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Laut einer aktuellen Studie bekommen viele Minijobber nicht den gesetzlich vorgeschrieben Mindestlohn. Den Forschern zufolge soll jeder fünfte Minijobber sogar weniger als 5,50 Euro erhalten.

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Fast 50 % bekommen keinen Mindestlohn

Wie kann das sein? Der gesetzliche Mindestlohn von nun 8,84 Euro wird trotz Kontrollen durch den Zoll von vielen Arbeitgebern nicht eingehalten. Einer neuen Studie der Hans-Böckler-Stiftung zufolge soll fast die Hälfte der Minijobber weniger als 8,50 Euro erhalten, die zum Zeitpunkt der Umfrage als Mindestlohn galten (2015). Besonders dramatisch scheint ein anderes Ergebnis zu sein:

Denn die Forscher wollen weiterhin herausgefunden haben, dass etwa jeder fünfte geringfügig Beschäftigte weniger als 5,50 Euro pro Arbeitsstunden erhält. Der Stundenlohn läge weit entfernt vom gesetzlichen Mindestlohn.

Gegenüber der „Süddeutschen Zeitung“ machten die Studienautoren deutlich, dass der Mindestlohn „noch längst nicht flächendeckend angewendet“ wird und viele Betriebe die Löhne der Minijobber nicht erhöht hätten.

Studie mit Vorsicht lesen

Viele Medien haben in den vergangenen Tagen die Ergebnisse der Studie anstandslos übernommen und darüber berichtet, dass fast 50 % der geringfügig Beschäftigten in Deutschland zu wenig Geld bekommen.

Doch die Studie sollte mit Vorsicht gewertet werden. Die Hans-Böckler-Stiftung gilt gemeinhin als „gewerkschaftsnah“. Weiterhin hat man für die beiden Erhebungsrunden nur 27.000 bzw. 13.000 Personen in einer allgemeinen Haushaltsbefragung befragt. In den aktuellen Zahlen zu den Minijobbern wurden Studenten und Rentner nicht berücksichtigt bzw. herausgerechnet.

Statistisches Bundesamt legt andere Zahlen vor

Im Widerspruch zur aktuell veröffentlichten Studie hatte das Statistische Bundesamt in 2016 ganz andere Zahlen zum Minijob und Mindestlohn ermittelt. Die amtlichen Statistiker kamen nach einer Erhebung unter 6.000 Betrieben und 70.000 Arbeitnehmern zu dem Schluss, dass 13 % der Minijobber weniger als den Mindestlohn bekommen.

Zu wenig gezahlt? Kein Einzelfall!

Zwar kommen die beiden Erhebungen zu unterschiedlichen Zahlen, das Fazit bleibt aber dasselbe: Viele Menschen, die ohnehin nur ein geringes Einkommen zur Verfügung haben, den Minijob ggf. durch Hartz IV aufstocken müssen, werden nicht nach gesetzlicher Vorschrift entlohnt. Ein Einzelfall ist dies nicht, sondern vermutlich gängige Praxis, obwohl der Zoll regelmäßige Betriebskontrollen durchführen soll.

Die Studien zeigen unter anderem, dass Arbeitgeber nach Möglichkeiten suchen und diese gefunden haben, den Mindestlohn zu umgehen. Um bei den Lohnkosten trotz Mindestlohnerhöhung niedrig zu halten, werden beispielsweise Trinkgelder in der Gastronomie verrechnet oder die Arbeitszeit wird reduziert, nicht aber der Arbeitsumfang.

Mindestlohnerhöhung: Arbeitszeiten dokumentieren

Der Deutsche Gewerkschaftsbund rät Arbeitnehmern sogar dazu, ihre Arbeitszeit zu dokumentieren und durch Kollegen zu bezeugen, damit sie im Zweifelsfall einen Anspruch vor Gericht geltend machen können. Denn nach der Erhöhung des Mindestlohns im Januar auf 8,84 Euro müssen viele Minijobber weniger arbeiten, um auf 450 Euro zu kommen. Oftmals wird aber nur die Arbeitszeit im Vertrag angepasst. Der Arbeitsumfang bleibt jedoch gleich.

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