höher sind. Wenn Sie mit Ihrem Jahreseinkommen unter den auf Sie zutreffenden Grenzwerten liegen, können Sie also Lohnsteuer zurückbekommen. Gegebenenfalls fließen auch Werbungskosten in die Berechnung mit ein. Über die Einkommenssteuererklärung erhalten Sie zu viel bezahlte Lohnsteuer zurück. Allerdings nur auf Antrag.

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