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Wer studieren will, dem steht die Welt offen. Ein Auslandsstudium macht sich nicht nur im Lebenslauf gut, auch die dadurch gesammelte Lebenserfahrung bringt einem persönlich enorm viel. Bei der Wahl entscheiden sich viele für das Studieren in der Schweiz. Die Gründe: Zum einen die räumliche und mentale Nähe und zum anderen eine sehr gute Ausbildung. Wer in der Schweiz studieren möchte, muss allerdings einiges beachten. Erfahren Sie hier mehr dazu!

Übersicht:

Die Möglichkeiten

Studienplatz bekommen

Studiengebühren

Förderungsmöglichkeiten

Unterkunft finden

Einreise, Aufenthalt und Krankenversicherung

Möchten Sie von Zuhause aus Geld verdienen?

Die Möglichkeiten

Für das Studieren in der Schweiz gibt es gute Gründe: Die Universitäten in der Schweiz bieten gute Lehre, hervorragende Betreuung und eine ausgezeichnete Ausstattung. Zudem bietet die Schweiz durch ihre Mehrsprachigkeit viele Möglichkeiten zum Studieren.

In der Schweiz gibt es vier offizielle Landessprachen, in drei davon kann man studieren. Die Universitäten Basel, Bern, Luzern, St. Gallen,Zürich und die ETH Zürich sind im deutschsprachige Teil der Schweiz.

Die Universitäten Genf, Lausanne und Neuchâtel sowie die ETH Lausanne befinden sich im französischsprachigen Teil der Schweiz. Es gibt auch eine zweisprachige Universität, die Universität Freiburg Schweiz – hier kann man auf Deutsch und Französisch studieren. Schließlich gibt es im Tessin noch die Universität Lugano, auf der man auf Italienisch und Englisch studieren kann. Darüber hinaus gibt es noch Fachhochschulen und private Universitäten.

Absolviert werden kann sowohl ein Bachelor- als auch ein Masterstudium. Zudem ist auch eine Promotion an einer Schweizer Universität möglich.

Die Voraussetzungen

Voraussetzung für ein Studium in der Schweiz ist die Matura, das schweizerische Pendent zum Abitur. Ausländische Bewerber müssen nachweisen, dass ihr Schulabschluss der Matura entspricht. Das deutsche Abitur wird von Schweizer Universitäten in der Regel anerkannt – allerdings obliegt diese Entscheidung den jeweiligen Hochschulen. Daher kann es durchaus vorkommen, dass einzelne Fakultäten bestimmte Fächerkombinationen im deutschen Abitur als nicht ausreichend ansehen.

Für Fachhochschulen reicht die Berufsmatura – diese bekommt man in der Schweiz Abschluss einer Lehre sowie zusätzlichem Unterricht. Mit einer deutschen Fachhochschulreife ist ein Studium an einer Schweizerischen Fachhochschule in der Regel ebenfalls möglich.

Jeder Schweizer mit Matura hat das Recht auf die Aufnahme in jeden beliebigen Studiengang – mit Ausnahme von Medizin. Ausländer dagegen müssen bestimmte Bedingungen erfüllen. In den meisten Fällen ist eine bestimmte Abiturnote nötig oder alternativ der Nachweis, dass man im selben Fach an einer deutschen Universität eine Studienplatzzusage hat.

Studienplatz bekommen

Wer in der Schweiz studieren möchte, muss sich grundsätzlich direkt bei der jeweiligen Universität bewerben. Bei einem Austausch, sei es im Rahmen eines Programms oder zwischen zwei Partneruniversitäten, ist es kein Problem, einen Studienplatz zu bekommen.

Wer aber ein komplettes Auslandsstudium will, muss möglicherweise eine spezielle Prüfung ablegen, wenn die Universität das deutsche Abitur nicht anerkennt. Insbesondere in St. Gallen oder der ETH Zürich kommen teilweise noch Auswahlgespräche hinzu.

Die Bewerbungsfrist für ein Studium in der Schweiz endet in der Regel am 30. April. Man sollte sich jedoch an der gewünschten Uni unbedingt rechtzeitig über die Bewerbungsfristen informieren.

Studiengebühren

In der Schweiz muss man für ein Auslandsstudium immer Studiengebühren bezahlen. Wie hoch diese ausfallen, hängt von der Universität ab, an der man studieren will. Mit etwa 500 Euro pro Semester sollte man jedoch rechnen. Beim Auslandsaufenthalt im Rahmen von Austauschprogrammen werden die Studiengebühren üblicherweise vom Stipendium abgedeckt.

Förderungsmöglichkeiten

Für ein Auslandsstudium in der Schweiz gibt es unterschiedliche Fördermöglichkeiten, etwa in Form von Voll- oder Teilstipendien im Rahmen von Austauschprogrammen wie ERASMUS oder des DAAD.

Es besteht aber auch die Möglichkeit der Förderung durch einen Bildungskredit oder die Beantragung von Auslands-BAföG. Denn: Nach § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und 3 BAföG i.V.m. § 16 BAföG kann unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Ausbildung in Ländern der Europäischen Union und der Schweiz gefördert werden. Neben den schon für die Förderung in Deutschland geltenden Bedingungen müssen weitere Voraussetzungen erfüllt sein. Informieren Sie sich unbedingt rechtzeitig darüber, welche Voraussetzungen das im Einzelnen sind.

Das deutsche Auslands-BAföG für die Schweiz können Sie beim Studentenwerk Augsburg beantragen. Hier erhalten Sie auch alle notwendigen Informationen.

Unterkunft finden

Spätestens mit der Bewerbung sollte man sich um eine Unterkunft bemühen. Die meisten Universitäten haben Listen verfügbarer Wohnplätze, die sie Interessenten zukommen lassen.

Wie in Deutschland gibt es auch in der Schweiz die Optionen Wohnheim, WG und eigene Wohnung. Gerade in Zürich ist es sinnvoll, früh mit der Suche zu beginnen – denn hier ist der Wohnungsmarkt besonders zu Semesterbeginn heiß umkämpft. Hier sind auch die Preise besonders hoch.

Einreise, Aufenthalt und Krankenversicherung

Für die Einreise in die Schweiz brauchen deutsche Staatsangehörige kein Visum. Für ein Auslandsstudium müssen Ausländer jedoch eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen, für die eine Aufnahmebestätigung der Universität nötig ist. Das bedeutet: Nach der Einreise in die Schweiz muss man sich innerhalb von 14 Tagen bei der lokalen Einwohnerkontrolle melden. Dort muss die Immatrikulationsbescheinigung, der Mietvertrag sowie eine Bankbescheinigung vorgelegt werden. Aus dieser muss hervorgehen, dass man ausreichend finanzielle Mittel für das Studium in der Schweiz hat.

In der Schweiz herrscht Krankenversicherungspflicht. Man kann jedoch bei der deutschen Krankenkasse versichert bleiben. Man muss nur eine Europäische Krankenversicherungskarte beantragen – falls man sie noch nicht hat. Die Kosten für eine Behandlung müssen zunächst vorstreckt werden. Die Versicherung zahlt dann nachträglich das Geld zurück.

Dies gilt allerdings nur für die ersten drei Jahre in der Schweiz. Wer länger bleibt – zum Beispiel für ein Masterstudium – muss sich in der Schweiz versichern lassen.

Bildquelle: © mozZz – Fotolia.com

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